Rechtsprechung
ArbG Weiden/Oberpfalz, 20.06.2012 - 2 Ca 90/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tragen des Risikos der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit während der Auslauffrist nach Eintritt einer auflösenden Bedingung; Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers bei Widerruf der sog. Einsatzgenehmigung zur Bewachung von Einrichtungen der amerikanischen ...
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 297, 615 Satz 1 und 3 BGB, §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 2, 21 TzBfG
Bewachungsgewerbe, auflösende Bedingung, Risiko fehlender Beschäftigungsmöglichkeit
- arbeitsrechtsiegen.de
Fehlende Beschäftigungsmöglichkeit - Annahmeverzug nach Entzug einer Einsatzgenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06
Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 20.06.2012 - 2 Ca 90/12
Erst die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit ist es deshalb auch, die die auflösende Bedingung im Sinne der §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG sachlich rechtfertigt, nicht bereits der Widerruf der Einsatzgenehmigung allein (vgl. BAG Urteil vom 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - juris, Rz. 12).Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.03.2008, a. a. O.) hat deshalb die sich nach dem Entzug der Einsatzgenehmigung ergebende fehlende Beschäftigungsmöglichkeit hinsichtlich der Frage der sachlichen Rechtfertigung einer auflösenden Bedingung nicht dem allgemeinen Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers zugerechnet, das er durch deren Vereinbarung nicht auf den Arbeitnehmer überwälzen könne.
- BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 20.06.2012 - 2 Ca 90/12
So habe das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.08.1999 - 7 AZR 75/98 - entschieden, dass das Arbeitsverhältnis bei Entzug der Einsatzgenehmigung nur mit Ablauf einer der Mindestkündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist enden könne.(3) Schließlich entsprechen die gesetzliche Folge einer Auslauffrist nach Eintritt einer auflösenden Bedingung und deren vertraglich verlängerte Dauer für den Fall des Widerrufs der Einsatzgenehmigung durch die US Armee den Anforderungen, die das Bundesarbeitsgericht bereits vor Geltung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (Urteil vom 25.08.1999 - 7 AZR 75/98 - AP Nr. 24 zu § 620 BB Bedingung) an die Wirksamkeit einer tariflichen auflösenden Bedingung im Bewachungsgewerbe wegen des Entzugs der Zustimmung der Erlaubnisbehörde zur Beschäftigung des Arbeitnehmers gestellt hat.
- BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93
Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 20.06.2012 - 2 Ca 90/12
Nach § 615 Satz 1 BGB hat der Beklagte die Vergütung an den Kläger weiterzuzahlen, die dieser bei Weiterbeschäftigung verdient hätte (BAG Urteil vom 23.06.1994 - 6 AZR 853/93 - AP Nr. 56 zu § 615 BGB). - BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 192/08
Annahmeverzug - Fortbildungsverpflichtung
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 20.06.2012 - 2 Ca 90/12
Das Unvermögen kann etwa auf einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot oder auf dem Fehlen einer erforderlichen Erlaubnis beruhen (BAG Urteil vom 18.03.2009 - 5 AZR 192/08 - AP Nr. 3 zu § 297 BGB). - ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.04.2012 - 5 Ca 1329/11
Auflösende Bedingung - Einsatzgenehmigung - Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 20.06.2012 - 2 Ca 90/12
Zur Frage, wer das Risiko fehlender Beschäftigungsmöglichkeit während der Auslauffrist nach Eintritt einer auflösenden Bedingung trägt (Fortführung von Arbeitsgericht Weiden, Urteil vom 17.04.2012 - 5 Ca 1329/11).