Rechtsprechung
AG Hattingen, 13.01.2005 - 5 C 162/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kollision zweier Kaftfahrzeuge i.R.e. Überholmanövers und eines Abbiegevorgangs; Bildung der Haftungsquote i.R.d. der Ermittlung eines Schadensersatzumfangs bzgl. eines Verkehrsunfalles; Anforderungen an das Führen eines Unabwendbarkeitsbeweises i.S.d. § 17 Abs. 3 ...
- Wolters Kluwer
Linksabbieger darf mit der Beibehaltung des Fahrstreifens durch entgegenkommende Fahrzeuge nicht rechnen und haftet für die Folgen der Missachtung von Vorfahrtsregeln; Haftung von Linksabbiegern für die Folgen einer Missachtung von Vorfahrtsregeln durch entgegenkommende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus AG Hattingen, 13.01.2005 - 5 C 162/04
Jedoch können im Rahmen dieser Abwägung zu Lasten einer Partei nur solche Umstände berücksichtigt werden, die als unfallursächlich feststehen (vgl. BGH, NZV 1996, 231;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 17 StVG Rn. 31). - KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01
Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem …
Auszug aus AG Hattingen, 13.01.2005 - 5 C 162/04
Denn auch wenn das Überholen nicht durch Verkehrszeichen untersagt war und auch nicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unzulässig war, weil eine unklare Verkehrslage nicht schon durch bloßes Verlangsamen des vorausfahrenden Fahrzeuges eintritt (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 7.7.2005, MDR 2006, 164; KG Berlin, Urteil vom 7.10.2002, NZV 2003, 89), so stellte der Überholvorgang dennoch einen gefahrerhöhenden Umstand und einen risikobehafteten Verkehrsvorgang dar, der die Erhöhung der Quote auf Klägerseite rechtfertigt (…vgl. Grüneberg, Haftungsquoten, Rn. 185). - BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80
Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes
Auszug aus AG Hattingen, 13.01.2005 - 5 C 162/04
Ein Haftungsausschluss kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Unfall bei größtmöglicher Sorgfalt möglicherweise zumindest weniger folgenschwer gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 1982, 1149). - LG Kaiserslautern, 22.09.2004 - 2 O 822/02
Schadensersatzanspruch bei Kfz-Unfall: 5%iger Abzug von den Mietwagenkosten für …
Auszug aus AG Hattingen, 13.01.2005 - 5 C 162/04
Deshalb spricht Im Rahmen des § 9 Abs. 1, 5 StVO der Beweis des ersten Anscheins gegen den nach links in ein Grundstück abbiegenden Kraftfahrer dahin, dass der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 Abs. 1 StVO und insbesondere die ihm nach § 9 Abs. 5 StVO obliegende gesteigerte Sorgfaltspflicht verletzt hat, wenn es zur Kollision mit dem nachfolgenden überholenden Verkehr kommt (LG Kaiserslautern, Urteil vom 22.09.2004, Az.: 2 O 822/02).