Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2014
BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12 (https://dejure.org/2013,2014)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2013 - 6 A 2.12 (https://dejure.org/2013,2014)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 (https://dejure.org/2013,2014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    EMRK Art. 10; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 70, 73, 74, 75; BNDG § 7; BVerfSchG § 15; IFG § 3; BlnPrG § 4
    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 10
    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch

  • rechtsinformationen.bund.de

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 MRK, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 70 Abs 1 GG, Art 73 GG, Art 74 GG
    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Chefreporters einer Zeitung auf Auskunft über vorbelastete BND-Mitarbeiter (hier: Mitgliedschaft in der NSDAP, SS usw.)

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1
    Anspruch der Chefreporters einer Zeitung auf Auskunft über vorbelastete BND-Mitarbeiter (hier: Mitgliedschaft in der NSDAP, SS usw.)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Pressegesetze der Länder gelten nicht für den Bund

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen BND - Presse kann sich auf Grundgesetz berufen

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Auskunftsverpflichtung des Bundesnachrichtendiensts gegenüber der Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.02.2013)

    Pressegesetz: Schränkt der deutsche Staat die Pressefreiheit ein?

  • tagesspiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.01.2013)

    Politik: Bleibende Fragen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.02.2013)

    Pressefreiheit vor Gericht: Regierung will Auskunftspflicht einschränken

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; § 4 LPresseG
    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden

  • lto.de (Kurzanmerkung)

    Auskunftsklagen gegen Bundesbehörden: Informationsanspruch für die Presse direkt aus dem Grundgesetz

  • taz.de (Pressekommentar, 21.02.2013)

    Die Pressefreiheit bleibt gewahrt

Sonstiges (2)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 23.07.2013)

    Bundesregierung will vorerst an bestehender Praxis zum Presseauskunftsrecht festhalten

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 22.04.2014)

    Pressefreiheit in Deutschland: Keine Auskunft hinter diesen Fenstern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 56
  • NJW 2013, 2919
  • NVwZ 2013, 1006
  • DVBl 2013, 1118
  • K&R 2013, 510
  • DÖV 2013, 687
  • ZUM 2013, 694
  • afp 2013, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (200)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Rn. 20 Die Länder sind demnach entsprechend dem Grundsatz des Art. 70 Abs. 1 GG für gesetzliche Regelungen auf dem Gebiet des Pressewesens zuständig (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71 - BVerfGE 36, 193 ).

    Dieser Umstand enthebt jedoch nicht von der Notwendigkeit, die Materie entweder dem einen oder dem anderen Kompetenzbereich zuzuweisen: eine "Doppelzuständigkeit", auf deren Grundlage Bund und Länder ein und denselben Gegenstand in unterschiedlicher Weise regeln könnten, ist dem System der verfassungsrechtlichen Kompetenznormen fremd und wäre mit ihrer Abgrenzungsfunktion (vgl. Art. 70 Abs. 2 GG) auch nicht vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 a.a.O. S. 202 f.).

    Ein anderes Ergebnis widerspräche dem Gebot sachgemäßer und funktionsgerechter Auslegung der Kompetenzvorschriften (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 a.a.O. S. 209).

    So verlieh den Ländern die uneingeschränkte Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Pressewesens zwar die Befugnis, die Verjährung von Pressedelikten zu regeln (BVerfG…, Beschluss vom 4. Juni 1957 a.a.O.), nicht aber diejenige, das Zeugnisverweigerungsrecht der Presse im Strafverfahren zu normieren; denn bei letzterem handelt es sich nicht um einen Gegenstand des Presserechts, sondern um eine Materie, die Teil des gerichtlichen Verfahrens ist und darum gemäß Art. 74 Nr. 1 GG in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fällt (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 a.a.O. S. 196).

  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Diese Kompetenz wurde jedoch auf Veranlassung der Alliierten (vgl. Memorandum vom 2. März 1949) beseitigt und durch die Rahmenkompetenz des Art. 75 Nr. 2 GG ersetzt (Nachweise in: BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1957 - 2 BvL 17/56 u.a. - BVerfGE 7, 29 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht in seiner Rechtsprechung aber davon aus, dass die Zuständigkeitskataloge der deutschen bundesstaatlichen Verfassungen eine besondere Materie "Presserecht" kennen (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1957 a.a.O. S. 38 unter Hinweis auf Art. 4 Nr. 16 RVerf. von 1871, Art. 7 Nr. 6 WeimRVerf. und Art. 75 Nr. 2 GG).

