Rechtsprechung
| EuG, 25.08.1994 - T-156/94 R |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 65; ; EGKS-Vertrag Art. 33; ; EGKS-Vertrag Art. 36
- EU-Kommission
Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - EGKS-Vertrag - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Antrag auf einstweilige Anordnung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.03.1983 - 234/82
Ferriere di Roè Volciano / Kommission
Auszug aus EuG, 25.08.1994 - T-156/94
Sie erfuelle deshalb die aussergewöhnlichen Voraussetzungen, die im Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R (Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725) aufgeführt seien, durch den die Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung über die Festsetzung einer Geldbusse gewährt worden sei, ohne daß diese Maßnahme von der vorherigen Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht worden sei. - EuG, 14.12.1993 - T-543/93
Antrag auf einstweilige Anordnung ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; …
Auszug aus EuG, 25.08.1994 - T-156/94
Die beantragte Anordnung muß vorläufig in dem Sinne sein, daß sie der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgreifen darf (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-543/93 R, Gestevisión Telecinco/Kommission, Slg. 1993, II-1409, Randnr. 16).
- EuG, 21.07.1999 - T-191/98
Atlantic Container Line u.a. / Kommission - "Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße …
Die Frage, ob eine Gesellschaft für die Verbindlichkeiten einer anderen Gesellschaft derselben Unternehmensgruppe hafte, unterliege gemäß Artikel 192 EG-Vertrag (jetzt Artikel 256 EG) dem anwendbaren nationalen Recht (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnrn. - EuG, 14.08.1998 - T-44/98
Emesa Sugar / Kommission - "Assoziationsregelung der überseeischen Länder und …
Da die Antragstellerin von Konkurs bedroht sei (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1994, II-885, Randnr. 42) oder zumindest bis zu einem Urteil in der Hauptsache eine außergewöhnlich schwere finanzielle Belastung zu tragen habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnr. 33), seien die Kriterien der Dringlichkeit erfüllt. - EuG, 17.02.1995 - T-308/94
Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
22 Zur Stichhaltigkeit der Argumentation der Antragstellerin trägt die Kommission zunächst vor, der Begriff der "aussergewöhnlichen Umstände" im Sinne der in Betracht kommenden Rechtsprechung (insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano, Slg. 1983, 725, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715) sei eng auszulegen.
- EuG, 14.08.1998 - T-43/98
Emesa Sugar / Rat - "Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - …
Da die Antragstellerin von Konkurs bedroht sei (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1994, II-885, Randnr. 42) oder zumindest bis zu einem Urteil in der Hauptsache eine außergewöhnlich schwere finanzielle Belastung zu tragen habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnr. 33), seien die Kriterien der Dringlichkeit erfüllt. - EuG, 21.12.1994 - T-295/94
Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
26 Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses am Vollzug der Entscheidungen der Kommission und der Wahrung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft einerseits und der Vorteile, die sich aus einem etwaigen wettbewerbswidrigen Verhalten einer Gesellschaft für deren Gesellschafter ergeben können, erscheint es, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, angemessen, etwaige Möglichkeiten der Gesellschafter, die Gesellschaft bei der Stellung einer Bankbürgschaft der im vorliegenden Fall von der Kommission verlangten Art zu unterstützen, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, sowie Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in den Rechtssachen T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33, und in der Rechtssache Transacciones Marítimas u. a., a. a. O.). - EuG, 21.12.1994 - T-301/94
Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
26 Um die Fähigkeit der Antragstellerin, die fragliche Bürgschaft zu stellen, beurteilen zu können, ist ferner die Unternehmensgruppe, zu der die Antragstellerin mittelbar oder unmittelbar gehört, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33); dies gilt insbesondere für die Möglichkeit, von den Banken eventuell verlangte Sicherheiten zu stellen.
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