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   AG Augsburg, 23.08.2019 - 06 Cs 101 Js 134200/18   

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https://dejure.org/2019,87978
AG Augsburg, 23.08.2019 - 06 Cs 101 Js 134200/18 (https://dejure.org/2019,87978)
AG Augsburg, Entscheidung vom 23.08.2019 - 06 Cs 101 Js 134200/18 (https://dejure.org/2019,87978)
AG Augsburg, Entscheidung vom 23. August 2019 - 06 Cs 101 Js 134200/18 (https://dejure.org/2019,87978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 40 Abs. 3, § 53, § 130 Abs. 3 Alt. 3; VStGB § 6 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1
    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Aachen, 18.08.2022 - 60 Qs 16/22

    Judenstern, ungeimpft, Facebook, Gruppenbild, Volksverhetzung

    Denn im letzteren Fall wurde das Plakat begleitet von den Worten "Die Schlägertruppen des Establishments haben versagt" (vgl. AG Augsburg, Urteil vom 23.08.2019 - 06 Cs 101 Js 134200/18).
  • BayObLG, 20.03.2023 - 206 StRR 1/23

    Beschluss gegen Patrick H. wegen Volksverhetzung

    Beide aufgezeigte Aspekte der Äußerung, die Überzeichnung eigener Betroffenheit von staatlichen Maßnahmen im heutigen rechtsstaatlichen Deutschland zum Schutz der Bevölkerung und die missachtende Abwertung des Schicksals der in den Lagern internierten Menschen sind jedenfalls im vorliegenden Fall nicht voneinander zu trennen; dies würde zu einer künstlichen Aufspaltung der einheitlichen Äußerung führen (anders Hoven/Obert, NStZ 2022, 331, 334f. für den Fall des Verwendens eines sog. Judensterns mit der Aufschrift "Ungeimpft"; für den Fall eines "Impfen macht frei"-Schildes im Stil des Eingangstores zum KZ Auschwitz jedoch eine Strafbarkeit wohl grundsätzlich bejahend, a.a.O. S. 334; zur Auslegung der Verwendung eines sog. Judensterns mit der Beschriftung "AfD", um eine vergleichbare Verfolgung dieser Partei zu suggerieren, als Verharmlosung der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 205 StRR 240/20, BeckRS 2020, 52510 [vorangehend AG Augsburg, Urteil vom 23. August 2019, 06 Cs 101 Js 134200/18, BeckRS 2019, 57849; Berufung verworfen vom LG Augsburg, Urteil vom 9. Dezember 2019, 14 Ns 101 Js 134200/18, nicht veröffentlicht; zur hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerde [nicht zur Entscheidung angenommen] vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2021, 1 BvR 1787/20, BeckRS 2021, 38103, sowie zur - erfolglosen - Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, Urteil vom 5. Juli 2022, 1ndividualbeschwerde Nr. 1854/22, juris; zur Wertung eines Judensterns mit der Aufschrift "Nicht geimpft" als Volksverhetzung vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 18. Mai 2022, 1 Qs 80/22, NStZ-RR 2022, 242; anders LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022, 60 Qs 16/22, BeckRS 2022, 24946 sowie Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 130 Rn. 27).
  • OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23

    Judenstern; Ungeimpft-Stern; Volksverhetzung; öffentlicher Frieden;

    Denn zum einen war der der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zugrundeliegende Sachverhalt ausweislich des der Entscheidung vorangegangenen und gleichfalls veröffentlichten Urteils des Amtsgerichts Augsburg (BeckRS 2019, 57849) anders gelagert.
  • KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift

    Auch inhaltlich wies die dortige Äußerung, die mit den Zusätzen "Hetze in Deutschland" und "Die Schlägertruppen des Establishments ... haben versagt" verbunden war (vgl. vorgehend AG Augsburg, Urteil vom 23. August 2019 - 06 Cs 101 Js 134200/18 -, BeckRS 2019, 57849), maßgebliche Besonderheiten auf.
  • OLG Oldenburg, 16.10.2023 - 1 ORs 46/23

    Judenstern; Ungeimpft; Völkermord; Holocaust; Polizeiverordnung; Verharmlosung

    Der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Sachverhalt war aber, worauf das Oberlandesgericht Braunschweig in seiner Entscheidung vom 7. September 2023 (dort Rz. 19) zutreffend hingewiesen hat, ausweislich des der Entscheidung vorangegangenen und gleichfalls veröffentlichten Urteils des Amtsgerichts Augsburg vom 23. August 2019 (6 Cs 101 Js 134200/18, BeckRS 2019, 57849) anders gelagert.
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