    Dabei sei es ohne Bedeutung, dass die Abgrenzung des Rechtsgebietes "Presserecht" in verschiedener Hinsicht zweifelhaft und umstritten sei (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1957 a.a.O.).

    So verlieh den Ländern die uneingeschränkte Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Pressewesens zwar die Befugnis, die Verjährung von Pressedelikten zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1957 a.a.O.), nicht aber diejenige, das Zeugnisverweigerungsrecht der Presse im Strafverfahren zu normieren; denn bei letzterem handelt es sich nicht um einen Gegenstand des Presserechts, sondern um eine Materie, die Teil des gerichtlichen Verfahrens ist und darum gemäß Art. 74 Nr. 1 GG in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fällt (BVerfG…, Beschluss vom 28. November 1973 a.a.O. S. 196).

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Rn. 27 aa) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern garantiert darüber hinaus in seinem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 139.81 - BVerwGE 70, 310 = Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 3 S. 7).

    Hierzu zählt auch die Schaffung von behördlichen Auskunftspflichten (vgl. BVerfG…, Urteil vom 5. August 1966 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 314 bzw. S. 10), die es der Presse erleichtern oder in Einzelfällen sogar überhaupt erst ermöglichen, ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktionen zu erfüllen, die in der repräsentativen Demokratie unerlässlich sind.

    Er kann die aus seiner Sicht der Auskunftserteilung entgegenstehenden privaten und öffentlichen Interessen berücksichtigen und gegenüber dem Auskunftsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit in Abwägung bringen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 315 bzw. S. 10).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Rn. 27 aa) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern garantiert darüber hinaus in seinem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 139.81 - BVerwGE 70, 310 = Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 3 S. 7).

    Hierzu zählt auch die Schaffung von behördlichen Auskunftspflichten (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 314 bzw. S. 10), die es der Presse erleichtern oder in Einzelfällen sogar überhaupt erst ermöglichen, ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktionen zu erfüllen, die in der repräsentativen Demokratie unerlässlich sind.

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Zu dieser Materie gehört auch der gesetzliche Auftrag an den Bundesnachrichtendienst zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland mit außen- und sicherheitspolitischer Relevanz (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u.a. - BVerfGE 100, 313 ; BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 33 = Buchholz 402.9 G 10 Nr. 2).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Das Bundesverfassungsgericht hebt in seiner Rechtsprechung insbesondere darauf ab, ob ein "notwendiger Zusammenhang zu der in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Materie" besteht oder die Annexregelungen "für den wirksamen Vollzug der Bestimmungen erforderlich sind" (BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; ähnlich Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ).
  • EGMR, 14.04.2009 - 37374/05

    Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz auch für Blogger?

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Es kann offen bleiben, ob das vom Kläger erwähnte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14. April 2009 in der Sache "Tarsasag a Szabadsagjogokert vs. Ungarn" (RS 37374/05) in dem Sinne zu verstehen ist, dass der Gerichtshof jedenfalls für den Bereich der Presse und bestimmter Nichtregierungsorganisationen Art. 10 EMRK auf der Tatbestandsebene ein allgemeines - und nicht nur auf spezifische Fallgruppen beschränktes - Recht auf Zugang zu Verwaltungsinformationen entnimmt.
  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Zu dieser Materie gehört auch der gesetzliche Auftrag an den Bundesnachrichtendienst zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland mit außen- und sicherheitspolitischer Relevanz (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u.a. - BVerfGE 100, 313 ; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 33 = Buchholz 402.9 G 10 Nr. 2).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Das Bundesverfassungsgericht hebt in seiner Rechtsprechung insbesondere darauf ab, ob ein "notwendiger Zusammenhang zu der in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Materie" besteht oder die Annexregelungen "für den wirksamen Vollzug der Bestimmungen erforderlich sind" (BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; ähnlich Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch; …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Anders als bei Auskunftsklagen nach § 7 BNDG i.V.m. § 15 BVerfSchG geht der Erteilung der Auskunft keine davon gesonderte und als Verwaltungsakt zu qualifizierende "Entscheidung" des Behördenleiters oder einer von ihm beauftragten Person (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG) voraus (Urteil vom 28. November 2007 - 6 A 2.07 - Buchholz 402.71 BNDG Nr. 1 = BVerwGE 130, 29 Rn. 13).
  • BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78

    Hessisches Pressegesetz

  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz; …

    Die Gesetzgebungskompetenzen der Art. 73 f. GG schließen als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56).

