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   AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14   

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AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14 (https://dejure.org/2014,27150)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22.09.2014 - 36a C 98/14 (https://dejure.org/2014,27150)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22. September 2014 - 36a C 98/14 (https://dejure.org/2014,27150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    Lieder & Geschichten

    § 19a UrhG, § 97 Abs 2 UrhG, § 97a UrhG
    Urheberrechtsverletzung: Prüfungspflicht eines Medienhändlers beim Vertrieb von Tonträger-Kompilationen

  • kanzlei.biz

    EBook-Verkäufer haftet erst ab Kenntnis für urheberrechtswidrige Inhalte

  • online-und-recht.de

    Gewerblicher eBook-Verkäufer haftet ohne Kenntnis nicht für urheberrechtswidrige Inhalte

  • rabüro.de

    Gewerblicher eBook-Verkäufer haftet bei fehlender Kenntnis nicht für urheberrechtswidrige Inhalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    EBook-Verkäufer haftet ohne Kenntnis nicht für Verletzungen des Urheberrechts

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haften Online-Händler für Urheberrechtsverletzung Dritter?

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Keine Täterhaftung des Medienhändlers für Plagiat in Kompilation

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kommerzieller eBook-Verkäufer haftet erst ab Kenntnis für urheberrechtswidrige Inhalte

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Keine Täterhaftung des Medienhändlers für Plagiat in Kompilation

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 59
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • LG Hamburg, 11.03.2011 - 308 O 16/11

    Haftung eines Online-Buchhändlers für Urheberrechtsverletzungen erst ab Kenntnis

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    (1) Aus der uneingeschränkten Unterlassungshaftung des eigenhändigen Täters folgte, dass Buchhändler für den Vertrieb von Plagiaten auf Unterlassung haften (vgl. Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. [2013], § 97 Rdnr. 23; Wild, in: Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl. [2010], § 97 Rdnr. 64, allerdings selbst zweifelnd; LG München I, MMR 2007, 260; a. A. LG Hamburg, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler [vgl. allerdings auch LG Hamburg, Beschl. v. 13.4. 2013 - 308 O 125/12, zur - bejahten - Haftung des Verkäufers eines Tonträgers]; LG Berlin, GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung).

    Die Gegenläufigkeit des Grundrechtsschutzes aus Art. 5 I 2 GG und der weitgreifenden Unterlassungshaftung von Buchhändlern ist deshalb durch ein differenziertes Haftungsregime auszugleichen (so auch LG Hamburg, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler).

    In ähnlicher Weise hat auch das LG Hamburg bereits am 11.03.2011 (Az. 308 O 16/11, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler) entschieden:.

    Nach der Entscheidung des OLG München ist daher das dort aufgezeigte, normativ korrigierte Haftungsregime, das erstmals für den klassischen Sortimentsbuchhandel entwickelt (LG Berlin, GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung) und sodann auf den Online-Buchhandel ausgedehnt wurde (LG Hamburg, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler; zur Rspr. i. Ü. Verweyen, GRUR-RR 2013, 372, 374 f.), nicht nur auf E-Book-Händler, sondern allgemein auf Medienhändler zu erstrecken.

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    Für den dazu erforderlichen Gehilfenvorsatz reicht es nicht aus, wenn die Bekl. mit gelegentlichen Rechtsverletzungen durch die Nutzer ihres Dienstes rechnete; erforderlich wäre vielmehr eine Kenntnis der Bekl. von konkret drohenden Haupttaten (vgl. BGH, GRUR 2013, 1030 Rdnr. 28 - File-Hosting-Dienst; BGHZ 194, 339 = GRUR 2013, 370 Rdnr. 17 - Alone in the Dark, m. w. Nachw.).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 1030 Rdnr. 30 - File-Hosting-Dienst, m. w. Nachw.).

