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   AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21   

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https://dejure.org/2022,1831
AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21 (https://dejure.org/2022,1831)
AG Regensburg, Entscheidung vom 04.02.2022 - UR III 19/21 (https://dejure.org/2022,1831)
AG Regensburg, Entscheidung vom 04. Februar 2022 - UR III 19/21 (https://dejure.org/2022,1831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1591, § 1592 Nr. 1; TSG § 11 S. 1; PStG § 49 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Abs. 3
    Frau-Mann Transsexueller kann rechtlicher Vater eines ehelichen Kindes werden

  • rewis.io

    Kind, Vaterschaft, Wirksamkeit, Ehe, Adoption, Zeitpunkt, Anerkennung, Anfechtung, Mutter, Vater, Geburt, Auslegung, Ungleichbehandlung, Elternteil, Geburt des Kindes, Sinn und Zweck, Anerkennung der Vaterschaft

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vaterschaft eines Frau-Mann Transsexuellen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 704
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20

    Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung

    Auszug aus AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21
    Das OLG Celle hat in seinem Vorlagenbeschluss vom 24.03.2021, 21 UF 146/20, NZFam 2021, 352 ff, zur Recht herausgearbeitet, dass das Grundrecht des Kindes auf Pflege und Erziehung auch das Recht umfasst, statusrechtlich Eltern zugewiesen zu bekommen, weil der Elternstatus dann wieder Voraussetzung für die Pflege- und Erziehungsaufgaben ist, auf die das Kind einen Anspruch hat.

    Ist Personen die rechtliche Elternschaft verwehrt, ist dem Kind der Anspruch auf Pflege und Erziehung durch diese Person (rechtlich) verschlossen (so auch Löhnig, Anmerkung zur Entscheidung des OLG Celle vom 24.03.2021, NZFam 2021, 352 ff).

    Das Kind hat nach momentaner Gesetzeslage, in Konstellationen wie den vorliegenden gar keine Möglichkeit, einen zweiten Elternteil zu bekommen, da die Co-Mutterschaft in gleichgeschlechtlichen Ehen nicht gesetzlich vorgesehen ist (insofern sieht das OlG Celle in seinem Vorlagenbeschluss vom 24.03.2021, 21 UF 146/20, NZFam 2021, 352 ff, eine Ungleichbehandlung von Kindern, die in verschieden- oder gleichgeschlechtliche Ehen geboren werden, weil für erstere die Möglichkeit zur Erlangung eines zweiten Elternteile gesetzlich nicht geregelt ist).

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen

    Auszug aus AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21
    Der diesbezügliche Wille des Gesetzgebers ergibt sich sowohl aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift als auch aus der Gesetzesbegründung, was der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 06.09.2017, Az XII ZB 660/14, NJW 2017, 3379 ff, herausgearbeitet hat (vgl. im übrigen auch BT-Drs. 8/2947, Seite 16).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 06.09.2017 (siehe oben, Az XII ZB 660/14, NJW 2017, 3379 f) § 11 TSG auf das Verhältnis eines Frau-Mann Transsexuellen angewendet, der selbst das Kind geboren hatte und jetzt "Vater" sein wollte.

    Es ist verletzt, wenn ein transsexueller Elternteil für ein nach der Entscheidung nach § 8 TSG geborenes Kind rechtlich nicht die geschlechtsbezogene Elternrolle zugewiesen bekommt, die seinem selbst empfunden und rechtlich zugewiesenem Geschlecht entspricht (so im Ansatz auch BGH, Entscheidung vom 06.09.2017, Az XII ZB 660/14, NJW 2017, 3379 ff, RN 24).

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21
    Es wäre sichergestellt, dass das Kind trotz rechtlicher Geschlechtsumwandlung eines Elternteils rechtlich zwei Elternteile zugewiesen werden (vgl. insofern auch BVerfG, Entscheidung vom 11.1.2011, 1 BvR 3295/07, BeckRS 2011, 46019 RN 72, zur Verfassungswidrigkeit von § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG und der in diesem Zusammenhang bestehenden Bedeutung von § 11 TSG).

    Soweit das BVerfG in seiner Entscheidung vom 11.1.2011, Az. 1 BvR 3295/07 (siehe oben a.a.O), festgestellt hat, dass es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers ist, Kindern ihre biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird, wäre der Fall hier nicht gegeben, da N.N. ja eine Mutter und ein Vater als Eltern zugewiesen werden.

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten

    Auszug aus AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21
    In der seiner Entscheidung vom 29.11.2017 (Az XII ZB 459/16, NZFam 2018, 80 ff) hat der Bundesgerichtshof im Falle eines Mann-Frau Transsexuellen ebenfalls unter Berufung auf § 11 TSG der Frau versagt, rechtlich Mutter des Kindes zu sein.

    Da der Mann-Frau Transexuelle das Kind aber nicht zur Welt gebracht hatte, sondern seine Partnerin, und die rechtliche Mutterschaft in § 1591 BGB eindeutig definiert ist, wäre § 11 TSG in dieser Fallkonstellation an sich gar nicht anwendbar gewesen (so auch Löhnig, Anmerkungen zur Entscheidung des BGH vom 29.11.2017, Az XII ZB 459/16, NZFam 2018, 80 ff).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - 3 Wx 83/17

    Zulässigkeit der Berichtigung des Eintrags des Familiennamens eines Kindes

    Auszug aus AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21
    III) Eine Kostenentscheidung ist nicht erforderlich, weil das Standesamt und die Standesamtsaufsichtsbehörde von den Gerichtskosten befreit sind, § 51 Abs. 1 Satz 2 PStG, und außergerichtliche Kosten der Beteiligten im übrigen nicht angefallen sind (OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.3.2018 - 3 Wx 83/17, BeckRS 2018, 6158 Rn. 18, beckonline).
  • KG, 15.08.2019 - 1 W 432/18

    Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller kann die Vaterschaft nicht gemäß § 1592 Nr. 2 BGB

    Auszug aus AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21
    Das Kammergericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom15.08.2019 (Az 1 W 432/18, NJW 2019, 3598) einem Frau-Mann Transsexuellen die Vaterschaftsstellung durch Anerkennung der Vaterschaft nach § 1592 Nr. 2 BGB versagt, da die Vaterschaft nur ein Mann anerkennen könne, der Mann hier aber nach § 11 TSG im Verhältnis zu seinen Kindern als Frau zu behandeln sei.
  • OLG Schleswig, 04.06.2019 - 2 Wx 45/19

    Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung durch einen norwegischen

    Auszug aus AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21
    Das OLG Schleswig hat dagegen in seiner Entscheidung vom 04.06.2019 (Az. 2 Wx 45/19, BeckRS 2019, 35966) diese Rechtslage anders gesehen.
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