    Rn. 4 Die Beklagte trägt zur Begründung ihrer Revision vor: Aus dem Urteil des Senats vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56) folge, dass der landespressegesetzliche Auskunftsanspruch in Bezug auf Sachmaterien in Bundeskompetenz keine Anwendung finde.

    Diese Kompetenz schließt wie bei anderen dem Bund zugewiesenen Sachmaterien als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 22 ff., 25).

    Rn. 12 b. An den kompetenzrechtlichen Annahmen seines Urteils vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - hält der Senat fest.

    Für den Bereich von Presseauskünften gilt insoweit nichts prinzipiell anderes als für Regelungen über den Zugang von Bürgern zu Verwaltungsinformationen, wie sie der Bund mit dem Informationsfreiheitsgesetz geschaffen hat (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 24).

    Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, unter denen eine Annexkompetenz begründet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 23).

    Eine höchstrichterliche Entscheidung lag hierzu bis zum Senatsurteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - nicht vor.

    Die Stellungnahmen des Vertreters des Bundesinteresses im Verfahren BVerwG 6 A 2.12 sowie im vorliegenden Verfahren verdeutlichen, dass im Bereich der Bundesregierung von der Anwendbarkeit des Landespresserechts in Fällen wie dem Vorliegenden jedenfalls derzeit nicht ausgegangen wird.

    Aufgrund des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs können Pressevertreter in geeigneter Form behördliche Auskünfte verlangen, soweit berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen nicht entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29).

    Diesen Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56 Rn. 29) verdeutlicht.

    Der Gesetzgeber ist kraft des objektiv-rechtlichen Gewährleistungsgehalts der Pressefreiheit gehalten, Presseauskunftspflichten zu schaffen (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Dementsprechend besteht der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch in demjenigen Umfang, den der Gesetzgeber selbst nicht unterschreiten dürfte (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Rn. 28 a) Der Gesetzgeber unterliegt zum einen der Vorgabe, Vertraulichkeitsinteressen nur dann Vorrang gegenüber dem Informationsinteresse von Pressevertretern einzuräumen, wenn hierfür plausible Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29).

    Diese Gesetze begründen Informationszugangsansprüche, die nicht grundrechtlich fundiert sind (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 28).

    Ob ein solcher Vorrang zulässig wäre, bedarf der eigenständigen Prüfung anhand der Maßgabe der Sicherung einer effektiven funktionsgemäßen Betätigung der Presse, die der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56 Rn. 27) als weitere Vorgabe an den Gesetzgeber aufgezeigt hat.

    Der Gesetzgeber ist zwar unter besonderen Umständen berechtigt, einzelne behördliche Funktionsbereiche von Auskunftspflichten auszunehmen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Rn. 31 Der dem Gesetzgeber wie in anderen Feldern zustehenden Pauschalierungs- und Typisierungsbefugnis (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27) ist dadurch eine Grenze gesetzt, dass ein genereller, abwägungsfester Vorrang eines privaten oder öffentlichen Vertraulichkeitsinteresses vor dem Informationsinteresse der Presse nur dann normiert werden darf, wenn dies demjenigen Abwägungsergebnis entspricht, das in aller Regel in Einzelfällen tatsächlich erzielt würde.

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 13/16

    Zum Auskunftsanspruch der Presse

    Die Bestimmungen der §§ 3, 4 Abs. 1 LPresseG NW konkretisieren die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit, die nach ihrem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse garantiert (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 561; BVerwGE 146, 56 Rn. 27; OVG Saarland, ZUM-RD 1998, 573, 576).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2025 - 6 MB 28/25

    Auskunftsanspruch der Presse

    Hierzu zählt auch die Schaffung von behördlichen Auskunftspflichten (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 27;… VGH Mannheim, Beschl. v. 09.05.2017 - 1 S 1530/16 -, juris Rn. 72 m. w. N.;… OVG Schleswig, Beschl. v. 13.04.2017 - 3 LA 45/16 -, juris Rn. 13).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch entwickelt für den Fall, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Presse ihr Auskunftsersuchen an eine Bundesbehörde richten und sich insoweit nicht - so das Bundesverwaltungsgericht erstmals - auf eine landesgesetzliche Anspruchsgrundlage berufen können (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 15).

