Rechtsprechung
EuG, 14.05.1998 - T-319/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Fiskeby Board / Kommission
- EU-Kommission
Fiskeby Board AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 15 Absatz 2
1 Wettbewerb - Geldbussen - Höhe - Bestimmung - Berücksichtigter Umsatz - Referenzjahr - Letztes vollständiges Jahr der Zuwiderhandlung - EU-Kommission
Fiskeby Board AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Geldbuße - Bestimmung der Höhe - Mildernde Umstände - Begründung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbotene Preisabsprachen von Unternehmen auf dem Kartonmarkt; Ermittlung der Höhe einer Geldbusse; Berücksichtigung von Schwankungen des Umsatzes bei der Festlegung der Höhe einer Geldbusse; Untergeordnete und passive Rolle bei der Teilnahme an einem Kartell und ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833) - Karton
Wird zitiert von ... (51)
- EuGH, 16.11.2000 - C-286/98
Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission
Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94 und T-352/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94). - EuG, 14.12.2006 - T-259/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …
Dagegen kann allein aus der Tatsache, dass die Kommission in ihrer früheren Entscheidungspraxis bei einem bestimmten Verhalten die Geldbuße in bestimmtem Umfang herabgesetzt hat, nicht abgeleitet werden, dass sie verpflichtet wäre, bei der Beurteilung eines ähnlichen Verhaltens im Rahmen eines späteren Verwaltungsverfahrens eine entsprechende Herabsetzung vorzunehmen (vgl. in Bezug auf einen mildernden Umstand das oben in Randnr. 205 angeführte Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, Randnr. 368, und das Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-319/94, Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnr. 82, sowie in Bezug auf die Zusammenarbeit Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-15/99, Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613, Randnr. 193). - EuG, 14.05.1998 - T-347/94
Mayr-Melnhof / Kommission
Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94).Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äußern sollten.
- EuG, 20.03.2002 - T-9/99
HFB u.a. / Kommission
Schließlich ist, ohne dass geprüft zu werden braucht, ob die Höhe der gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße zu deren Insolvenz führen kann und ob die Beweise dafür verspätet vorgelegt wurden, darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, bei der Bemessung der Geldbuße die schlechte Finanzlage eines betroffenen Unternehmens zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (Urteil IAZ u. a./Kommission, Randnrn. 54 und 55; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-319/94, Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnrn. 75 und 76; Urteil Enso Española/Kommission, Randnr. 316). - EuG, 20.03.2002 - T-23/99
LR AF 1998 / Kommission
Zur Fähigkeit der Klägerin, die Geldbuße zu zahlen, genügt der Hinweis, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, bei der Bemessung der Geldbuße die schlechte Finanzlage eines betroffenen Unternehmens zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (Urteil IAZ u. a./Kommission, Randnrn. 54 und 55; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-319/94, Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnrn. 75 und 76, und T-348/94, Enso Española/Kommission, Slg. 1998, II-1875, Randnr. 316).Außerdem zeigt nach der Rechtsprechung die Einführung eines Programms zur Befolgung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft zwar, dass das fragliche Unternehmen gewillt ist, künftige Zuwiderhandlungen zu verhindern, und stellt somit einen Faktor dar, der der Kommission die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtert, die u. a. darin besteht, im Bereich des Wettbewerbs die im Vertrag verankerten Grundsätze anzuwenden und die Unternehmen entsprechend anzuleiten; die bloße Tatsache, dass die Kommission in ihrer früheren Entscheidungspraxis in einigen Fällen die Einführung eines solchen Programms als mildernden Umstand berücksichtigt hat, bedeutet jedoch nicht, dass sie verpflichtet wäre, in einem bestimmten Fall ebenso vorzugehen (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Fiskeby Board/Kommission, Randnr. 83, und in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 417).
Im Übrigen ist die Kommission zwar nach Artikel 190 EG-Vertrag verpflichtet, in den Gründen ihrer Entscheidungen die sachlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzugeben, die sie zu ihrem Erlass veranlasst haben; diese Bestimmung zwingt sie jedoch nicht, auf alle sachlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die während des Verwaltungsverfahrens behandelt wurden (Urteile Michelin/Kommission, Randnrn. 14 und 15, und Fiskeby Board/Kommission, Randnr. 127).
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA - …
Sumitomo beruft sich hierfür auf die Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92 (Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 580) und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-319/94 (Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnr. 40). - EuGH, 16.11.2000 - C-291/98
Sarrió / Kommission
Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94). - EuG, 05.10.2011 - T-11/06
Romana Tabacchi / Kommission
Unter diesen Umständen und angesichts der in den Erwägungsgründen 301 f. der angefochtenen Entscheidung enthaltenen Ausführungen zur Dauer der Zuwiderhandlung konnte die Kommission das Jahr 2001 nicht als das letzte volle Jahr der festgestellten Zuwiderhandlung berücksichtigen, ohne im Hinblick auf die Klägerin gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen, da diese, laut der Kommission, erst ab dem 29. Mai 2001 an der Zuwiderhandlung beteiligt war (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Fiskeby Board/Kommission, T-319/94, Slg. 1998, II-1331, Randnr. 43).Außerdem ist anzumerken, dass eine solche Feststellung ein Unternehmen nicht daran hindern kann, nachzuweisen, wie dies vorliegend der Fall ist, dass sein Marktanteil in dem herangezogenen Zeitraum aus für dieses Unternehmen spezifischen Gründen weder für seine tatsächliche Größe und Wirtschaftskraft noch für das Ausmaß der von ihm begangenen Zuwiderhandlung einen Anhaltspunkt bietet (vgl. in diesem Sinne Urteil Fiskeby Board/Kommission, oben in Randnr. 186 angeführt, Randnr. 42).
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission zwar gemäß Art. 253 EG verpflichtet, in den Gründen ihrer Entscheidungen die sachlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzugeben, die sie zu ihrem Erlass veranlasst haben; diese Bestimmung zwingt die Kommission jedoch nicht, auf alle sachlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die während des Verwaltungsverfahrens behandelt wurden (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnrn. 14 f., und Urteil Fiskeby Board/Kommission, oben in Randnr. 186 angeführt, Randnr. 127).
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …
413 Zunächst ist festzustellen, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, für die Bemessung der Geldbuße die finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens zu berücksichtigen, denn dies würde darauf hinauslaufen, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (vgl. in diesem Sinne Urteil IAZ u. a./Kommission, oben zitiert in Randnr. 281, Randnrn. 54 und 55, sowie Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-319/94, Fiskeby Board/Kommission, Slg. 1998, II-1331, Randnrn. 75 und 76, und Enso Española/Kommission, oben zitiert in Randnr. 393, Randnr. 316). - EuGH, 16.11.2000 - C-279/98
Cascades / Kommission
Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-309/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94). - EuG, 11.03.1999 - T-141/94
Thyssen Stahl / Kommission
- EuG, 20.03.2002 - T-16/99
Lögstör Rör / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-352/94
Mo och Domsjö / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-354/94
Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-327/94
SCA Holding / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-308/94
Cascades / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
SCA Holding / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-338/94
Finnboard / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-334/94
Sarriò / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-294/98
Metsä-Serla u.a. / Kommission
- EuG, 11.07.2014 - T-543/08
RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuG, 14.05.1998 - T-311/94
BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE …
- EuG, 14.05.1998 - T-348/94
Enso Española / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-317/94
Weig / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-298/98
Finnboard / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva …
- EuG, 14.05.1998 - T-309/94
KNP BT / Kommission
- EuG, 20.03.2002 - T-15/99
Brugg Rohrsysteme / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-304/94
Europa Carton / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-295/94
WETTBEWERB
- EuG, 11.07.2014 - T-541/08
Sasol u.a. / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
Weig / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-339/94
Metsä-Serla / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-310/94
Gruber & Weber / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-337/94
Enso-Gutzeit / Kommission
- EuG, 12.07.2018 - T-441/14
Brugg Kabel und Kabelwerke Brugg / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 13.09.2013 - T-566/08
Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 11.03.1999 - T-148/94
Preussag / Kommission
- EuG, 19.05.2010 - T-11/05
In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das …
- EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
Enso Española / Kommission
- EuG, 05.10.2011 - T-39/06
Transcatab / Kommission
- EuG, 12.10.2011 - T-38/05
Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den …
- EuG, 06.05.2009 - T-116/04
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF …
- EuG, 11.07.2014 - T-540/08
Esso u.a. / Kommission
- EuG, 19.05.2010 - T-18/05
IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - …
- EuGH, 16.11.2002 - C-298/98
Kartell von Kartonherstellern; Orientierung am Betonstahlmatten-Urteil; …
- EuG, 13.09.2010 - T-40/06
Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 09.09.2015 - T-92/13
Philips / Kommission
- EuG, 12.12.2014 - T-562/08
Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission
- EuG, 06.03.2012 - T-53/06
UPM-Kymmene / Kommission