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   BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17   

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BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17 (https://dejure.org/2019,2095)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2019 - 1 ABR 37/17 (https://dejure.org/2019,2095)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 (https://dejure.org/2019,2095)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 109 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 106 BetrVG, § 106 Abs. 2 BetrVG, § 109 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 109 Satz 1 BetrVG, § 108 Abs. 3 BetrVG

  • bag-urteil.com

    Einigungsstelle, Unterrichtung Wirtschaftsausschuss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

  • rewis.io

    Unterrichtung Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Unterrichtung Wirtschaftsausschuss; Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 108 Abs. 3
    Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über wirtschaftliche Angelegenheiten

  • datenbank.nwb.de

    Unterrichtung Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses - und die Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterrichtungsrechte: Im Streitfall entscheidet die Einigungsstelle

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bei Streit um Unterrichtungsrechte entscheidet die Einigungsstelle

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Primärzuständigkeit der Einigungsstelle bei Streitigkeiten über die Art und Weise der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 787
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17
    Das Verfahren des § 109 BetrVG ist vorgesehen für Auseinandersetzungen über den konkreten Umfang der Unterrichtungspflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG unter Vorlage erforderlicher Unterlagen (vgl. BAG 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 62, 294; vgl. auch 17. September 1991 - 1 ABR 74/90 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90

    Vorlage von Unterlagen an den Wirtschaftsausschuß

    Auszug aus BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17
    Das Verfahren des § 109 BetrVG ist vorgesehen für Auseinandersetzungen über den konkreten Umfang der Unterrichtungspflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG unter Vorlage erforderlicher Unterlagen (vgl. BAG 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 62, 294; vgl. auch 17. September 1991 - 1 ABR 74/90 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

    Auszug aus BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17
    Ein im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren angebrachtes Begehren, das der Primärzuständigkeit der Einigungsstelle unterfällt, ist nur dann zulässig, wenn zuvor das in § 109 BetrVG vorgesehene Konfliktlösungsverfahren durchgeführt wurde (vgl. [für ein von den Betriebsparteien vereinbartes innerbetriebliches Konfliktlösungsverfahren] BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 19 ff.).
  • LAG Köln, 10.03.2017 - 9 TaBV 17/16

    Rechtstellung des Wirtschaftsausschusses; Recht auf Unterrichtung durch

    Auszug aus BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. März 2017 - 9 TaBV 17/16 - wird zurückgewiesen.
  • Drs-Bund, 08.07.1952 - BT-Drs I/3585
    Auszug aus BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17
    Sinn des Einigungsstellenverfahrens ist es, eine der "internsten Angelegenheiten der Unternehmensleitung" zunächst einer unternehmensinternen Regelung zuzuführen (vgl. den Ausschussbericht zum Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes 1952, das in § 70 eine gleiche Regelung enthielt, BT-Drucks. I/3585, S. 15) .
  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18

    Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

    Das in § 109 BetrVG normierte Konfliktlösungsverfahren ist für Auseinandersetzungen über Grund, Umfang und Modalitäten der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG vorgesehen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14, BAGE 165, 330) .

    Ihre Entscheidung betrifft keine betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsfragen, sondern Rechtsfragen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14, BAGE 165, 330; Fitting 29. Aufl. § 109 Rn. 1, 5; Annuß in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 109 Rn. 19; DKKW/Däubler 16. Aufl. § 109 Rn. 1; Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 109 Rn. 35 f.; ErfK/Kania 20. Aufl. BetrVG § 109 Rn. 1) .

    Das Einigungsstellenverfahren zielt darauf ab, eine der "internsten Angelegenheiten der Unternehmensleitung" zunächst einer unternehmensinternen Regelung zuzuführen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 21 mwN, BAGE 165, 330) .

  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Das in § 109 BetrVG normierte Konfliktlösungsverfahren ist für Auseinandersetzungen über Grund, Umfang und Modalitäten der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG vorgesehen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14, BAGE 165, 330) .

    Ihre Entscheidung betrifft keine betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsfragen, sondern Rechtsfragen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14, BAGE 165, 330; Fitting 29. Aufl. § 109 Rn. 1, 5; Annuß in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 109 Rn. 19; DKKW/Däubler 16. Aufl. § 109 Rn. 13; Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 109 Rn. 35 f.; ErfK/Kania 20. Aufl. BetrVG § 109 Rn. 1) .

  • BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18

    Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss

    Welche Unterrichtungsrechte dem Wirtschaftsausschuss zustehen, ist ebenso wenig Gegenstand des Antrags (zur Primärzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14, BAGE 165, 330) wie die personelle Besetzung des Wirtschaftsausschusses (vgl. zur Unternehmensangehörigkeit iSd. § 107 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bei Gemeinschaftsunternehmen Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 107 Rn. 10; Richardi/Maschmann in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 1 Rn. 84; Salamon NZA 2017, 891, 894; vgl. zu § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG BAG 13. März 2013 - 7 ABR 47/11 - Rn. 23 ff., BAGE 144, 330) .
  • LAG Thüringen, 13.03.2024 - 4 TaBV 3/23
    Ein direkt eingeleitetes Beschlussverfahren ohne vorheriges Verfahren vor der Einigungsstelle ist unzulässig (Anschluss an BAG 12.02.2019 - 1 ABR 37/17 - NZA 2019, 787).

    Ein direkt eingeleitetes Beschlussverfahren ohne vorheriges Verfahren vor der Einigungsstelle ist unzulässig (BAG 12.02.2019 - 1 ABR 37/17 - NZA 2019, 787).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 10 TaBV 2/20

    Einigungsstelle - Offensichtliche Unzuständigkeit - Wirtschaftsausschuss -

    Deshalb seien Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichtet, vor Anrufung der Gerichte für Arbeitssachen die Entscheidung der Einigungsstelle herbeizuführen (BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14 f.).
  • LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 24/20

    1. Der Gesamtbetriebsrat ist im Verfahren nach § 23 Absatz 3 BetrVG

    Hieraus folgt eine umfassende Primärzuständigkeit der Einigungsstelle (BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 15ff), die der Gesamtbetriebsrat nicht beachtet hat.
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