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   ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8469
ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10 (https://dejure.org/2010,8469)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10 (https://dejure.org/2010,8469)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 2 Ca 1648/10 (https://dejure.org/2010,8469)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 BUrlG, § 45 Abs 3 S 1 SGB 5, § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 S 1 BGB, § 275 Abs 1 BGB
    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum - Erlöschen des Urlaubsanspruchs - kein Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bewilligter Urlaub kann nach Freistellung durch den Arbeitgeber infolge Pflege des erkrankten Kindes nicht nachgeholt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung im Falle des Vorliegens eines ärztlichen Zeugnisses hinsichtlich der Notwendigkeit des Fernbleibens von der Arbeit wegen Pflege eines erkrankten Kindes; Vermeidung von Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines ...

  • Betriebs-Berater

    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum

  • hensche.de

    Urlaubsanspruch, Urlaub

  • Betriebs-Berater

    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum

  • Betriebs-Berater

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Pflege

  • Betriebs-Berater

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Pflege

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 9; SGB V § 48
    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum; Erlöschen des Urlaubsanspruches

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Untergang des Urlaubsanspruchs bei gleichzeitiger Pflege eines erkrankten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kind erkrankt während Urlaub - Erneuter Urlaubsanspruch?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch verfällt nach Freistellung zur Pflege eines erkrankten Kindes!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflege eines kranken Kindes im Urlaub

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Urlaubsanspruch verfällt bei gleichzeitiger Freistellung nach § 45 SGB V

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum ändert nichts am Erlöschen des Urlaubsanspruchs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Was ist, wenn mein Kind im Urlaub krank wird? Urlaub verwirkt oder gutgeschrieben? Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaubsanspruch bei Kinderkrankheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein zusätzlicher Urlaub bei Pflege eines kranken Kindes während des Urlaubs

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Bewilligter Urlaub kann nach Freistellung durch den Arbeitgeber infolge Pflege des erkrankten Kindes nicht nachgeholt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter pflegt erkranktes Kind - Urlaubsanspruch verfällt nach Freistellung beim Arbeitgeber - Zur Vermeidung von zusätzlichen Vergütungsnachteilen sollte auf Arbeitsfreistellung verzichtet werden

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wird das Kind während des Urlaubs krank, kann neben dem Urlaub auch die Vergütung gefährdet sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1916
  • DB 2010, 1535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10
    § 9 BUrlG stellt insoweit eine Ausnahmevorschrift dar, die selbst dann nicht analog angewendet werden kann, wenn beim Arbeitnehmer tatsächliche Beeinträchtigungen wie bei einer Krankheit vorliegen (BAG v. 9.8.1994, 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174).

    Das Risiko urlaubsstörender Ereignisse hat der Arbeitnehmer zu tragen (BAG v. 9.8.1994 a.a.O.).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10
    Ein solcher kommt nach den §§ 275 Abs. 1, 280 Abs. 1, 286 Abs. 1 S. 1, 287 S. 2, 249 Abs. 1 BGB auch nach Ablauf des Urlaubszeitraumes bei rechtzeitiger Geltendmachung seitens des Arbeitnehmers in Betracht, wenn der Arbeitgeber unabhängig vom bereits bewilligten Urlaub aus anderen Gründen rechtlich verpflichtet war, den Arbeitnehmer bei Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit frei zu stellen und der Arbeitnehmer durch den ersatzlosen Wegfall des Urlaubsanspruches dem Zweck der der Freistellungsverpflichtung zugrunde liegenden Norm zuwider benachteiligt würde (BAG a.a.O.; BAG v. 10.5.2005, 9 AZR 251/04, NZA 2006, 439).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10

    Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung des Kindes; mangels Rechtsgrundlage

    Mit einem am 17. Juni 2010 verkündeten Urteil, auf dessen Tatbestand Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht Berlin - 2 Ca 1648/10 - die auf die Feststellung eines Anspruchs der Klägerin auf Gewährung von sechs Urlaubstagen aus dem Urlaubsjahr 2009 gerichtete Klage abgewiesen und wegen der Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.06.2010 zum Geschäftszeichen - 2 Ca 1648/10 - festzustellen, dass die Klägerin Anspruch auf Gewährung von sechs Urlaubstagen aus dem Jahr 2009 hat.

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