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06.03.2013

Bundestag - Drucksache 17/12637

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3642   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68699
BGBl. I 2013 S. 3642 (https://dejure.org/2013,68699)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 27.09.2013, Seite 3642
  • Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
  • vom 20.09.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Literatur (3)

  • aid24.de

    Abmahnungen bei AGB oder Widerrufsbelehrung ab 13.06.2014 zu erwarten?

  • duslaw.de

    Internetnutzung für Stimmrechtsvollmacht in Gefahr?

  • bau-blawg.de

    Widerrufsrecht jetzt auch bei Maklerverträgen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 22.03.2013   BT   Verbraucherschutzniveau
  • 17.04.2013   BT   EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz: Experten sehen Nachbesserungsbedarf
  • 17.04.2013   BT   Experten sehen Nachbesserungsbedarf
  • 07.06.2013   BT   Schutz für Mieter (in: Petitionen, Vertriebene, Gedenkstunde)
  • 12.06.2013   BT   Verbraucherrechte (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
  • 23.12.2013   BT   Was sich im neuen Jahr gesetzlich ändert
  • 21.02.2018   BT   AfD: "Handwerkerwiderruf" im Verbraucherrecht prüfen und überarbeiten

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (83)

  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen …

    Rn. 57 bb) Hieran ändert der Umstand nichts, dass durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 20. September 2013 (BGBl. I, S. 3642) mit Wirkung zum 13. Juni 2014 eine maximale Widerrufsfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen seit dem Vertragsschluss eingeführt worden ist (§ 356 Abs. 3 Satz 3 BGB nF).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …

    Erst mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) hat er den für die Vergangenheit von ihm ausdrücklich als bestehend anerkannten Anspruch des Darlehensnehmers auf Nutzungsersatz (…BT-Drucks. 17/12637, S. 65) für die Zukunft beseitigt (aA Hölldampf/Suchowerskyj, WM 2015, 999, 1004 mit Fn. 49), ohne dieser Rechtsänderung allerdings Rückwirkung beizumessen.
  • BGH, 22.09.2020 - XI ZR 219/19

    Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht bei Bürgschaft

    Rn. 20 aa) Der Gesetzgeber wollte mit der Neuregelung der §§ 312 ff. BGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (BGBl. I 2013, S. 3642) ausschließlich Verbraucherverträge erfassen, die als Austauschvertrag mit einer Gegenleistungspflicht des Verbrauchers ausgestaltet sind.
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