Rechtsprechung
   AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9077
AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15 (https://dejure.org/2015,9077)
AG Dortmund, Entscheidung vom 28.04.2015 - 425 C 1013/15 (https://dejure.org/2015,9077)
AG Dortmund, Entscheidung vom 28. April 2015 - 425 C 1013/15 (https://dejure.org/2015,9077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kaufvertrag Online ebay Sofort Kaufen Verbrauchervertrag Fernabsatz Ausschlusstatbestand Individuelle Herstellung Vorfertigung Couch Elemente Verbraucherrechterichtlinie

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kaufvertrag; Online; ebay; Sofort Kaufen; Verbrauchervertrag; Fernabsatz; Ausschlusstatbestand; Individuelle Herstellung; Vorfertigung; Couch; Elemente; Verbraucherrechterichtlinie

  • webshoprecht.de

    Widerrufsrecht bei Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei einer Standardkombination einer Sitzgarnitur kann trotz "individueller Anfertigung" das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden

  • JurPC

    Zum Ausschluss des Widerrufsrechts wegen individueller Auswahl und Herstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Widerrufsrechts eines Kunden i.R.e. Kaufvertrages als Verbrauchervertrag bei der Bestellung einer Couch im Internet

  • online-und-recht.de

    Kein Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht bei kundenspezifischen Sofas

  • rabüro.de

    Zum Widerrufsrecht bei Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Leitsatz)

    Widerrufsrecht: Wann ist die Kaufsache individuell angefertigt

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei individuell hergestellten Waren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Individuelle Auswahl und Herstellung kann Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag ausschließen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Couch im Internet bestellt - Können Verbraucher den Kaufvertrag widerrufen, wenn die Couch-Garnitur auf Bestellung produziert wird?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei nach Kundenspezifikation angefertigtem Sofa

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Individuelle Auswahl und Herstellung kann Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag ausschließen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Onlinehandel: Widerrufsrecht ausgeschlossen bei Bestellung nach Baukastensystem?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kundenspezifisches Sofa führt nicht zwingend zum Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kundenspezifikation: Auf das konkret bestellte Produkt kommt es an

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts im Falle einer Couch mit 578 Kombinationsmöglichkeiten?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts bei kundenspezifischen Waren?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Individuelle Auswahl und Herstellung kann Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag ausschließen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1193
  • MMR 2015, 806
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    Der Struktur nach erweisen sich Art. 16 der Verbraucherrechte-RL und § 312g II BGB - es handelt sich um eine Vollharmonisierung (siehe auch die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drs. 17/12637, S. 56; zum Begriff der Vollharmonisierung Tietje, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 54. Lfg. 2014, Art. 114 AEUV Rn. 38 ff.) - als Ausnahmeregelungen, die von dem Grundsatz des Bestehens eines Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen abweichen (vgl. BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 243 f.).

    Den Ausnahmen vom Grundsatz der Widerrufbarkeit einer Willenserklärung, die ein Verbraucher in einem Fernabsatzgeschäft abgegeben hat, ist nach Ansicht des Gesetzgebers im Großen und Ganzen gemeinsam, dass sie Fälle der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit für den Unternehmer typisieren (BT-Drs. 14/2658, S. 44 in Bezug auf § 3 II FernAbsG; siehe auch BGHZ 154, 239, 243 = NJW 2003, 1665).

    Vor diesem Hintergrund hat der BGH (NJW 2003, 1665) in einem Rechtsstreit, der ein nach einem Baukastensystem zusammengestelltes Notebook betraf, ausgeführt, dass eine Ausnahme von der Widerrufbarkeit der Willenserklärung des Verbrauchers nur dann in Betracht kommt, wenn der "Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde.

    Nur wenn der Unternehmer darüber hinausgehende besondere Nachteile erleidet, die gerade durch die Anfertigung nach Kundenspezifikation bedingt sind, kann dem Unternehmer ein Widerrufsrecht des Verbrauchers und die damit verbundene Pflicht zur Rücknahme der Ware - ausnahmsweise - nicht zugemutet werden (BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 244).

