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   ArbG Hamburg, 10.05.2022 - 3 Ca 74/21   

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https://dejure.org/2022,17270
ArbG Hamburg, 10.05.2022 - 3 Ca 74/21 (https://dejure.org/2022,17270)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2022 - 3 Ca 74/21 (https://dejure.org/2022,17270)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 3 Ca 74/21 (https://dejure.org/2022,17270)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 37 Abs 2 BetrVG, § 37 Abs 4 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG, § 611a BGB, § 313 BGB
    Vereinbarung von Arbeitsentgelt bei Betriebsratstätigkeit - Benachteiligungsverbot

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 423
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZR 8/21

    Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.05.2022 - 3 Ca 74/21
    Dabei kann eine Anpassung nur insoweit verlangt werden, als dem einen Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 12. Januar 2022 - XII ZR 8/21 -, Rn. 42, juris).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.05.2022 - 3 Ca 74/21
    Eine Stufenklage ist darüber hinaus zulässig, wenn die verlangte Auskunft dem Zweck dienen soll, einen bestimmten Leistungsantrag im Klagewege zu verfolgen (vgl. BAG, Urt. v. 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 -).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.05.2022 - 3 Ca 74/21
    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmirgliedern (vgl. BAG -7 ABR 68/08, Urt. v. 20.01.2010; m.w.N.).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.05.2022 - 3 Ca 74/21
    Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch im Wege der Stufenklage ist neben einem Auskunftsbegehren auch die Erforderlichkeit dieser Auskunft für die Erhebung eines nachgeordneten anderen Antrags (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 -Rn. 53; m.w.N.).
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