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   BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91   

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BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91 (https://dejure.org/1993,2186)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1993 - 9 AZR 498/91 (https://dejure.org/1993,2186)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 (https://dejure.org/1993,2186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Anspruch auf Vorruhestandsgeld als Masseschulden - Vorwegberichtigung aus der Konkursmasse - Gleichwertigkeit der Forderungen für die Befriedigung in Gesellschaftskonkurs und im Gesellschafterkonkurs - Gebot der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich haftenden Gesellschafters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 59 Abs. 1 Nr. 2, 3a, § 57, § 61 Abs. 1 Nr. 1, 6; HGB § 161 Abs. 2, § 128; Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe (VRTV) vom 26.9.1984 i.d.F. vom 27.10.1988 §§ 10, 11
    Haftung für Ansprüche auf Vorruhestandsgeld im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1558
  • NZA 1994, 275
  • BB 1993, 2096
  • DB 1994, 232
  • JR 1995, 44
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79

    Lohnforderungen - Konkurs - Persönlich haftender Gesellschafter - Masseschuld

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seinem Urteil vom 26. August 1981 (BAGE 36, 356 = AP Nr. 12 zu § 59 KO, mit zustimmender Anmerkung Beitzke) der Auffassung des Bundesgerichtshofs (aaO) angeschlossen.

    Dabei bliebe nämlich außer Betracht - wie der Fünfte Senat in seinem Urteil vom 26. August 1981 (BAGE 36, 356, 359 = AP Nr. 12 zu § 59 KO, zu II 2b der Gründe) zu Recht ausführt -, daß dem Vertragspartner einer Personengesellschaft nicht nur das Gesellschaftsvermögen, sondern auch jeder Komplementär unmittelbar haftet.

    Dem Fünften Senat (BAGE 36, 356, 360 = AP Nr. 12 zu § 59 KO, zu II 3a der Gründe) ist auch darin zu folgen, daß diese Erwägungen für rückständige Lohnforderungen, die nach § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO n.F. Masseschulden sind, ebenso wie für nach § 61 Abs. 1 Nr. 1a KO n.F. bevorrechtigte Konkursforderungen gelten.

  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Das Recht des Arbeitnehmers, vorweg aus der Masse Befriedigung von Ansprüchen auf Vorruhestandsgeld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO verlangen zu können, geht mit den Forderungen auf den Kläger über, da es sich dabei um ein Vorzugsrecht im Sinne von § 401 Abs. 2 BGB handelt (BAG Urteil vom 6. September 1988 - 3 AZR 141/87 - AP Nr. 9 zu § 9 BetrAVG, zu 1a der Gründe; Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 34, 293, 298).

    Zu § 61 Nr. 1 KO a.F. hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 34, 293) entschieden, daß dem Gläubiger einer Personengesellschaft dieses Konkursvorrecht nicht nur im Gesellschaftskonkurs, sondern auch im Konkurs des Gesellschafters zusteht.

    Der gläubigerschützende Zweck der persönlichen Haftung des Gesellschafters und der enge Zusammenhang von Gesellschaftsschuld und Haftungsschuld (BGHZ 34, 293, 297; 73, 217; Flume, Die Personengesellschaft, S. 285, 303; Schlegelberger/Karsten Schmidt, HGB, § 128 Rz 1, 24) erfordern, daß unter § 59 Abs. 1 Nr. 3, § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO fallende rückständige Gesellschaftsforderungen in gleicher Weise gegen die persönlich haftenden Gesellschafter wie gegen die Gesellschaft durchsetzbar sind.

  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinen Urteilen vom 15. Januar 1991 (- 3 AZR 186/90 -, - 3 AZR 490/90 - AP Nr. 31, 32 zu § 59 KO) im einzelnen ausgeführt, daß Vorruhestandsleistungen "Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO sind.

    Das Recht des Arbeitnehmers, vorweg aus der Masse Befriedigung von Ansprüchen auf Vorruhestandsgeld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO verlangen zu können, geht mit den Forderungen auf den Kläger über, da es sich dabei um ein Vorzugsrecht im Sinne von § 401 Abs. 2 BGB handelt (BAG Urteil vom 6. September 1988 - 3 AZR 141/87 - AP Nr. 9 zu § 9 BetrAVG, zu 1a der Gründe; Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 34, 293, 298).

    Diese Vorschrift gilt nur für Ansprüche auf Vorruhestandsleistungen, die auf die Bundesanstalt für Arbeit nach § 9 Abs. 3 VRG übergegangen sind (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - aaO, zu II 3c der Gründe).

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Er hat seine Befürchtung, die Masse werde nicht ausreichen, durch Tatsachen zu substantiieren und diese, falls sie bestritten werden, zu beweisen (BAGE 31, 288 = AP Nr. 1 zu § 60 KO).

