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   BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18   

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BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18 (https://dejure.org/2019,3489)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2019 - 5 AZR 361/18 (https://dejure.org/2019,3489)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 5 AZR 361/18 (https://dejure.org/2019,3489)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    Die Beurteilung, ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 15 mwN) .

    Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., zB BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16; 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 29 - jeweils mwN) .

    Will der Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern, muss er bei oder im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leistung den Beschäftigten klar und verständlich deutlich machen, er wolle sich für die Zukunft nicht binden (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16 mwN) .

    Dadurch soll der nicht tarifgebundene Arbeitgeber, der freiwillig die Entgelte entsprechend den Tariferhöhungen seiner Branche steigert, nicht schlechter gestellt werden als der tarifgebundene Arbeitgeber, der die Möglichkeit hat, durch Verbandsaustritt eine dauerhafte Bindung zu vermeiden (zum Ganzen BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 17) .

    Weil es für das Entstehen einer betrieblichen Übung grundsätzlich unerheblich ist, ob der Arbeitgeber bei seinem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen handelt (oben Rn. 16) , kommt diese (Ausnahme-)Rechtsprechung nur zur Anwendung, wenn der Wille des Arbeitgebers, sich für die Zukunft nicht binden zu wollen, für die Arbeitnehmer erkennbar ist (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 18) .

    Da dies den Prozessbevollmächtigten beider Parteien aus einem Parallelverfahren, in dem sie den dortigen Kläger und die Beklagte vertreten haben (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 19 ff.) , bekannt ist, wird zur Begründung hierauf Bezug genommen.

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    Allein hieraus dürfen jedoch die Arbeitnehmer mangels abweichender konkreter Anhaltspunkte nicht schließen, der Arbeitgeber habe sich verpflichten wollen, auch in Zukunft stets dieselben Bemessungsfaktoren beizubehalten, also die Gehälter stets in gleicher Weise wie bisher zu erhöhen, und sich dadurch der Möglichkeit begeben wollen, veränderten Umständen in freier Entscheidung Rechnung zu tragen (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 49, 290; ebenso 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 b der Gründe; 11. Dezember 1991 - 5 AZR 94/91 - zu II 1 b der Gründe) .

    bb) Unter Berücksichtigung dieser Umstände bestehen in einer Gesamtschau hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der angeführten Rechtsprechung (Rn. 20) dafür, dass die Beklagte und ihre Rechtsvorgängerinnen über Jahre hinweg bei der Prüfung von Gehaltssteigerungen in der Gruppe der AT-Angestellten nicht "eine Fülle von auf die gesamtwirtschaftliche Lage, auf die wirtschaftliche Situation und die Gehaltspolitik seines Unternehmens sowie auf das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers bezogenen Gesichtspunkten in Betracht gezogen und gegeneinander abgewogen haben" (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 49, 290) , sondern diese Personengruppe ebenso wie die anderen Arbeitnehmer behandelt haben.

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    auf Dauer übernehmen (zB BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 21) .
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    Für den Anspruch aus betrieblicher Übung ist unerheblich, ob der betreffende Arbeitnehmer selbst bisher schon in die Übung einbezogen worden ist (BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 18) .
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    Eine betriebliche Übung kann auch bezüglich übertariflicher Leistungen und übertariflicher Anteile einer einheitlichen Leistung entstehen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 85/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    Dies ist Ausdruck der Besonderheit, ein solches Arbeitsverhältnis auf eine vom Tarifvertrag losgelöste Grundlage zu stellen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 85/17 - Rn. 24) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., zB BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16; 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 29 - jeweils mwN) .
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 73/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    Allein hieraus dürfen jedoch die Arbeitnehmer mangels abweichender konkreter Anhaltspunkte nicht schließen, der Arbeitgeber habe sich verpflichten wollen, auch in Zukunft stets dieselben Bemessungsfaktoren beizubehalten, also die Gehälter stets in gleicher Weise wie bisher zu erhöhen, und sich dadurch der Möglichkeit begeben wollen, veränderten Umständen in freier Entscheidung Rechnung zu tragen (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 49, 290; ebenso 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 b der Gründe; 11. Dezember 1991 - 5 AZR 94/91 - zu II 1 b der Gründe) .
  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 45/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. Mai 2018 - 6 Sa 45/17 - aufgehoben.
  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 94/91

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Vorliegen einer schriftlichen oder mündlichen

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
    Allein hieraus dürfen jedoch die Arbeitnehmer mangels abweichender konkreter Anhaltspunkte nicht schließen, der Arbeitgeber habe sich verpflichten wollen, auch in Zukunft stets dieselben Bemessungsfaktoren beizubehalten, also die Gehälter stets in gleicher Weise wie bisher zu erhöhen, und sich dadurch der Möglichkeit begeben wollen, veränderten Umständen in freier Entscheidung Rechnung zu tragen (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 49, 290; ebenso 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 b der Gründe; 11. Dezember 1991 - 5 AZR 94/91 - zu II 1 b der Gründe) .
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