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   ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21   

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https://dejure.org/2021,54478
ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21 (https://dejure.org/2021,54478)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 15.04.2021 - 8 Ca 327/21 (https://dejure.org/2021,54478)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 15. April 2021 - 8 Ca 327/21 (https://dejure.org/2021,54478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigungsverbot nach MuSchG - Beginn der Schwangerschaft - Rückrechnung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 1 S 1 Nr 1 MuSchG 2018, § 278 BGB
    Beginn der Schwangerschaft - Rückrechnung - 266 Tage durchschnittliche Schwangerschaftsdauer - Anscheinsbeweis - nachträgliche Mitteilung - Unverzüglichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das, um die Sicherheit und den Schutz jeder schwangeren Arbeitnehmerin zu gewährleisten und unionsrechtlichen Vorgaben zu genügen, nicht den Zeitpunkt der Einnistung der befruchteten Eizelle (Nidation) für maßgeblich erachtet und insoweit zu Recht auf die gegensätzliche Schutzrichtung gegenüber der Vorschrift von § 218 StGB hinweist (BAG 20. März 2015 - 2 AZR 237/14 Rn. 25).

    cc) Das Bundesarbeitsgericht bestimmt den Tag des Beginns der Schwangerschaft bei natürlicher Befruchtung in der Weise, dass es vom ärztlich festgestellten, voraussichtlichen Tag der Entbindung um 280 Tage zurückgerechnet, wobei es den voraussichtlichen Entbindungstag nicht mitzählt (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82; BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85; BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14).

  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    Eine verschuldete Versäumung der Frist liegt ferner dann vor, wenn zwar noch keine positive Kenntnis besteht, aber gleichwohl zwingende Anhaltspunkte gegeben sind, die das Vorliegen einer Schwangerschaft praktisch unabweisbar erscheinen lassen (BAG 6. Oktober 1983 - 2 AZR 368/82 Rn. 23).

    Ein Zeitraum von einer Woche wird aber regelmäßig als noch unverzüglich angesehen (z.B. BAG 6. Oktober 1983 - 2 AZR 368/82).

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 739/87

    Unverzügliche Mitteilung der Schwangerschaft

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    Eine Arbeitnehmerin handelt nicht verzögerlich, wenn sie eine bloße Schwangerschaftsvermutung nicht mitteilt (BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 739/87 Rn. 30).

    Entscheidend sind vielmehr die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles (BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 739/87).

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    Dies steht in Einklang mit dem Verständnis des Unverzüglichkeitsbegriffs in § 174 BGB, im Rahmen dessen dem gekündigten Arbeitnehmer ebenfalls in der Regel eine Zeitspanne von einer Woche zugebilligt wird, um die Entscheidung über die Rüge zu treffen (BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 126).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 392/01

    Mutterschutz - Kündigung und Wahrung der Mitteilungspflicht nach § 9 Abs. 1

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    (1) Die Fristüberschreitung ist von der schwangeren Frau dann im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 2. HS MuSchG zu vertreten, wenn sie auf einem gröblichen Verstoß gegen das von einem ordentlichen und verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten zurückzuführen ist ("Verschulden gegen sich selbst" - ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. vom 26. September 2002 - 2 AZR 392/01 Rn. 23 mwN).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    Nach Auffassung des BAG soll die schwangere Arbeitnehmerin im Rahmen von § 17 MuSchG im Gegensatz zu § 174 BGB nicht allgemein das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Mitteilung beim Arbeitgeber tragen: So soll es ausreichen, dass die Arbeitnehmerin die Schwangerschaftsbescheinigung rechtzeitig mit normalem Brief versendet; das Risiko des Briefverlustes trägt sie indessen nicht (BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 730/00 - Rn. 27).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77

    Mutterschutz

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    Die gesetzliche Regelung zur unverzüglichen Nachholung der Mitteilung beruht auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 1979 (1 BvL 24/77 u.a.), wonach es mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar ist, den besonderen Kündigungsschutz denjenigen Arbeitnehmerinnen zu entziehen, welche im Zeitpunkt der Kündigung schwanger sind, die zweiwöchige Anzeigefrist aber deshalb versäumen, weil sie von der Schwangerschaft unverschuldet in Unkenntnis sind, die Anzeige gegenüber dem Arbeitgeber aber unverzüglich nachholen.
  • BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 82/85

    Schwangerschaft - Mutterschutz - Entbindung

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    cc) Das Bundesarbeitsgericht bestimmt den Tag des Beginns der Schwangerschaft bei natürlicher Befruchtung in der Weise, dass es vom ärztlich festgestellten, voraussichtlichen Tag der Entbindung um 280 Tage zurückgerechnet, wobei es den voraussichtlichen Entbindungstag nicht mitzählt (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82; BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85; BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14).
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 566/82

    Mutterschutz - Feststellung des Beginns der Schwangerschaft

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    cc) Das Bundesarbeitsgericht bestimmt den Tag des Beginns der Schwangerschaft bei natürlicher Befruchtung in der Weise, dass es vom ärztlich festgestellten, voraussichtlichen Tag der Entbindung um 280 Tage zurückgerechnet, wobei es den voraussichtlichen Entbindungstag nicht mitzählt (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82; BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85; BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14).
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 214/82

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einer unerkannt Schwangeren -

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
    Ebenso soll es ausreichen, wenn die Arbeitnehmerin alsbald nach Kenntnis von der Schwangerschaft einen Prozessbevollmächtigten mit der Klageerhebung gegen die bis dahin nicht angegriffene Kündigung beauftragt und die Schwangerschaft nur in der Klageschrift mitteilt (BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 214/82).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

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