Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35858
ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18 (https://dejure.org/2018,35858)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18 (https://dejure.org/2018,35858)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 14 Ca 4462/18 (https://dejure.org/2018,35858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,35858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • ArbG Düsseldorf, 08.10.2018 - 9 Ca 4352/18
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Die Erwähnung auch des Änderungsvertrages von Februar 2017, mit dem bei ansonsten gleichbleibendem Vertragsinhalt nur die Dauer der Befristung geändert wurde, schadet der Bestimmtheit des Antrages nicht, zumal der Kläger einen unbefristeten Arbeitsvertrag begehrt (so auch die 9. Kammer des ArbG Düsseldorf in einem Parallelverfahren, Urteil vom 8. Oktober 2018 - 9 Ca 4352/18).

    Dies wäre bei dem Antrag in der angekündigten Fassung, mit dem der Kläger von dem c. erst die Abgabe des Angebots auf Abschluss des Arbeitsvertrages verlangt hätte, zweifelhaft gewesen (so auch die 9. Kammer des ArbG Düsseldorf in einem Parallelverfahren, Urteil vom 8. Oktober 2018 - 9 Ca 4352/18, unter Bezug auf BAG 14.08.2007 - 9 AZR 943/06).

    Insofern schließt sich die Kammer den Ausführungen der 9. Kammer in einem Parallelverfahren (Urteil vom 8. Oktober 2018 - 9 Ca 4352/18) an, die ausführt:.

    Auch insofern schließt sich die Kammer den Ausführungen der 9. Kammer in einem Parallelverfahren (Urteil vom 8. Oktober 2018 - 9 Ca 4352/18) an, die ausführt:.

    Wiederum schließt sich die Kammer den Ausführungen der 9. Kammer in einem Parallelverfahren (Urteil vom 8. Oktober 2018 - 9 Ca 4352/18) an, wenn sie ausführt:.

    § 30 Abs. 3 S. 2 TVöD begründet keine materiellen Pflichten; es handelt sich ausschließlich um eine Verfahrensnorm (ebenso ArbG Düsseldorf, 08.10.2018 - 9 Ca 4352/18 unter Bezugnahme auf BAG 15.05.2012 - 7 AZR 754/10).

    Die Kammer hat den Antrag entsprechend dem im bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreit möglichen Rechtsschutzziel ausgelegt (ebenso ArbG Düsseldorf, 08.10.2018 - 9 Ca 4352/18 unter Bezugnahme auf BAG 21.01.2003 - 9 AZR 72/02).

    Nur aus den überprüften Akten heraus und allenfalls auf der Grundlage eines Vorgesprächs zwischen Berichterstatter und Bewerber (dessen nähere Inhalte das c. auch nicht dargelegt hat) ist dies nicht möglich (ähnl. in einem Parallelfall ArbG Düsseldorf, 08.10.2018 - 9 Ca 4352/18).

    Wiederum schließt sich die Kammer den Ausführungen der 9. Kammer in einem Parallelverfahren (Urteil vom 8. Oktober 2018 - 9 Ca 4352/18) an, die ausführt:.

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Jede Bewerbung muss nach diesen Kriterien beurteilt werden (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - 12. Oktober 2010 - 9 AZR 518/09 -) .

    Öffentliche Ämter iSv. Art. 33 Abs. 2 GG sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 -) .

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - 12. Oktober 2010 - 9 AZR 518/09 - 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 -) .

    Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - LAG Düsseldorf 16. Juni 2017 - 11 SaGa 4/17 -) .

    Insoweit unterliegt das Anforderungsprofil auch trotz eines dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Verfassungs wegen gewährten Beurteilungsspielraums einer gerichtlichen Kontrolle (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - mwN.; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BVerwG 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -) .

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen in diesem Fall auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - mwN.; BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - LAG Düsseldorf 16. Juni 2017 - 11 SaGa 4/17 -) .

