Rechtsprechung
   BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35340
BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22 (https://dejure.org/2023,35340)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2023 - 7 ABR 23/22 (https://dejure.org/2023,35340)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - 7 ABR 23/22 (https://dejure.org/2023,35340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,35340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 178 Abs. 8 SGB IX, § ... 259 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 83a Abs. 1 ArbGG, §§ 160 ff. ZPO, § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 160 Abs. 5 ZPO, § 162 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 180 Abs. 6 Satz 1 SGB IX, § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 180 SGB IX, § 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, § 180 Abs. 6 Satz 1 Alt. 2 SGB IX, § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 180 Abs. 7 SGB IX, § 180 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 SGB IX, § 178 Abs. 3 SGB IX, § 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, § 46 Abs. 2 BetrVG, § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • rewis.io

    Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat

  • Betriebs-Berater

    Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat - Teilnahmerecht an Betriebs- und Personalversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb ohne (örtliche) Schwerbehindertenvertretung; Interessenvertretung durch die Gesamtschwerbehindertenvertretung; Teilnahme an Betriebsversammlungen; Gesamtschwerbehindertenvertretung; erstrecktes Mandat

  • datenbank.nwb.de

    Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Erstrecktes Mandat" der Gesamtschwerbehindertenvertretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erstreckte Mandat der Gesamtschwerbehindertenvertretung

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: Die Rechtsbeschwerde der zu 3. beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Juli 2022 - 6 TaBV 27/22 - wird mit folgender klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen:

    Es ist festgestellt, dass die zu 1. beteiligte ...

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung an Betriebsversammlungen, solange für die Filiale keine eigene Schwerbehindertenvertretung besteht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Danach hat eine im Unternehmen oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen gewählte Gesamtschwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht an Betriebs- und Personalversammlungen in schwerbehindertenvertretungslosen Betrieben und Dienststellen, in denen schwerbehinderte Menschen tätig sind (ebenso Düwell in LPK-SGB IX 6. Aufl. § 180 Rn. 48a; offengelassen zu § 95 Abs. 8, § 97 Abs. 6 SGB IX aF BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 35) .

    Nach dem verlautbarten Regelungszweck kann "[h]ierdurch ... die Schwerbehindertenvertretung auch an Betriebs- und Personalversammlungen in den Betrieben und Dienststellen teilnehmen, denen die Mitglieder (Vertrauensperson und stellvertretende Mitglieder) der Schwerbehindertenvertretung selbst nicht angehören", womit "Bedenken im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit von Betriebs- und Personalversammlungen sowie Bedenken gegen ein Recht auf Teilnahme betriebsfremder Personen an solchen Versammlungen begegnet" wird (so ausdrücklich Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss) BT-Drs. 15/2357 S. 25; vgl. dazu auch BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 40) .

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Hierin liegt keine in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich unzulässige Antragsänderung (vgl. auch BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 1 4 mwN) .
  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83

    Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Es handelt sich hierbei um zwingende Formerfordernisse; im Falle eines Verstoßes ist ein Vergleich unwirksam (BeckOK ZPO/Hoffmann Stand 1. Dezember 2023 ZPO § 794 Rn. 8; Musielak/Voit/Lackmann ZPO 20. Aufl. § 794 Rn. 10 unter Bezugnahme auf BGH 18. Januar 1984 - IVb ZB 53/83 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 28.11.1978 - 6 ABR 101/77

    Teilnahme - Gesamtbetriebsratsmitlied - Gesamtbetriebsrat - Betriebsversammlung -

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Der grundsätzlich innerbetriebliche Charakter der Versammlungen erfordert es nicht, betriebsfremde Personen ausnahmslos von der Teilnahme auszuschließen (vgl. BAG 28. November 1978 - 6 ABR 101/77 - zu II 3 b der Gründe; Richardi/Annuß BetrVG 17. Aufl. § 42 Rn. 34; sa. Lunk Die Betriebsversammlung - das Mitgliederorgan des Belegschaftsverbandes S. 197) .
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Die Vorschrift ermöglicht jedoch nicht die Verfolgung eines erst in der Zukunft entstehenden Anspruchs; Voraussetzung ist vielmehr, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 40, BAGE 149, 343; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Dafür spricht schon die fehlende Vollstreckbarkeit eines Entscheidungsausspruchs, der die Verpflichtung des Betriebsrats zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung zum Gegenstand hat (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 28, BAGE 133, 342; Raab RdA 2017, 288, 295 mwN; zur Unanwendbarkeit von § 731 ZPO vgl. BAG 23. Oktober 2019 - 7 ABR 7/18 - Rn. 19, BAGE 168, 204) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Die Vorschrift ermöglicht jedoch nicht die Verfolgung eines erst in der Zukunft entstehenden Anspruchs; Voraussetzung ist vielmehr, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 40, BAGE 149, 343; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Der Antrag ist - nach der gebotenen Auslegung - zulässig (zum Gebot der rechtsschutzgewährenden Antragsauslegung vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18  - Rn. 11 ,  BAGE 171, 340 ) .
  • BAG, 23.10.2019 - 7 ABR 7/18

    Betriebsrat - Zwangsvollstreckung - Klauselerteilung

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Dafür spricht schon die fehlende Vollstreckbarkeit eines Entscheidungsausspruchs, der die Verpflichtung des Betriebsrats zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung zum Gegenstand hat (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 28, BAGE 133, 342; Raab RdA 2017, 288, 295 mwN; zur Unanwendbarkeit von § 731 ZPO vgl. BAG 23. Oktober 2019 - 7 ABR 7/18 - Rn. 19, BAGE 168, 204) .
  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82

    Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht nach § 22 Abs. 2 SchwbG

    Auszug aus BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22
    Diese betriebs- und dienststellenbezogene eigene Kompetenz der Gesamtschwerbehindertenvertretung anstelle der Schwerbehindertenvertretung (so zur Vorgängerregelung bereits BAG 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - zu B II der Gründe, BAGE 43, 210) schließt das Recht ein, nach § 178 Abs. 8 SGB IX an Betriebsversammlungen (Personalversammlungen) in einem schwerbehindertenvertretungslosen Betrieb (in einer schwerbehindertenvertretungslosen Dienststelle), in dem schwerbehinderte Menschen tätig sind, teilzunehmen, um dort deren Interessen zu vertreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht