Rechtsprechung
| BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung - Zuständigkeit der Einzugsstelle (Krankenkasse) für die Entscheidung über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Rentenversicherung - Hinzuziehung der Fremdversicherungsträger im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse für die Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 15.06.1998 - S 9 RA 4805/97
- SG Köln, 04.01.1999 - S 8 (6) RA 295/97
- SG Köln, 14.01.1999 - S 8 (6) RA 295/97
- SG Köln, 14.01.1999 - S 8 (6) RA 46/97
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - L 13 RA 22/99
- LSG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - L 13 RA 890/02
- BSG, 17.09.2002 - B 12 RA 5/02
- BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
- BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R
- BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R
- BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (17)
- BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
Auf die sachliche Zuständigkeit ist § 42 SGB X nicht entsprechend anzuwenden (vgl BSGE 62, 281, 286 = SozR 2200 § 385 Nr. 18 für die Entscheidung einer Einzugsstelle über einen Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge statt einer Entscheidung der BfA oder der Bundesanstalt für Arbeit;… BSG SozR 3-3300 § 20 Nr. 5 S 22, wenn die Krankenkasse statt der Pflegekasse entschieden hat; KassKomm-Steinwedel § 42 SGB X RdNr 7 mwN, Stand: Mai 2003).Daher waren der Bescheid der beklagten BfA in der Gestalt des Widerspruchsbescheides aufzuheben und die angegriffenen Urteile des LSG und des SG zu ändern, soweit sie die Anfechtungsklage abgewiesen hatten (zu dieser prozessualen Konsequenz vgl BSGE 62, 281, 286 = SozR 2200 § 385 Nr. 18;… SozR 2200 § 1425 Nr. 3 S 3).
Der Senat hat dort in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 5 SGG auch eine Verurteilung des beigeladenen Fremdversicherungsträgers in Erwägung gezogen und einen ausdrücklichen Antrag auf Verurteilung des Beigeladenen nicht für erforderlich gehalten, es sei denn, dass der Kläger eine solche Verurteilung abgelehnt hätte (vgl BSGE 62, 281 = SozR 2200 § 385 Nr. 18).
Einer Feststellung gegenüber den Fremdversicherungsträgern in entsprechender Anwendung § 75 Abs. 5 SGG bedurfte es hierfür nicht (vgl BSGE 62, 281, 286 = SozR 2200 § 385 Nr. 18).
- BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93
Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (…vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene; zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).Der Senat hat es vielmehr als unzulässig angesehen, das gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verwaltungsverfahren vor der Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV durch eine unmittelbare Feststellungsklage zu umgehen (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6 S 20).
- BSG, 12.09.1995 - 12 RK 63/94
Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (…vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene; zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).d) Auch bei Leistungsklagen und Klagen von Beschäftigten auf Feststellung der Versicherungspflicht gegen einen angeblichen Arbeitgeber hat der Senat die Feststellung der Versicherungspflicht gemäß § 75 Abs. 5 SGG gegenüber den beigeladenen Versicherungsträgern nicht erwogen, auch dann nicht, wenn die Einzugsstelle beigeladen war (so in BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 und 6).
- BSG, 11.09.1995 - 12 RK 9/95
Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
Er hat es als unzulässig angesehen, dass ein Arbeitnehmer unmittelbar gegen seinen angeblichen Arbeitgeber auf Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht oder auf Zahlung von Beiträgen (vgl BSG Urteil vom 22. Juni 1966 - 3 RK 103/63 - USK 6642 S 163) klagt oder dass Strafgefangene ein Bundesland auf Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen (BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 bis 6).Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene;… zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
Der Gesetzgeber habe den ihm im Familienurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 1 ff = SozR 3-5761 Allg Nr. 1) erteilten Reformauftrag nicht nur nicht erfüllt, sondern die Lage der Familien seither weiter verschlechtert. - BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
Im Übrigen hält der Senat, wenn die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in Zweifel gezogen wird, es wegen der strengen Anforderungen des BVerfG an die Zulässigkeit von Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl zB BVerfGE 105, 48, 56;… 67, 26, 33 = SozR 1500 § 54 Nr. 60) für geboten und zumutbar, an die Einhaltung einfachrechtlicher Zuständigkeits- und Formfragen ebenso strenge Anforderungen zu stellen. - BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff). - BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R
Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung - …
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