    Der Bekl. ist es erst recht insoweit, als sie als Störerin in Anspruch genommen wird, nicht zuzumuten, jede von den Verlagen auf ihren Servern hochgeladene Datei auf rechtsverletzende Inhalte zu untersuchen; denn das würde wegen des damit verbundenen immensen Aufwands ihr Geschäftsmodell gefährden, das nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen durch die Verlage angelegt ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 1030 Rdnr. 44 - File-Hosting-Dienst, m. w. Nachw.).".

  • BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11

    Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    Diese sichert die Freiheit der Herstellung und Verbreitung von Druckerzeugnissen (vgl. BVerfG, GRUR 2012, 389 Rdnr. 7 - Kunstausstellung im Online-Archiv, m. w. Nachw.).

    Für nur in elektronischer und nicht in gedruckter Form verbreitete Bücher gilt unter dem umfassenden Gesichtspunkt der Medienfreiheit (vgl. zur Verwendung dieses Begriffs etwa BVerfGE 107, 299 = NJW 2003, 1787 [1793 ff.]) nicht anderes (vgl. BVerfG, GRUR 2012, 389 Rdnr. 7 - Kunstausstellung im Online-Archiv: Schutz für ein Online-Archiv).

    (2) Bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts sind die durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG gezogenen Grenzen zu beachten und die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachzuvollziehen, die den Eigentumsschutz der Urheber ebenso wie etwaige damit konkurrierende Grundrechtspositionen - hier die Pressefreiheit - im Wege praktischer Konkordanz beachtet und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfG, GRUR 2012, 389 Rdnr. 10 - Kunstausstellung im Online-Archiv; BVerfGE 129, 78 = GRUR 2012, 53 Rdnr. 86 - Le-Corbusier-Möbel, m. w. Nachw.).

  • LG Berlin, 14.11.2008 - 15 O 120/08

    Buchhandel - Preisangaben - Urheberschutz - Wettbewerbsverstöße

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    (1) Aus der uneingeschränkten Unterlassungshaftung des eigenhändigen Täters folgte, dass Buchhändler für den Vertrieb von Plagiaten auf Unterlassung haften (vgl. Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. [2013], § 97 Rdnr. 23; Wild, in: Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl. [2010], § 97 Rdnr. 64, allerdings selbst zweifelnd; LG München I, MMR 2007, 260; a. A. LG Hamburg, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler [vgl. allerdings auch LG Hamburg, Beschl. v. 13.4. 2013 - 308 O 125/12, zur - bejahten - Haftung des Verkäufers eines Tonträgers]; LG Berlin, GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung).

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dem Buchhändler fehle es an der Tatherrschaft (so aber LG Berlin, GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung), denn die eigenen Vertriebshandlungen, in denen die Rechtsverletzung liegt, vermag er selbstverständlich zu steuern; so kann sich etwa eine Warenhauskette gegenüber einem kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht damit verteidigen, sie habe nicht gewusst, dass ihre von einem Dritten gelieferte Ware ein geschütztes Kennzeichen verletze und habe das auch nicht feststellen können, etwa weil es sich um ein nicht eingetragenes Unternehmenskennzeichen handele.

    Nach der Entscheidung des OLG München ist daher das dort aufgezeigte, normativ korrigierte Haftungsregime, das erstmals für den klassischen Sortimentsbuchhandel entwickelt (LG Berlin, GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung) und sodann auf den Online-Buchhandel ausgedehnt wurde (LG Hamburg, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler; zur Rspr. i. Ü. Verweyen, GRUR-RR 2013, 372, 374 f.), nicht nur auf E-Book-Händler, sondern allgemein auf Medienhändler zu erstrecken.

  • LG Hamburg, 13.04.2012 - 308 O 125/12

    Online-Händler haftet für unlizenzierte Konzert-DVDs

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    (1) Aus der uneingeschränkten Unterlassungshaftung des eigenhändigen Täters folgte, dass Buchhändler für den Vertrieb von Plagiaten auf Unterlassung haften (vgl. Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. [2013], § 97 Rdnr. 23; Wild, in: Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl. [2010], § 97 Rdnr. 64, allerdings selbst zweifelnd; LG München I, MMR 2007, 260; a. A. LG Hamburg, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler [vgl. allerdings auch LG Hamburg, Beschl. v. 13.4. 2013 - 308 O 125/12, zur - bejahten - Haftung des Verkäufers eines Tonträgers]; LG Berlin, GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung).

    Dies macht den maßgeblichen Unterschied aus zu der Entscheidung des LG Hamburg, wonach die sogenannte "Buchhändlerrechtsprechung" ausdrücklich nicht auf die Verbreitung nicht autorisierter Bild-/Tonaufnahmen zu übertragen sei (Beschluss vom 13.04.2012, Az. 308 O 125/12, BeckRS 2012, 08823).

  • OLG München, 24.10.2013 - 29 U 885/13

    Haftung eines Buchhändlers wegen Urheberrechtsverletzungen in einem von ihm

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    Das erkennende Gericht schließt sich dazu den nachfolgend wiedergegebenen Erwägungen des OLG München aus der Entscheidung vom 24.10.2013 (Az. 29 U 885/13, GRUR-RR 2014, 13 - Buchbinder Wanninger) an, die vollständig auf den hiesigen Fall des Angebots eines Tonträgers in Gestalt einer "Kompilation" durch einen Medienhändler zu übertragen sind:.

    Denn diese nehmen gleichermaßen am geschützten Prozess der Informations-, Meinungs- und Kunstverbreitung teil und sind den gleichen unüberwindbaren praktischen Schwierigkeiten und existenziellen Kostenrisiken ausgesetzt wie der klassische und der Online-Buchhändler (Verweyen, GRUR-RR 2014, 16 - Anmerkung zu OLG München, GRUR-RR 2014, 13 - Buchbinder Wanninger).

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    Nur wenn der in Anspruch Genommene nicht selbst gehandelt hat, bedarf es des Zurechnungsmerkmals des zumindest bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Haupttat, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss, um die Haftung als Mittäter (vgl. BGH, GRUR 2011, 152 Rdnr. 31 = MMR 2011, 172 m. Anm. Engels - Kinderhochstühle im Internet, m. w. Nachw.) oder Teilnehmer (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 Rdnr. 35 - Morpheus, m. w. Nachw.) zu begründen.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    Einem allgemeinen Interesse an der Tätigkeit eines Anbieters von Dienstleistungen im Internet kann - auch bei eigenen Rechtsverletzungen des Anbieters - dadurch Rechnung getragen werden, dass dessen Haftung auf solche Verstöße beschränkt wird, die begangen werden, nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist (vgl. BGHZ 185, 291 = GRUR 2010, 628 Rdnr. 39 - Vorschaubilder I, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    (2) Bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts sind die durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG gezogenen Grenzen zu beachten und die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachzuvollziehen, die den Eigentumsschutz der Urheber ebenso wie etwaige damit konkurrierende Grundrechtspositionen - hier die Pressefreiheit - im Wege praktischer Konkordanz beachtet und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfG, GRUR 2012, 389 Rdnr. 10 - Kunstausstellung im Online-Archiv; BVerfGE 129, 78 = GRUR 2012, 53 Rdnr. 86 - Le-Corbusier-Möbel, m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
    aa) Grundsätzlich ist als Täter zur Unterlassung verpflichtet, wer die Verletzung eines Immaterialgüterrechts als absoluten Rechts selbst begeht (vgl. BGH, GRUR 2011, 1018 Rdnr. 16 - Online-Automobilbörse; BGHZ 172, 119 = GRUR 2007, 708 Rdnr. 28 - Internetversteigerung II).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

  • BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02

    Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern

  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

  • OLG Hamburg, 13.09.2006 - 5 U 161/05

    Auch Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße

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