    Folge dessen ist, dass der in Anwendung des Anforderungsprofils zu Unrecht Ausgeschlossene am Auswahlverfahren zu beteiligen (vgl. BAG 6. Mai 6014 - 9 AZR 724/12 -) und unter Beachtung seines Bewerberverfahrensanspruchs zu entscheiden ist, ob er nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG die Stelle bekommt.

  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Für eine Neubescheidung ist kein Raum, wenn die Stelle dem erfolgreichen Konkurrenten rechtswirksam auf Dauer übertragen worden und damit nicht mehr verfügbar ist (BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 -) .

    Der unterlegene Bewerber hat regelmäßig keinen Anspruch auf "Wiederfreimachung" oder Doppelbesetzung der Stelle (BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - mwN.) .

    Wollte man dies anders bewerten, hätte das c. mit zumindest irreführendem Vergleichsangebot den effektiven Rechtsschutz des (Verfügungs-)Klägers vereitelt, sodass es ihm entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 162 Abs. 2 BGB und §§ 135, 136 BGB verwehrt wäre, dem übergangenen Kläger die anderweitige Stellenbesetzung entgegenzuhalten (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - mwN.) .".

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Der Bewerber muss der in jeder Hinsicht am besten Geeignete sein (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - 24. März 2009 - 9 AZR 227/08 - 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - ArbG Düsseldorf 21. September 2018 - 13 Ca 1518/18 -) , also auch sämtliche Einstellungsvoraussetzungen erfüllen (BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 -) .

    Erst wenn die klagende Partei ihrer diesbezüglichen Darlegungslast genügt, obliegt es dem Arbeitgeber, dem Vortrag substantiiert entgegen zu treten (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 -) .

    Für eine Neubescheidung ist kein Raum, wenn die Stelle dem erfolgreichen Konkurrenten rechtswirksam auf Dauer übertragen worden und damit nicht mehr verfügbar ist (BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 -) .

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09

    Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Jede Bewerbung muss nach diesen Kriterien beurteilt werden (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - 12. Oktober 2010 - 9 AZR 518/09 -) .

    Verfassungsrechtlich ist ebenso der Zugang zu Beförderungsämtern geschützt (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 518/09 -) .

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - 12. Oktober 2010 - 9 AZR 518/09 - 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 -) .

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 11 SaGa 4/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Aussetzung der Entscheidung über die Besetzung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - LAG Düsseldorf 16. Juni 2017 - 11 SaGa 4/17 -) .

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen in diesem Fall auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - mwN.; BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - LAG Düsseldorf 16. Juni 2017 - 11 SaGa 4/17 -) .

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Bediensteten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. BVerfG 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -) .

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen in diesem Fall auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - mwN.; BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - LAG Düsseldorf 16. Juni 2017 - 11 SaGa 4/17 -) .

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Insoweit unterliegt das Anforderungsprofil auch trotz eines dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Verfassungs wegen gewährten Beurteilungsspielraums einer gerichtlichen Kontrolle (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - mwN.; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BVerwG 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -) .
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Insoweit unterliegt das Anforderungsprofil auch trotz eines dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Verfassungs wegen gewährten Beurteilungsspielraums einer gerichtlichen Kontrolle (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - mwN.; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BVerwG 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -) .
  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18
    Für eine Neubescheidung ist kein Raum, wenn die Stelle dem erfolgreichen Konkurrenten rechtswirksam auf Dauer übertragen worden und damit nicht mehr verfügbar ist (BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 -) .
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 A 2303/16

    Umfang des "Vier-Augen-Prinzips" im Hinblick auf die Erstellung dienstlicher

  • ArbG Düsseldorf, 15.08.2018 - 8 Ca 2289/18

    Berichtigung einer dienstlichen Beurteilung

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

  • ArbG Düsseldorf, 21.09.2018 - 13 Ca 1518/18

    Entfristungsklage - Wirksamkeit sachgrundloser Befristung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht