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   BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90   

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BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 (https://dejure.org/1991,363)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 (https://dejure.org/1991,363)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 (https://dejure.org/1991,363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 615, 613a; ZPO §§ 265, 325, BRTV-Bau § 16
    Annahmeverzug und Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 615, 613a; ZPO §§ 265, 325, BRTV-Bau § 16
    Betriebsübergang: Geltung der Rechtsfolgen des Annahmeverzugs und der tariflichen Ausschlußfristen gegenüber Betriebserwerber trotz Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gegenüber dem früheren Betriebsinhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 726
  • BB 1991, 1419
  • DB 1991, 1886
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Bundesarbeitsgericht läßt in ständiger Rechtsprechung eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers als schriftliche Geltendmachung der damit zusammenhängenden weiteren Ansprüche auf der ersten Stufe zu (BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Die zweite Stufe wird durch die Kündigungsschutzklage jedoch nicht gewahrt, weil im Kündigungsschutzprozeß nur das Weiterbestehen des gekündigten Arbeitsverhältnisses prozessualer Streitgegenstand ist, nicht aber die damit verbundenen Forderungen (BAGE 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP, aaO).

    Diese Ablehnung wird im Rahmen der Kündigungsschutzklage im Abweisungsantrag des Arbeitgebers gesehen (BAGE 46, 359, 361 f. [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP, aaO, zu I der Gründe).

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß das Berufungsurteil eines Landesarbeitsgerichts, welches die Revision nicht zugelassen hat, erst dann rechtskräftig wird, wenn die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde abgelaufen ist (BAGE 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972, bestätigt durch Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - n.v., zu II der Gründe; BGHZ 109, 211, 212; beide jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77

    Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß das Berufungsurteil eines Landesarbeitsgerichts, welches die Revision nicht zugelassen hat, erst dann rechtskräftig wird, wenn die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde abgelaufen ist (BAGE 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972, bestätigt durch Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - n.v., zu II der Gründe; BGHZ 109, 211, 212; beide jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 342/89

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden vor Eintritt der formellen

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß das Berufungsurteil eines Landesarbeitsgerichts, welches die Revision nicht zugelassen hat, erst dann rechtskräftig wird, wenn die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde abgelaufen ist (BAGE 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972, bestätigt durch Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - n.v., zu II der Gründe; BGHZ 109, 211, 212; beide jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gerät der Arbeitgeber im Fall einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Fall der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteile des erkennenden Senats vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB und vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Dies entspricht dem Zweck des § 613 a BGB, der unter anderem darin besteht, eine Regelung der Haftung des alten und neuen Betriebsinhabers zu schaffen (vgl. BAGE 32, 326, 331 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; 34, 34, 36 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 179/85 - AP Nr. 60 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; KR-Wolf , 3. Auflage, § 613 a BGB Rz 3).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gerät der Arbeitgeber im Fall einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Fall der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteile des erkennenden Senats vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB und vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Damit fehle es an einem betrieblichen Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG (BAGE 47, 13, 21 f. = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gerät der Arbeitgeber im Fall einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Fall der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteile des erkennenden Senats vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB und vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Urteil, das der Kündigungsschutzklage stattgibt, wirkt nicht konstitutiv, sondern stellt nur die objektiv bestehende Rechtslage deklaratorisch fest (vgl. Senatsurteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 a der Gründe, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85

    Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis, die im

  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73

    Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung

  • BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78

    § 613a BGB nicht für Heimarbeitsverhältnisse

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1990 - 1 Sa 160/90

    Annahmeverzug; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Rechtsnachfolger; Wirksamkeit;

  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung

  • BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 467/86

    Annahmeverzug bei Betriebsübergang

  • BAG, 04.11.1969 - 1 AZR 141/69

    Verjährung - Unterbrechung - Ausschlußfrist

  • BAG, 21.06.1978 - 5 AZR 144/77

    Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    In der Kündigungsschutzklage liegt auch die schriftliche Geltendmachung der damit zusammenhängenden weiteren Ansprüche bei einer zweistufigen Ausschlussfrist; das gilt auch dann, wenn der Lauf der zweiten Frist für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses gehemmt ist (Senat 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135, 137 f.; BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

    Für die gerichtliche Geltendmachung kommt es nach § 270 Abs. 3 ZPO aF auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit an (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    Die rechtzeitige Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Betriebsveräußerer reicht danach zur Wahrung der Ausschlussfrist auch gegenüber dem Betriebserwerber (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

    Aus diesem Grund ist § 425 Abs. 2 BGB nicht anwendbar, sofern dort auf den Verzug verwiesen wird, denn aus dem besonderen Übernahmeschuldverhältnis iSd. § 613a BGB ergibt sich "etwas anderes" iSv. § 425 Abs. 1 BGB (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08

    Betriebsübergang - Betriebsstilllegung - auf die Bundesagentur für Arbeit

    Im Falle des Betriebsübergangs muss sich der neue Betriebsinhaber Gegebenheiten zurechnen lassen, die als Tatbestandsmerkmale für spätere Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68; zsf. ErfK/Preis § 615 BGB Rn. 11).
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