Nach Erlass eines Bescheides der Einzugsstelle sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Fremdversicherungsträger klagebefugt und in Prozessen, die von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern angestrengt werden, nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (BSGE 84, 136 = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9). - BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R
Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung …
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
So hat er eine Klage gegen den beigeladenen Rentenversicherungsträger auf Feststellung der Versicherungspflicht einer Pflegeperson als zulässig angesehen, nachdem zunächst die hierfür unzuständige Pflegekasse verklagt worden war (BSG SozR 3-2600 § 3 Nr. 5;… ähnlich BSGE 22, 173, 179 f = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO S Aa 11). - BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81
Schwangerschaftsabbruch Krankenkassen
Auszug aus BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R
Im Übrigen hält der Senat, wenn die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in Zweifel gezogen wird, es wegen der strengen Anforderungen des BVerfG an die Zulässigkeit von Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl zB BVerfGE 105, 48, 56; 67, 26, 33 = SozR 1500 § 54 Nr. 60) für geboten und zumutbar, an die Einhaltung einfachrechtlicher Zuständigkeits- und Formfragen ebenso strenge Anforderungen zu stellen. - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R
Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den …
- BSG, 22.06.1966 - 3 RK 103/63
Versicherungspflicht - Stundenlohnbuchhalter
- BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
Rechtspraktikanten - Einstufige Juristenausbildung - Versicherungspflicht
- BSG, 26.09.1996 - 12 RK 37/95
Klage eines Absolventen der einstufigen Juristenausbildung auf Zahlung von …
- BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 23/97 R
Versicherungspflicht - soziale Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - …
- BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62
Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer …
- BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 14/15 R
Rentenversicherung - keine Beitragsentlastung wegen des Betreuungs- und …
Hiergegen legten die Kläger am 25.2.2004 Widerspruch ein und verwiesen zur Begründung auf das Urteil des BVerfG vom 3.4.2001 - 1 BvR 1629/94 - zur sPV (…BVerfGE 103, 242 = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2, im Folgenden: sPV-Urteil) und auf die Begründung in den Verfahren, die am 23.9.2003 vor dem BSG verhandelt wurden (B 12 RA 7/01 R ua). - BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden betreffend die Versicherungspflicht von …
das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. September 2003 - B 12 RA 7/01 R -, 2. mittelbar gegen. - BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 19/04 R
Freistellung von Eltern von der Rentenversicherungsversicherungspflicht wegen des …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 23. September 2003 (B 12 RA 7/01 R) die angefochtenen Urteile geändert, die Bescheide der BfA aufgehoben und im Übrigen die Revision des Klägers zurückgewiesen.Die beklagte Krankenkasse hat sich, obwohl sich das Urteil des Senats vom 23. September 2003 in dem vorangegangenen Revisionsverfahren B 12 RA 7/01 R, auf das sich der Kläger bei seiner erneuten Antragstellung ausdrücklich berufen hat, praktisch allein mit der Zuständigkeit der Einzugsstelle und dem Inhalt der von ihr zu treffenden Entscheidungen befasst, darauf beschränkt, noch hinreichend deutlich dem Grunde nach die Belastung des Klägers mit Beiträgen festzustellen, dh seine Pflicht, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus seinem Arbeitsentgelt zu tragen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - L 14 RA 28/04
Rentenversicherung
Die Krankenkassen als Einzugsstellen sind nur zuständig, wenn es (nicht im Rahmen einer Arbeitgeberprüfung im Sinne des § 28 p SGB IV) um die Feststellung einer Versicherungspflicht (in einem oder mehreren Zweigen der Sozialversicherung) von Beschäftigten geht, §§ 28 a ff. SGB IV (vgl. auch Urteile des Bundessozialgerichts vom 23.09.2003, B 12 RA 5/02 R und B 12 RA 7/01 R). - LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 KR 3984/10 Hiergegen legten die Kläger am 25. Februar 2004 Widerspruch ein und verwiesen zur Begründung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Pflegeversicherung vom 03. April 2001 (1 BvR 1629/94 in BVerfGE 103, 242 bis 271) und auf die Begründung in den Verfahren, die am 23. September 2003 vor dem Bundessozialgericht (BSG) verhandelt würden (B 12 RA 7/01 R u.a.).
- SG Köln, 07.06.2004 - S 5 KR 322/03
Krankenversicherung
Im Revisionsverfahren (B 12 RA 7/01 R) wurden die Bescheide der BfA wegen der alleinigen Zuständigkeit der Beklagten als Beitragseinzugsstelle aufgehoben, im übrigen jedoch die Revison zurückgewiesen.
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