Rechtsprechung
| BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO §§ 14 Abs. 1, 19; MaBV § 7
Keine ungesicherte Vorleistung bei MaBV-Bürgschaft - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sicherung der Vorleistung des Käufers bei Verpflichtung des Verkäufers dem Käufer eine Bürgschaftsurkunde auszuhändigen ; Begriff des Teilurteils; Zulässigkeit der Entscheidung über einen Feststellungsantrag mit einem Grundurteil; Bedeutung der doppelten ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO § 14 Abs. 1
Sicherung der Vorleistung beim Kauf eines bebauten Grundstücks - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherung der Vorleistung des Käufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO §§ 14 Abs. 1, 19; MaBV § 7
Keine ungesicherte Vorleistung bei MaBV-Bürgschaft
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sicherung einer Vorleistung des Erwerbers durch Bürgschaft (IBR 2005, 326)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1292
- MDR 2005, 779
- DNotZ 2005, 685
- NZBau 2005, 461
- NZM 2005, 551
- WM 2005, 952
- DB 2005, 1378
- BauR 2005, 1158
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Ein Teilurteil (§ 301 ZPO) entscheidet über einen abgrenzbaren Teil des Verfahrensgegenstandes vorab, während die Entscheidung über den Rest zunächst zurückgestellt wird (vgl. BGH, Urt. v. 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98, NJW 1999, 1035; BGH, Beschl. v. 29. Februar 1984 - IVb ZB 28/83, NJW 1984, 1543, 1544).Der Wille des Gerichts, so zu verfahren, muß in der Entscheidung selbst oder wenigstens in den Begleitumständen zum Ausdruck kommen, weil sonst der Umfang der Rechtskraft im Unklaren bliebe (BGH, Urt. v. 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98, aaO).
- BGH, 12.02.2004 - III ZR 77/03
Anforderungen an die Belehrung durch den beurkundenden Notar bei ungesicherter …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Wenn ein Urkundsbeteiligter eine ungesicherte Vorleistung erbringen soll, hat der Notar zum einen gemäß § 17 BeurkG über die Folgen zu belehren, die im Falle der Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten eintreten (erste Pflicht), und zum anderen Wege aufzuzeigen, wie diese Risiken vermieden werden können (zweite Pflicht) (…BGH, Urt. v. 2. Juli 1996 - IX ZR 299/95, WM 1996, 2071; v. 15. Januar 1998 - IX ZR 4/97, WM 1998, 783, 784; v. 15. April 1999 - IX ZR 93/98, NJW 1999, 2188, 2189; v. 12. Februar 2004 - III ZR 77/03, WM 2004, 2028, 2030).In der Regel darf er sich damit begnügen, die sich nach dem Inhalt des Geschäfts sowie dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung auch ihres Leistungsvermögens anbietenden, realistisch in Betracht kommenden Sicherungen zu nennen (BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 - III ZR 77/03, WM 2004, 2028, 2030).
- BGH, 24.09.1996 - IX ZR 8/96
Verletzung der Pflicht zur Rechtsbelehrung durch Notar - Verletzung der …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
b) Im vorliegenden Fall kommt eine Verletzung dieser beiden Pflichten jedoch schon deshalb nicht in Betracht, weil der Käufer nach dem Vertragsinhalt gerade keine ungesicherte Vorleistung erbringen sollte (vgl. BGH, Beschl. v. 24. September 1996 - IX ZR 8/96, LM BeurkG Nr. 59a).c) Belehrungspflichten des Beklagten hinsichtlich der Gefahr, welche die Nichteinhaltung des vertraglich vorgesehenen Sicherungsmechanismus mit sich brachte, konnten sich daher allenfalls aus der analog § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO, § 17 Abs. 1 Satz 2 BeurkG bestehenden erweiterten Belehrungspflicht ergeben (vgl. BGH, Beschl. v. 24. September 1996 - IX ZR 8/96, aaO).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Kann aus den unter Beweis gestellten Hilfstatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht auf die Haupttatsache geschlossen werden, ist das Absehen von einer Beweisaufnahme kein Verfahrensfehler (BGHZ 53, 245, 260 f). - BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Feststellungsklagen haben nur dann eine nach Grund und Betrag streitige Verpflichtung zum Gegenstand, wenn ein bestimmter Betrag in dem Sinne geltend gemacht wird, daß die Klage auch zu einem Ausspruch über die Höhe des Anspruchs führen soll (BGH, Urt. v. 9. Juni 1994 - IX ZR 125/93, LM § 675 BGB Nr. 205 unter I 2b). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98
Zulässigkeit eines Grundurteils
