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   ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17   

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ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17 (https://dejure.org/2017,46539)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17 (https://dejure.org/2017,46539)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 14 Ca 4491/17 (https://dejure.org/2017,46539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Echte Direktionsrechtserweiterung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Grenze, Gepräge, Billigkeit, Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) als echte Direktionsrechtserweiterung; Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung; Billigkeit der Zuweisung neuer Tätigkeiten per echter Direktionsrechtserweiterung; Arbeitsvertraglicher Vorbehalt der ausschließlichen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    Dem entspricht, dass eine Versetzung aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls dann wirksam ist, wenn sich die zu erbringende Tätigkeit nur zu einem gewissen Teil ändert (BAG 20.08.2013 - 10 AZR 569/12, ZTR 2014, 106).

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, ZTR 2014, 106; LAG Düsseldorf 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 27).

    Die unternehmerische Entscheidung ist zugunsten der Beklagten zu berücksichtigen (BAG 20.08.2013 - 10 AZR 569/12, aaO.).

    Unzumutbare persönliche, familiäre oder sonstige außervertragliche Belastungen hat die Klägerin nicht vorgetragen (vgl. insoweit BAG 20.08.2013 - 10 AZR 569/12, aaO.).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist ein Mindestschutz der Arbeitnehmer unverzichtbar (BAG 23.09.2004 - 6 AZR 442/03, BAGE 112, 64).

    Allerdings hat der Gesetzgeber den wesentlichen Kernbereich eines Arbeitsverhältnisses, der vor einseitigen Eingriffen des Arbeitgebers aus Gründen des Verfassungsrechts zu schützen ist, nicht im Einzelnen festgelegt (BAG 23.09.2004 - 6 AZR 442/03, aaO.).

    Dem steht nicht entgegen, dass eben dies durch eine tarifvertragliche Klausel nicht ausgeschlossen ist (vgl. insoweit etwa BAG 23.09.2004 - 6 AZR 442/03, aaO.; vgl. zu einer unwirksamen Erweiterung des Direktionsrechts durch einen Tarifvertrag aber auch BAG 18.10.1994 - 1 AZR 503/94, AP Nr. 11 zu § 615 BGB Kurzarbeit; 27.01.1994 - 6 AZR 541/93, AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge - Bundesbahn).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    Dabei ist insbesondere festzustellen, ob eine bestimmte Tätigkeit oder ein bestimmter Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein ggf. vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat oder ob Normen eines anwendbaren Tarifvertrags Regelungen dazu treffen (vgl. BAG 10.07.2013 - 10 AZR 915/12, BAGE 145, 341; 26.09.2012 - 10 AZR 412/11, AP Nr. 22 zu § 106 GewO; 19.01.2011 - 10 AZR 738/09, NZA 2011, 631).

    (2)Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 16.04.2015 - 6 AZR 352/14 - 03.09.2014 - 5 AZR 109/13, EzA § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 31; 26.09.2012 - 10 AZR 412/11, AP Nr. 22 zu § 106 GewO; 10.12.2008 - 10 AZR 1/08, AP Nr. 40 zu § 307 BGB).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 412/11, aaO.; 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, AP Nr. 121 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 18/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    Eine Ankündigungsfrist oder die Benennung von Gründen zur einseitigen Änderung sind nicht erforderlich (vgl. BAG 14.08.2007 - 9 AZR 18/07, BAGE 123, 337 mwN.).

    Ob die Zuweisung der jeweiligen Tätigkeit oder Tätigkeiten im konkreten Einzelfall möglich und zumutbar ist, ist dagegen im Rahmen der vorzunehmenden Ausübungskontrolle gemäß § 315 Abs. 1 BGB festzustellen (vgl. BAG 14.08.2007 - 9 AZR 18/07, aaO.).

    c.Die Weisung zur Ausübung der Pförtnertätigkeiten hält der gebotenen Ausübungskontrolle (vgl. hierzu BAG 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, DB 2010, 2805; 14.08.2007 - 9 AZR 18/07, aaO.) stand.

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    Aus Sicht der Kammer wird dieser Änderungsschutz - bezogen auf die Zuweisung neuer Tätigkeiten - jedenfalls solange nicht beeinträchtigt, als das Gepräge der vertraglich vereinbarten Tätigkeit erhalten bleibt (ähnlich auch LAG Düsseldorf 23.09.2009 - 12 Sa 357/09, aaO.; vgl. zum Gepräge BAG 16.10.2013 - 10 AZR 9/13, NZA 2014, 264).

    Auch sonst hat die darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. insoweit BAG 16.10.2013 - 10 AZR 9/13, aaO.) keinen Vortrag gehalten, der darauf schließen lässt, dass sich das Gepräge der Tätigkeit verändert hätte.

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    c.Die Weisung zur Ausübung der Pförtnertätigkeiten hält der gebotenen Ausübungskontrolle (vgl. hierzu BAG 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, DB 2010, 2805; 14.08.2007 - 9 AZR 18/07, aaO.) stand.

    Die Zuweisung der neuen Aufgaben dient daher auch der Erhaltung des vollständigen Beschäftigungsbedarfs der Klägerin (vgl. zu diesem Interesse BAG 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, aaO.).

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    Die Beklagte hat sich ausschließlich die Zuweisung gleichwertiger Tätigkeiten vorbehalten (vgl. insoweit BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05, BAGE 118, 184), eine Verringerung der Vergütung kann mit der Zuweisung nicht einhergehen, es können nur solche Tätigkeiten zugewiesen werden, die die Klägerin nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen ausüben kann (vgl. BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05, aaO. sowie die Nachweise bei Preis aaO. Rz. 137 Fn. 4), und insbesondere setzt die Übertragung nach Ziffer 2 lit. b) voraus, dass dies der Klägerin bei "Abwägung der Interessen der Gesellschaft und des Mitarbeiters zumutbar ist" (vgl. insoweit BAG 11.04.2006 - 9 AZR 557/05, BAGE 118, 22).

    Eine Erweiterung des Direktionsrechts muss daher mit den Wertungen des § 2 KSchG in Einklang stehen (vgl. auch BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05, aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09

    Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    Der grundrechtliche Schutz des Arbeitnehmers umfasst neben der Entscheidung des Arbeitnehmers für eine konkrete Beschäftigung auch das Interesse, den gewählten Arbeitsplatz zu erhalten (BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95, 744/96, BVerfGE 96, 152; BAG 08.03.2001 - 9 AZR 95/00, BAGE 97, 361, LAG Düsseldorf 23.09.2009 - 12 Sa 357/09, ZTR 2010, 134).

    Aus Sicht der Kammer wird dieser Änderungsschutz - bezogen auf die Zuweisung neuer Tätigkeiten - jedenfalls solange nicht beeinträchtigt, als das Gepräge der vertraglich vereinbarten Tätigkeit erhalten bleibt (ähnlich auch LAG Düsseldorf 23.09.2009 - 12 Sa 357/09, aaO.; vgl. zum Gepräge BAG 16.10.2013 - 10 AZR 9/13, NZA 2014, 264).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    Insoweit ist anerkannt, dass die Tarifvertragsparteien aufgrund ihrer Normsetzungsbefugnis aus Art. 9 Abs. 3 GG weitergehende Befugnisse zum Grundrechtseingriff haben, als dies durch einseitig gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fall ist (vgl. etwa BAG 13.11.2013 - 10 AZR 848/12, BAGE 146, 284 zu Stichtagsklauseln per AGB und durch Tarifvertrag).
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
    Anspruch auf eine Gehaltserhöhung besteht grds. nicht (vgl. BAG 27.04.2016 - 5 AZR 311/15, EzA § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 34).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15

    Versetzung; Direktionsrechts des Arbeitgebers; unbillige Weisung

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 779/10

    Solo-Trompeter - Reichweite des Direktionsrechts

  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Irreführung durch unzureichende

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