Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 613a Abs 1 S 1 BGB, § 323 Abs 2 UmwG 1995
Beschäftigungsanspruch - Betriebsübergang - Umwandlung - Zuordnungsentscheidung - Interessenausgleich mit Namensliste - Darlegungslast - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15
- LAG Hamburg, 09.05.2017 - 1 Sa 29/16
- BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 422/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
Auszug aus ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15
Vielmehr genügt es, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und es dem Erwerber derart möglich wird, diese Faktoren zu nutzen, um denselben oder einer anderen gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH Urteil vom 12.02.2009 - C-466/07, BAG vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14). - EuGH, 06.09.2011 - C-108/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …
Auszug aus ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15
Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Falle anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl- und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 06.09.2011 - C-108/10, BAG…, Urteil vom 10.1.2011 - 8 AZR 538/10, LAG Schleswig Holstein - a.a.O. Zitiert nach juris.). - BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15
Dass die Vorschriften des § 613 a BGB Vorrang vor der Zuordnungsentscheidung der Betriebsparteien in ein Interessenausgleich mit Namensliste gemäß § 323 Abs. 2 UmwG kommt, folgt letztlich eindeutig auch aus § 324 UmwG (vgl. BAG vom 06.10.2005 - 2 AZR 316/04, LAG Schleswig-Holstein - a.a.O.).
- BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14
Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige
Auszug aus ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15
Vielmehr genügt es, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und es dem Erwerber derart möglich wird, diese Faktoren zu nutzen, um denselben oder einer anderen gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH Urteil vom 12.02.2009 - C-466/07, BAG vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14). - BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 538/10
Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils - …
Auszug aus ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15
Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Falle anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl- und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 06.09.2011 - C-108/10, BAG, Urteil vom 10.1.2011 - 8 AZR 538/10, LAG Schleswig Holstein - a.a.O. Zitiert nach juris.). - LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil, …
Auszug aus ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15
Hierin liege eine Umgehung der gesetzlichen Regelung des Betriebsüberganges gemäß § 613 a BGB (vgl. insoweit LAG Schleswig Holstein Urteil vom 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - zitiert nach juris).
- LAG Hamburg, 09.05.2017 - 1 Sa 29/16
Übergang Arbeitsverhältnis nach § 323 Abs. 2 UmwG - Voraussetzungen
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2016 ( 11 Ca 152/15) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2016, Geschäftszeichen 11 Ca 152/15.
- BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 422/17
Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2016 - 11 Ca 152/15 - teilweise abgeändert.