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Über einen unbezifferten Feststellungsantrag kann ein Grundurteil in der Regel nicht ergehen (BGHZ 132, 320, 327; BGH, Urt. v. 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, LM § 304 ZPO Nr. 71 unter I 1b; v. 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99, LM § 301 ZPO Nr. 69 unter II 1a). - BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99
Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Über einen unbezifferten Feststellungsantrag kann ein Grundurteil in der Regel nicht ergehen (BGHZ 132, 320, 327;… BGH, Urt. v. 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, LM § 304 ZPO Nr. 71 unter I 1b; v. 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99, LM § 301 ZPO Nr. 69 unter II 1a). - BGH, 09.01.2003 - IX ZR 422/99
Pflicht des Urkundsnotars zur Belehrung über die Unwirksamkeit eines …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Muß ein Notar nach den besonderen Umständen des Einzelfalls, vor allem wegen der rechtlichen Anlage oder vorgesehenen Durchführung des Geschäfts, Anlaß zu der Vermutung haben, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deswegen, weil er sich infolge mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewußt ist, so hat der Notar den gefährdeten Beteiligten aufzuklären und zu warnen (BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 422/99, NJW 2003, 1940, 1941;… Ganter, in Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung Rn. 1198 ff.). - BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01
Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Erwerbspreises im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert alle Geldansprüche des Auftraggebers, die sich aus mangelhafter oder unterlassener Erfüllung des Vertrags ergeben können (BGH, Beschl. v. 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, ZIP 2002, 1197;… Urt. v. 22. Oktober 2002 - XI ZR 393/01, NJW 2003, 285). - BGH, 22.10.2002 - XI ZR 393/01
Umfang und Sicherungszweck einer Bürgschaft nach § 7 MaBV
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert alle Geldansprüche des Auftraggebers, die sich aus mangelhafter oder unterlassener Erfüllung des Vertrags ergeben können (BGH, Beschl. v. 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, ZIP 2002, 1197; Urt. v. 22. Oktober 2002 - XI ZR 393/01, NJW 2003, 285). - BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95
Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
- BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95
Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel
- BGH, 15.04.1999 - IX ZR 93/98
Belehrungspflicht des Notars über ungesicherte Vorleistungen beim …
- BGH, 15.01.1998 - IX ZR 4/97
Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung der Veräußerung eines Anspruchs …
- BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 28/83
Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den isolierten Versorgungsausgleich
- BGH, 30.03.2006 - III ZR 128/05
Umfang und Schutzbereich der Prüfungs- und Belehrungspflichten eines Notars
Bei ungesicherten Vorleistungen trifft den Notar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine doppelte Belehrungspflicht: Er hat zum einen über mögliche Folgen zu belehren, die eintreten können, wenn der durch die Vorleistung Begünstigte unfähig ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, und zum anderen Wege aufzuzeigen, auf welche Weise diese Risiken vermieden werden können (Senatsurteil vom 12. Februar 2004 - III ZR 77/03 - NJW-RR 2004, 1071, 1072; BGH, Urteil vom 10. März 2005 - IX ZR 73/01 - NJW-RR 2005, 1292; jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 4 U 70/05
Notarhaftung: Absicherung von Grundstückskäufern im Hinblick auf …
Verpflichtet sich eine Partei in einem Grundstückskaufvertrag zu einer ungesicherten Vorleistung, so trifft den Notar bei der Beurkundung die Pflicht, die Partei über die Folgen zu belehren, die im Fall einer Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten eintreten können sowie der Partei Wege aufzuzeigen, wie sie dieses Risiko vermeiden können (BGH NJW-RR 2005, 1292 ff., zitiert nach JURIS). - OLG Celle, 19.10.2005 - 3 U 98/05
Verletzung der Pflichten eines Notars durch Beurkundung eines notariellen …
Der vorliegende Sachverhalt ist daher mit demjenigen der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2005 (IX ZR 73/01) zugrunde lag, nicht vergleichbar.
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