    Dem Beklagten bleibt unbenommen, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Unzulänglichkeit der Masse im Wege der Vollstrekkungsabwehrklage (§ 767 ZPO) geltend zu machen (BAGE 31, 288, 295 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu II 3c, 4 der Gründe).

  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 11/82
    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Auch das Bundessozialgericht (Urteil vom 24. November 1983 - 10 RAr 11/82 - ZIP 1984, 724) ist dieser Auffassung gefolgt und hat ausgeführt, für die Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO n.F. ergebe sich die Gleichstellung in bezug auf die Befriedigungsmöglichkeit in Gesellschafts- und Gesellschafterkonkurs aus der gleichrangigen Einstandspflicht der persönlich haftenden Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft.

    Allerdings spricht vieles dafür, daß die Zeitschranken der §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 61 Abs. 1 Nr. 1 KO für jedes Konkursverfahren gesondert zu bestimmen sind, Masseschulden und bevorrechtigte Konkursforderungen also im Konkurs der Gesellschaft und dem der Gesellschafter bei unterschiedlichen Eröffnungszeitpunkten unterschiedlichen Umfang haben können (BSG Urteil vom 24. November 1983 - 10 RAr 11/82 - ZIP 1984, 724, 726).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Die Revision kann sich zur Begründung ihres gegenteiligen Standpunkts auch nicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (BVerfGE 65, 182 = AP Nr. 22 zu § 112 BetrVG 1972) stützen.
  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77

    Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters;

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Der gläubigerschützende Zweck der persönlichen Haftung des Gesellschafters und der enge Zusammenhang von Gesellschaftsschuld und Haftungsschuld (BGHZ 34, 293, 297; 73, 217; Flume, Die Personengesellschaft, S. 285, 303; Schlegelberger/Karsten Schmidt, HGB, § 128 Rz 1, 24) erfordern, daß unter § 59 Abs. 1 Nr. 3, § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO fallende rückständige Gesellschaftsforderungen in gleicher Weise gegen die persönlich haftenden Gesellschafter wie gegen die Gesellschaft durchsetzbar sind.
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, so läßt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts, wenn sie angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BAGE 32, 56 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 1b der Gründe, m.w.N.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 74 Rz 39).
  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90

    Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt - Löschung einer Gesellschaft aus dem

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Gegen dieses Ergebnis spricht schließlich auch nicht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. November 1990 (- 2 AZR 312/90 - AP Nr. 2 zu § 203 BGB).
  • RG, 18.01.1932 - VIII 547/31

    Zum Begriff der Masseschulden im Konkursverfahren.

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91
    Die Vorschrift war beherrscht von dem Grundgedanken der Vergrößerung der konkreten einzelnen Konkursmasse (RGZ 135, 62, 63).
  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 490/90

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

  • BAG, 06.09.1988 - 3 AZR 141/87

    Konkursrechtliche Behandlung der auf den Träger der Insolvenzsicherung

  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 207/81

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Dauerschuldverhältnisse

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01

    Durchgriffshaftung - Bevorrechtigte Forderung im Konkurs

    Dem sind sowohl Bundesarbeitsgericht als auch Bundessozialgericht gefolgt (BAG 26. August 1981 - 5 AZR 398/79 - BAGE 36, 356, betreffend Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO; 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP KO § 59 Nr. 36 = EzA KO § 59 Nr. 26; BSG 24. November 1983 - 10 Rar 11/82 - BSGE 56, 55).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 533/94

    Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung

    Das Recht der Arbeitnehmer, vorweg aus der Masse Berichtigung von Ansprüchen auf Vorruhestandsgeld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO verlangen zu können, ging mit den Forderungen auf den Kläger über (Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 - AP Nr. 123 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 106/97

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin beim Bundeseisenbahnvermögen

    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, läßt sich nicht absehen, ob der Hinweis, wenn er angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteile des BAG vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO und vom 25. September 1996 - 4 AZR 214/95 - AP Nr. 219 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94

    Arbeitnehmerstatus: Gästebetreuer oder -begleiter - "aut-aut-Fall"

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO) muß derjenige, der eine Verletzung dieser Vorschrift rügt, im einzelnen angeben, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und vor allem, was die Partei darauf erwidert hätte.
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93

    Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

    Erst dann ist dem Revisionsgericht die Beurteilung möglich, ob die Ausübung des Fragerechts zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 542/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO; vom 25. September 1996 - 4 AZR 214/95 - AP Nr. 219 zu §§ 22, 23 BAT 1975) muß derjenige, der eine Verletzung von § 139 ZPO rügt, im einzelnen angeben, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und vor allem, was die Partei darauf erwidert hätte.
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