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   AG Königswinter, 31.10.2012 - 3 C 134/12   

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https://dejure.org/2012,60238
AG Königswinter, 31.10.2012 - 3 C 134/12 (https://dejure.org/2012,60238)
AG Königswinter, Entscheidung vom 31.10.2012 - 3 C 134/12 (https://dejure.org/2012,60238)
AG Königswinter, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 3 C 134/12 (https://dejure.org/2012,60238)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 146/10

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Leistung

    Auszug aus AG Königswinter, 31.10.2012 - 3 C 134/12
    Die Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung besteht bereits deshalb, da die Beklagten mit Nutzungsentschädigungen für vier Monate im Rückstand sind (vgl. BGH, NJW 2011, 2886), nämlich die Monate Juli bis Oktober 2012.
  • AG Brandenburg, 29.04.2016 - 31 C 266/15

    Keine Forderungsabtretung in Wohnraum-Untermietsverträgen!

    1a Z 4/65">NJW 1965, Seiten 1966 f.; AG Königswinter , Urteil vom 31.10.2012, Az.: 3 C 134/12, u.a. in: BeckRS 2014, 09255 ) und Literatur (vgl. u.a.: Rolfs , in: Staudinger, Neubearbeitung 2014, § 546a BGB; Ehlers , in: Herberger/Martinek/Rüßmann, jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 990 BGB; Roth , in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, 38. Edition, Stand 01.02.2016, § 991 BGB, Rn. 9; Gursky , in: Staudinger, Neubearbeitung 2012, Vorbem. zu §§ 987-993 BGB, Rn. 21; Wolf/Eckert/Ball , Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 1270 ) finden die Vorschriften der §§ 987 ff. BGB auf den Besitzer, dessen ursprüngliches Besitzrecht entfallen ist, und damit auch auf den infolge des Wegfalls des Hauptmietvertrags nicht mehr zum Besitz berechtigten Untermieter oder sonstigen Nutzer Anwendung.

    1a Z 4/65">NJW 1965, Seiten 1966 f.; AG Königswinter , Urteil vom 31.10.2012, Az.: 3 C 134/12, u.a. in: BeckRS 2014, 09255 ).

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