Rechtsprechung
| KG, 25.04.2005 - 1 AR 460/05 - 5 Ws 202/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StPO § 33a; ; StPO § 33a Satz 1; ; StPO § 310 Abs. 1; ; StPO § 453 Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 56f; ; StrVollstrO § 29 Abs. 3 Nr. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des Widerrufes einer Strafaussetzung; Abbruch des Kontaktes zum Bewährungshelfer durch einen Freigänger; Rechtliches Gehör in einem Nachverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 5 Ws 202/05
Der Gesetzgeber wollte mit der Neufassung jedoch den Anwendungsbereich der Vorschrift auf keinen Fall einschränken, sondern als Folge des Plenumsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924) die Sicherung des rechtlichen Gehörs in einer vom Bundesverfassungsgericht angemahnten institutionalisierten Form von diesem Gericht weg auf die Instanzgerichte verlagern (vgl. Gehb DRiZ 2005, 121). - BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69
Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor …
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 5 Ws 202/05
§ 33a StPO gewährt das Recht auf nachträgliches rechtliches Gehör nicht nur dann, wenn kein Rechtsmittel statthaft ist, sondern in entsprechender Anwendung auch dann, wenn der Verurteilte die Frist zur Einlegung des an sich möglichen Rechtsmittels versäumt hat und Tatsachen vortragen will, zu denen er bisher nicht gehört werden konnte; denn anders läßt sich das von Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Recht auf rechtliches Gehör nicht ungeschmälert verwirklichen (vgl. BGHSt 26, 127 = NJW 1975, 2211;… Maul in KK, StPO 5. Aufl., § 33a Rdn. 6;… Fischer in KK, § 453 StPO Rdn. 8;… Meyer-Goßner, § 33a Rdn. 4; Hanack JR 1974, 113). - BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70
Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer …
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 5 Ws 202/05
Das ist nur dann der Fall, wenn sie unmittelbar Bestand oder Vollzug eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren berühren (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 15; KG NJW 1979, 2626;… Beschluß vom 22. September 2000 - 5 Ws 666/00 - Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 310 Rdn. 7); für die Entscheidung nach § 56f StGB gilt diese eng auszulegende Ausnahmevorschrift nicht (vgl. BGHSt 25, 120; Meyer-Goßner, § 310 Rdnrn. 5, 7).
- OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 3 Ws 672/01
Weitere Beschwerde; Sicherungshaftbefehl ; Rechtskräftige Schuldfeststellung; …
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 5 Ws 202/05
Das ist nur dann der Fall, wenn sie unmittelbar Bestand oder Vollzug eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren berühren (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 15; KG NJW 1979, 2626;… Beschluß vom 22. September 2000 - 5 Ws 666/00 - Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 310 Rdn. 7); für die Entscheidung nach § 56f StGB gilt diese eng auszulegende Ausnahmevorschrift nicht (vgl. BGHSt 25, 120; Meyer-Goßner, § 310 Rdnrn. 5, 7). - OLG Düsseldorf, 20.07.1982 - 1 Ws 532/82
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 5 Ws 202/05
Denn der Widerrufsgrund darf ausgewechselt werden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1983, 68). - KG, 18.06.1979 - 3 Ws 161/79
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 5 Ws 202/05
Das ist nur dann der Fall, wenn sie unmittelbar Bestand oder Vollzug eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren berühren (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 15; KG NJW 1979, 2626;… Beschluß vom 22. September 2000 - 5 Ws 666/00 - Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 310 Rdn. 7); für die Entscheidung nach § 56f StGB gilt diese eng auszulegende Ausnahmevorschrift nicht (vgl. BGHSt 25, 120; Meyer-Goßner, § 310 Rdnrn. 5, 7). - KG, 25.11.1999 - 5 Ws 695/99
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 5 Ws 202/05
Denn die Interessenlage im Hinblick auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs ist dieselbe (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. März 2001 - 5 Ws 134/01 - Juris - 6. April 2000 - 5 Ws 251/00 - 25. November 1999 - 5 Ws 695/99 - und 26. Oktober 1999 - 5 Ws 546/99 -). - KG, 21.03.2001 - 5 Ws 134/01
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 5 Ws 202/05
Denn die Interessenlage im Hinblick auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs ist dieselbe (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. März 2001 - 5 Ws 134/01 - Juris - 6. April 2000 - 5 Ws 251/00 - 25. November 1999 - 5 Ws 695/99 - und 26. Oktober 1999 - 5 Ws 546/99 -).
- OLG Celle, 06.11.2024 - 2 Ws 303/24
Sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen einen Bewährungswiderruf
Ein derartiger Ausnahmefall liegt indes nicht vor, da diese eng auszulegende Ausnahmevorschrift für die hier getroffene Entscheidung nach § 56f StGB nicht gilt (KG, Beschluss vom 25.04.2005 - 1 AR 460/05 - 5 Ws 202/05, BeckRS 2005, 30355016). - OLG Brandenburg, 23.07.2018 - 1 Ws 112/18
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde
Darunter fallen nicht die Beschlüsse, durch die - wie hier - gegen einen Verurteilten gemäß § 56f StGB der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung beschlossen worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 AR 460/05 - 5 Ws 202/05 - Meyer-Großner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 310, Rn. 1).
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