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   ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20   

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ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20 (https://dejure.org/2021,22228)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 22.04.2021 - 3 Ca 876/20 (https://dejure.org/2021,22228)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 22. April 2021 - 3 Ca 876/20 (https://dejure.org/2021,22228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 611a BGB, § 4 TzBfG, Art 3 GG, Art 9 GG, § 38 Basis-TV, § 18 FGr 1-TV, § 39 Basis-TV, § 41 Basis-TV
    Die Tarifvertragsparteien können die Zahlung einer tariflichen Überzeitzulage bei einer Vollzeitkraft davon abhängig machen, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Jahresarbeitszeit überschritten wird. Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wenn Zeiten von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20
    Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte jedoch dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheits- und sachwidrigen Differenzierung führen und deshalb Artikel 3 Absatz 1 GG verletzen (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, Rn. 29).

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz in der Regel verletzt, wenn eine Gruppe von Regelungsadressaten im Vergleich zu einer anderen unterschiedlich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. Mai 2012 - 2 BvR 909/06 -, Rn. 73ff; BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, Rn. 31).

    Dabei steht den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, Rn. 31; BAG Urteil vom 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 -, Rn. 32).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, Rn. 32; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 -, Rn. 14).

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20
    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (vgl. BAG, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 -, Rn. 45; BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 -, Rn. 42 mit weiteren Nachweisen).

    Ein solcher Verstoß ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18.

    Eine geringere Arbeitszeit dürfe grundsätzlich nur quantitativ, nicht qualitativ anders vergütet werden als Vollzeitarbeit (vgl. BAG, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 -, Rn. 49).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, Rn. 32; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 -, Rn. 14).
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20
    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (vgl. BAG, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 -, Rn. 45; BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 -, Rn. 42 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20
    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz in der Regel verletzt, wenn eine Gruppe von Regelungsadressaten im Vergleich zu einer anderen unterschiedlich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. Mai 2012 - 2 BvR 909/06 -, Rn. 73ff; BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, Rn. 31).
  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20
    Dabei steht den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, Rn. 31; BAG Urteil vom 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 -, Rn. 32).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2022 - 23 Sa 905/21

    Anpassung nach oben - sachlicher Grund - Tarifauslegung - Überzeitzulage bei

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Cottbus vom 22.04.2021 - 3 Ca 876/20 - abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 22.04.2021 - 3 Ca 876/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger Überzeitzuschläge für das Jahr 2018 in Höhe von 1.416,38 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.20219 zu zahlen.

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