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AG Weiden/Oberpfalz, 26.02.2019 - 3 C 998/18 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14
Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine …
Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 26.02.2019 - 3 C 998/18
Zu ersetzen ist daher der erforderliche Geldbetrag, d.h. die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 2015, 1298;… Palandt, Kommentar zum BGB, 78. Auflage 2019, § 249 Rd.Nr. 12). - BGH, 12.01.1982 - VI ZR 265/80
Umfang des Quotenvorrechts des Kaskoversicherten
Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 26.02.2019 - 3 C 998/18
Grundsätzlich zählen die für das Abschleppen eines verunfaliten Fahrzeugs entstandenen Kosten zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß 8& 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen (vgl. BGH NJW 1982, 829; LG Stuttgart BeckRS 2017, 138047). - LG Stuttgart, 07.12.2017 - 5 S 293/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten des Abschleppunternehmens
Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 26.02.2019 - 3 C 998/18
Grundsätzlich zählen die für das Abschleppen eines verunfaliten Fahrzeugs entstandenen Kosten zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß 8& 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen (vgl. BGH NJW 1982, 829; LG Stuttgart BeckRS 2017, 138047). - LG Detmold, 16.01.2009 - 12 O 248/07
Abschleppkosten - Von Unfallstelle zum Abschlepper, von dort zur Werkstatt
Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 26.02.2019 - 3 C 998/18
Eine direkte Annahme war folglich dort nicht möglich (vgl. LG Detmold BeckRS 2009, 22126).