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   EuG, 21.12.1994 - T-301/94 R   

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https://dejure.org/1994,1707
EuG, 21.12.1994 - T-301/94 R (https://dejure.org/1994,1707)
EuG, Entscheidung vom 21.12.1994 - T-301/94 R (https://dejure.org/1994,1707)
EuG, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - T-301/94 R (https://dejure.org/1994,1707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Zahlung der Geldbuße - Bankbürgschaft - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.05.1982 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-301/94
    22 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. 2 und 8).
  • EuG, 25.08.1994 - T-156/94

    Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-301/94
    26 Um die Fähigkeit der Antragstellerin, die fragliche Bürgschaft zu stellen, beurteilen zu können, ist ferner die Unternehmensgruppe, zu der die Antragstellerin mittelbar oder unmittelbar gehört, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33); dies gilt insbesondere für die Möglichkeit, von den Banken eventuell verlangte Sicherheiten zu stellen.
  • EuGH, 07.05.1982 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-301/94
    26 Um die Fähigkeit der Antragstellerin, die fragliche Bürgschaft zu stellen, beurteilen zu können, ist ferner die Unternehmensgruppe, zu der die Antragstellerin mittelbar oder unmittelbar gehört, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33); dies gilt insbesondere für die Möglichkeit, von den Banken eventuell verlangte Sicherheiten zu stellen.
  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-301/94
    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinn vorläufig sein, daß sie die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 20).
  • EuGH, 15.03.1983 - 234/82

    Ferriere di Roè Volciano / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-301/94
    22 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. 2 und 8).
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