    Rn. 41 (1) In seiner bereits angesprochenen Grundsatzentscheidung vom 20. Februar 2013 zum sog. verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nimmt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich die Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage an (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 15).

    Danach ende das verfassungsunmittelbare Auskunftsrecht dort, wo berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegenstehen (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 17 ff.).

    Rn. 45 Das Bundesverwaltungsgericht griff mit seiner Rechtsprechung zum verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch lediglich aus der Not gesetzgeberischer Untätigkeit heraus unmittelbar auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zurück, hob aber hervor, dass dies nach der Verfassungsordnung eine auf einen Minimalstandard beschränkte Ausnahme bleiben müsse, um die Ausgestaltungsprärogative des Gesetzgebers nicht zu unterlaufen (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 26 ff.).

    Am Ende muss die Auskunftsregelung insgesamt hinreichend effektiv sein und der Presse im praktischen Gesamtergebnis eine funktionsgemäße Betätigung sichern (BVerwG, Urt. v. 21.03.2019 - 7 C 26.17 -, juris Rn. 23, Urt. v. 27.06.2013 - 7 A 15.10 -, juris Rn. 27, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 27;… VGH Mannheim, Beschl. v. 09.05.2017 - 1 S 1530/16 -, juris Rn. 72 m. w. N.;… OVG Schleswig, Beschl. v. 13.04.2017 - 3 LA 45/16 -, juris Rn. 13).

    Die Position von Behörden oder Gerichten, die über die Berechtigung eines geltend gemachten verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs zu entscheiden haben, sei schon im Ansatz nicht vergleichbar mit der Position des Gesetzgebers (BVerwG, Urt. v. 25.03.2015 - 6 C 12.14 -, juris Rn. 26, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 29).

    Aus Sicht des Senats kann nur dies der - weder vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 15, Urt. v. 27.09.2018 - 7 C 5.17 -, juris Rn. 23) noch von der Antragstellerin näher erläuterte - rechtsdogmatische Grund dafür sein, bei dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch von der Statthaftigkeit einer Leistungsklage auszugehen.

    Für ihre Auffassung streitende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus der Zeit vor seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 2013 (Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris) zu landesrechtlich normierten und bis dahin auch gegenüber Bundesbehörden als maßgeblich erachteten presserechtlichen Auskunftsansprüche benennt die Antragstellerin nicht.

    Rn. 54 (1) Für die Zeit bis zur Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris) führt die Antragstellerin gerichtliche Entscheidungen seit 1995 an.

    Rn. 57 (2) Zeitlich nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris) wird in der zitierten Rechtsprechung aus den Ländern hierauf vielfach ohne weitere Auseinandersetzung verwiesen (so VGH München, Beschl. v. 15.05.2023 - 7 CE 23.666 -, juris 21;… OVG Münster, Urt. v. 28.06.2016 - 5 A 987/14 -, juris Rn. 33 f.;… OVG Magdeburg, Urt. v. 06.12.2016 - 3 L 99/15 -, juris Rn. 136;… VG Sigmaringen, Urt. v. 09.02.2023 - 2 K 410/22 -, juris Rn. 15;… VG Karlsruhe, Urt. v. 19.06.2020 - 3 K 11632/18 -, juris Rn. 26;… VG Dresden, Urt. v. 28.06.2016 - 2 K 3947/14 -, juris Rn. 25, 40;… VG Stuttgart, Urt. v. 23.06.2016 - 1 K 3376/13 -, juris Rn. 35); in manchen Fällen nicht einmal das.

    Die insoweit in ständiger Rechtsprechung angenommene Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 15, Urt. v. 08.07.2021 - 6 A 10.20 -, juris Rn. 15) kann indes, wie ausgeführt, für die vorliegende Fallkonstellation nicht als wegweisend angesehen werden (s. 2.c.bb.).

    Nach alledem schließt sich der Senat einer in der Rechtsprechung vertretenen - aus der Zeit vor der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris) stammenden - Mindermeinung an, wonach sich die Behörde vor der Auskunftserteilung, die für sich genommen im Wege der Leistungsklage erstritten werden könnte, mit dem Auskunftsbegehren zu befassen und eine Entscheidung darüber zu treffen hat, ob es die Auskunft erteilt oder aus den in § 4 Abs. 2 LPresseG genannten Gründen verweigert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht