Rechtsprechung
| BFH, 01.09.2022 - VI R 8/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 54 Abs 2, FGO § 56, FGO § 120 Abs 2 S 1, ZPO § 222 Abs 1, BGB § 187 Abs 1, BGB § 188 Abs 2
Fristberechnung
- rechtsinformationen.bund.de
Fristberechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 54 Abs 2 FGO, § 56 FGO, § 120 Abs 2 S 1 FGO, § 222 Abs 1 ZPO, § 187 Abs 1 BGB
Fristberechnung - IWW
§ 120 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 FGO, § 56 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 188 Abs. 2 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Revision wegen Verfristung; Fehlerhafte Fristberechnung durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten; Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Fristberechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristberechnung
- rechtsportal.de
Fristberechnung
- datenbank.nwb.de
Fristberechnung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehler bei der Fristberechnung
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Fristberechnung
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.02.2022 - 6 K 1946/21
- BFH, 01.09.2022 - VI R 8/22
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …
Auszug aus BFH, 01.09.2022 - VI R 8/22
Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10).Denn die Berechnung einer Rechtsmittelfrist gehört zu den Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten, die von ihm zuverlässig ausgeführt werden muss und bei der er hohe Sorgfaltsanforderungen walten lassen muss (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 11).
- FG Münster, 24.02.2022 - 6 K 1946/21
Berücksichtigung von Aufwendungen für Müllentsorgung und Schmutzwasser als …
Auszug aus BFH, 01.09.2022 - VI R 8/22
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.02.2022 - 6 K 1946/21 E wird als unzulässig verworfen. - BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Anforderungen an die Büroorganisation bei chronischer Erkrankung des zuständigen …
Auszug aus BFH, 01.09.2022 - VI R 8/22
Bei der Anmerkung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin handelt es sich indes nicht ansatzweise um eine Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (hierzu s. z.B. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 - XI R 33/19, Rz 17 f.). - BFH, 18.12.1997 - X S 5/97
Dispensierung vom Vertretungszwang vor den Finanzgerichten
Auszug aus BFH, 01.09.2022 - VI R 8/22
Dass der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei der Bemessung der Monatsfrist "nicht mitgerechnet" wird (§ 187 Abs. 1 BGB), bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert (BFH-Beschluss vom 18.12.1997 - X S 5/97, BFH/NV 1998, 725).
- BFH, 15.05.2024 - VII R 26/22
Revisionseinlegung per Telefax durch eine Behörde
Dabei schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 02.02.2024 - VI B 13/23, Rz 15 und vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13). - BFH, 16.10.2025 - VI R 6/24
Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf …
Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10, und Senatsbeschluss vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13). - BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in …
Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10 und Senatsbeschluss vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13).
- BFH, 16.10.2025 - VI R 9/24
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2025 - VI R 6/24 - Pflicht zur …
Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10, und Senatsbeschluss vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13). - BFH, 16.10.2025 - VI R 7/24
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2025 - VI R 6/24 - Pflicht zur …
Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10, und Senatsbeschluss vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13). - BFH, 16.10.2025 - VI R 8/24
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2025 - VI R 6/24 - Pflicht zur …
Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10, und Senatsbeschluss vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13). - BFH, 09.09.2025 - VI R 24/24
Keine Wiedereinsetzung bei Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax im …
Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10, und Senatsbeschluss vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".