    Voraussetzung dafür ist nach Ansicht des BGH, dass "die Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann" und dass darüber hinaus "die Angaben des Verbrauchers, nach denen die Ware angefertigt wird, die Sache so individualisieren, dass diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme deshalb (wirtschaftlich) wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann" (BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 244 f.).

    Ansonsten könnte ein Widerrufsrecht des Verbrauchers durch den Unternehmer alleine dadurch ausgeschlossen werden, dass dieser standardisierte Ware nicht auf Vorrat hält, sondern sie - namentlich (wie hier) aus betriebswirtschaftlichen Gründen - erst auf Bestellung produziert (siehe dazu auch BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 243 f.).

    Nachteile, die mit der Rücknahme bereits produzierter Ware stets verbunden sind, hat der Unternehmer nach dem Gesetz hinzunehmen (BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 244).

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    Entschuldigt ist ein Rechtsirrtum nur dann, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (BGH, NJW 2007, 428; NJW 1983, 2318; NJW 1974, 1903).

    Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH, NJW 2007, 428; NJW 1998, 2144. Der Schuldner darf nicht das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage auf den Gläubiger verlagern (BGH, NJW 2012, 2282; NJW 2007, 428).

  • OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11

    Beeinträchtigung des Rechts auf freie Anwaltswahl in AGB einer

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums grundsätzlich strenge Maßstäbe anzulegen (BGH WuM 2012, 323; NJW 2012, 2282).

    Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH, NJW 2007, 428; NJW 1998, 2144. Der Schuldner darf nicht das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage auf den Gläubiger verlagern (BGH, NJW 2012, 2282; NJW 2007, 428).

  • LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13

    Kein Widerrufsrecht bei auf Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    In der vorgenannten Email äußerte die Beklagte, dem Kläger stehe kein Widerrufsrecht zu, und verwies auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 12.02.14, Az. 23 S 111/13), in welchem das Gericht im Rahmen eines Rechtsstreits, der ebenfalls den Widerruf eines Kaufvertrages über ein erst nach Kundenbestellung hergestelltes Sofa betraf, von einem Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g II Nr. 1 BGB ausging.

    Insofern folgt das Gericht für solche Standardfarben nicht der Entscheidung des LG Düsseldorf (Urt. v. 12.02.2014, Az. 23 S 111/13), das insoweit nicht differenziert.

  • BGH, 11.04.2012 - XII ZR 48/10

    Grundstücksmietvertrag in einer Wochenend- und Ferienhausanlage: Auslegung bei

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums grundsätzlich strenge Maßstäbe anzulegen (BGH WuM 2012, 323; NJW 2012, 2282).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH, NJW 2007, 428; NJW 1998, 2144. Der Schuldner darf nicht das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage auf den Gläubiger verlagern (BGH, NJW 2012, 2282; NJW 2007, 428).
  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    Entschuldigt ist ein Rechtsirrtum nur dann, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (BGH, NJW 2007, 428; NJW 1983, 2318; NJW 1974, 1903).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    Entschuldigt ist ein Rechtsirrtum nur dann, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (BGH, NJW 2007, 428; NJW 1983, 2318; NJW 1974, 1903).
  • EuGH, 05.03.2015 - C-553/13

    Statoil Fuel & Retail - Vorlage zur Vorabentscheidung - Indirekte Steuern -

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist der Grundsatz anerkannt, dass Ausnahmebestimmungen eng auszulegen sind (zuletzt etwa EuGH, Urt. v. 05.03.2015, C-553/13, Rn. 39; siehe z.B. auch BGHZ 116, 305, 308 ff.).
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89

    Begriff der Veranstaltung

    Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist der Grundsatz anerkannt, dass Ausnahmebestimmungen eng auszulegen sind (zuletzt etwa EuGH, Urt. v. 05.03.2015, C-553/13, Rn. 39; siehe z.B. auch BGHZ 116, 305, 308 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht