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   BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94   

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BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94 (https://dejure.org/1995,1751)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1995 - 3 AZR 399/94 (https://dejure.org/1995,1751)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 (https://dejure.org/1995,1751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; MTV für das Maschinenbauer-, Schlosser-, Schmiede-, Werkzeugmacher-, Dreher-, Metallformer- und Metallgießerhandwerk im Lande NRW v. 29.3.1989 §§ 3, 5 Nr. 1 Buchst. a; BGB §§ 262, 315, 615
    Abgeltung von Mehrarbeit im Metallhandwerk NRW: Wahlrecht zwischen Freizeit- und Geldabgeltung - Erfordernis der Vereinbarung einer Abgeltung zwischen den Arbeitsvertragsparteien auch bei mehr als 16 Mehrarbeitsstunden im Monat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 104
  • NZA 1995, 1000
  • BB 1995, 831
  • DB 1995, 1413
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73

    Kraftfahrer - Tarifvertrag - Gültigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94
    Die Überstunden sind als vorweggenommene Arbeitsleistung anzusehen (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, BAGE 25, 426, 429 f. [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; Urteil vom 4. September 1985, BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 13. Februar 1992, BAGE 69, 339, 344 = AP Nr. 13 zu § 12 AZO, zu II 2 a der Gründe).

    Die Mehrarbeit wird zu einer vorverlegten Arbeitsleistung, die durch bezahlte Freizeit entlohnt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, aaO, Urteil vom 4. September 1985, aaO, und Urteil vom 13. Februar 1992, aaO).

    Bei einer Vorverlegung der Arbeitszeit durch Freizeitausgleich liegt kein Fall des § 615 BGB vor (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, BAGE 25, 426, 430 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II), so daß die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 1 § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG nicht erfüllt sind.

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94
    Die Überstunden sind als vorweggenommene Arbeitsleistung anzusehen (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, BAGE 25, 426, 429 f. [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; Urteil vom 4. September 1985, BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 13. Februar 1992, BAGE 69, 339, 344 = AP Nr. 13 zu § 12 AZO, zu II 2 a der Gründe).

    Die Mehrarbeit wird zu einer vorverlegten Arbeitsleistung, die durch bezahlte Freizeit entlohnt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, aaO, Urteil vom 4. September 1985, aaO, und Urteil vom 13. Februar 1992, aaO).

    Er dient nicht Erholungszwecken, sondern wird zum Ausgleich dafür gewährt, daß der Arbeitnehmer an anderen Tagen bereits Arbeitsleistungen erbracht und bezahlt erhalten hat (vgl. BAG Urteil vom 4. September 1985, BAGE 49, 273, 280 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 2 b der Gründe und Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 652/86 - AP Nr. 76 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe).

  • BGH, 09.02.1970 - VIII ZR 97/68

    Gestellung eines Akkreditivs - Kauf von Kugellagern - Anspruch auf Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94
    Das "Verlangen", mit dem die Vertragsparteien ihre Ersetzungsbefugnis ausüben, ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung (vgl. BGH Urteil vom 9. Februar 1970 - VIII ZR 97/68 - NJW 1970, 992 [BGH 09.02.1970 - VIII ZR 97/68], zu II 2 c bb der Gründe).

    aa) Der Vertragspartner, der von seiner Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht, muß klar und unmißverständlich erklären, daß die geschuldete Leistung durch eine andere ersetzt werden soll (vgl. BGH Urteil vom 9. Februar 1970, aaO).

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89

    Gesetzliche Ruhezeit und tariflicher Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94
    Die Überstunden sind als vorweggenommene Arbeitsleistung anzusehen (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, BAGE 25, 426, 429 f. [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; Urteil vom 4. September 1985, BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 13. Februar 1992, BAGE 69, 339, 344 = AP Nr. 13 zu § 12 AZO, zu II 2 a der Gründe).

    Die Mehrarbeit wird zu einer vorverlegten Arbeitsleistung, die durch bezahlte Freizeit entlohnt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, aaO, Urteil vom 4. September 1985, aaO, und Urteil vom 13. Februar 1992, aaO).

  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 652/86

    Nachgewährung von Freischichten wegen Krankheit

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94
    Er dient nicht Erholungszwecken, sondern wird zum Ausgleich dafür gewährt, daß der Arbeitnehmer an anderen Tagen bereits Arbeitsleistungen erbracht und bezahlt erhalten hat (vgl. BAG Urteil vom 4. September 1985, BAGE 49, 273, 280 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 2 b der Gründe und Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 652/86 - AP Nr. 76 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 468/89

    Freizeitausgleich für Mehrarbeit - Manteltarifvertrage für die Arbeiter,

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94
    a) Die gegenteilige Ansicht des Landesarbeitsgerichts, die Regelung des § 3 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 MTV gelte auch für die ersten 16 Mehrarbeitsstunden, läßt sich nicht auf das Urteil des Vierten Senats vom 24. Januar 1990 (- 4 AZR 468/89 - AP Nr. 90 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) stützen.
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94
    Dies kann als bloße Erläuterung für einen Verzicht auf die Annahme der Arbeitsleistung anzusehen sein (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1994, BAGE 75, 294 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG, zu II 1 der Gründe, zur Abgrenzung von Urlaubsgewährung und bloßer Nichtannahme der Arbeitsleistung).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Die Vertragsparteien sind frei, dem Schuldner eine Ersetzungsbefugnis einzuräumen (zur Ersetzungsbefugnis vgl. BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - BAGE 79, 104).

    Kommt keine Vereinbarung zustande, kann der Arbeitgeber einen bereits entstandenen Anspruch auf Vergütung für geleistete Überstunden nicht einseitig durch Anordnung des Arbeitgebers durch Freistellung von der Arbeit erfüllen (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 562/96 - nv.; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - aaO).

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Ebenso wenig wie etwa ein tarifvertraglich vorgesehener Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit "Erholungsurlaub" ist (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - zu I 2 d bb der Gründe mwN, BAGE 79, 104) , dient die Arbeitsbefreiung wegen der in der Freizeit geleisteten Betriebsratstätigkeit dem Erholungszweck.

    Vor allem sind der Zweck der zu gewährenden Leistung und die Folgen, die für die Vertragsparteien durch die in Betracht kommenden Leistungsbestimmungen voraussichtlich eintreten, angemessen zu berücksichtigen (vgl. zB BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - zu I 2 d bb der Gründe, BAGE 79, 104) .

    Dem Arbeitnehmer soll ermöglicht werden, sich darauf einzustellen und die Freizeit sinnvoll nutzen zu können (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - aaO) .

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    b) Überstunden sind zwar regelmäßig gesondert zu vergüten; die Arbeitsvertragsparteien können aber auch einen bezahlten Freizeitausgleich vereinbaren (vgl. BAG 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - BAGE 79, 104).
  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

    Allerdings ist dem Schuldner - durch Vertrag oder Gesetz - das Recht eingeräumt, die geschuldete Leistung durch eine andere zu ersetzen und sich so von seiner Verbindlichkeit zu befreien (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 814/07 - Rn. 31, BAGE 133, 50; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 79, 104; MüKoBGB/Krüger 9. Aufl. § 262 Rn. 8 f.; Grüneberg/Grüneberg 82. Aufl. § 262 Rn. 6 ff.; Staudinger/Bittner/Kolbe [2019] § 262 Rn. 11) .
  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

    Allerdings ist dem Schuldner - durch Vertrag oder Gesetz - das Recht eingeräumt, die geschuldete Leistung durch eine andere zu ersetzen und sich so von seiner Verbindlichkeit zu befreien (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 814/07 - Rn. 31, BAGE 133, 50; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 79, 104; MüKoBGB/Krüger 9. Aufl. § 262 Rn. 8 f.; Grüneberg/Grüneberg 82. Aufl. § 262 Rn. 6 ff.; Staudinger/Bittner/Kolbe [2019] § 262 Rn. 11) .
  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 130/22

    TV-Ärzte/VKA - "Aufstellung" des Dienstplans - Zuschlag

    Letzterer modifiziert das Direktionsrecht des Arbeitgebers lediglich dahingehend, dass die Dienste iSd. § 10 Abs. 11 TV-Ärzte/VKA (Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft) in einem Dienstplan zu regeln sind, der spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes aufgestellt wird (vgl. zum Erfordernis einer Ankündigungsfrist bei der Ausübung des Direktionsrechts BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - zu II 2 d bb der Gründe, BAGE 79, 104; sowie § 12 Abs. 3 TzBfG im Fall der Abrufarbeit) .
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07

    Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften

    Allerdings ist dem Schuldner - durch Vertrag oder Gesetz - das Recht eingeräumt, die geschuldete Leistung durch eine andere zu ersetzen und sich so von seiner Verbindlichkeit zu befreien (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - BAGE 79, 104, 111; MünchKommBGB/Krüger 5. Aufl. § 262 Rn. 8 f.; Palandt/Heinrichs 68. Aufl. § 262 Rn. 7 ff.; Soergel/Wolf 12. Aufl. § 262 Rn. 16; Staudinger/Bittner [2009] § 262 Rn. 11).
  • ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01

    Voraussetzungen einer ergebnisabhängigen Zusatzgratifikation; Abgrenzung zwischen

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG schließt eine entsprechende Vorschrift, dass Überstunden durch Arbeitsbefreiung auszugleichen sind, den Arbeitnehmer nicht mit dem Anspruch auf Überstundenvergütung aus, wenn er Freizeitausgleich nicht erhalten hat (vgl. BAG 24.10.1990 - 6 AZR 35/89 - Juris; BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93, EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit; BAG 17.01.1995 - 3 AZR 399/94, NZA 1995, 1000).

    In mehreren neueren Entscheidungen sieht das BAG in Klauseln, die eine Abgeltung von Mehrarbeit durch bezahlte Freistellung vorsehen, eine Ersatzungsbefugnis des Arbeitgebers (BAG 17.01.1995 - 3 AZR 399/94, NZA 1995, 1000,; BAG 18.09.2001 - 9 AZR 307/00, NZA 2002, 269).

    Bei einer dem Arbeitgeber eingeräumten Ersatzungsbefugnis muss also der Arbeitgeber nach billigem Ermessen den Zeitpunkt des Freizeitsausgleichs festlegen (BAG, NZA 1995, 1000).

  • LAG Hamm, 18.06.2004 - 10 Sa 6/04

    betriebsbedingte Kündigungfreie UnternehmerentscheidungAnforderungen an

    Die Erklärung muss zwar nicht ausdrücklich abgegeben werden, sich aber aus den für den Erklärungsempfänger erkennbaren Umständen zweifelsfrei ergeben (BAG, Urteil vom 17.01.1995 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 15; BAG, Urteil vom 18.09.2001 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 37 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 3 Sa 1002/07

    Ansammeln von Freizeitguthaben bei Freizeitausgleich - § 3 A Abs 3 UAbs 9

    Denn der tariflich zulässig geregelte Freizeitausgleich stellt eine Arbeitszeitverlegung dar; die vorab geleistete Arbeit im Umfang der Differenz zwischen der besonderen Arbeitszeit und der zu erbringenden Arbeitszeit ist als vorweggenommene Arbeitsleistung anzusehen, wofür der Arbeitgeber zeitlich versetzt die Vergütung in Gestalt der bezahlten Freizeitgewährung leistet (vgl. dazu BAG 3 AZR 399/94 vom 17. Januar 1995, NZA 05, 1000; BAG 6 AZR 638/89 vom 13. Februar 1992, NZA 94, 891).
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.11.2002 - 1 Ca 6354/02
  • ArbG Hanau, 25.09.1997 - 3 Ga 7/97

    Durchsetzung eines Vereinswechsels im Wege der einstweiligen Verfügung;

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