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   BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91   

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BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91 (https://dejure.org/1992,3463)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1992 - 4 AZR 469/91 (https://dejure.org/1992,3463)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1992 - 4 AZR 469/91 (https://dejure.org/1992,3463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit eines Klageantrags auf Verurteilung zur Einwirkung auf einen anderen Verband oder eine andere Person (Arbeitgeber) zur Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung - Einordnung der Durchführungspflicht einer Betriebsvereinbarung durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3; TVG §§ 1, 4, 9; ZPO § 253
    Tarifvertrag: Klage auf Einwirkung zur Durchführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei) (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit von Einwirkungsklagen und Umfang von Durchführungspflichten einer Tarifvertragspartei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 992
  • DB 1992, 1050
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Ersten Senats (Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die darauf beruhende Tarifautonomie sind von der Verfassung nur in ihrem Kernbereich garantiert (BVerfGE 50, 290, 367 [BVerfG 01.03.1979 - 1 BvR 419/78] = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 62, 171, 183 = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die darauf beruhende Tarifautonomie sind von der Verfassung nur in ihrem Kernbereich garantiert (BVerfGE 50, 290, 367 [BVerfG 01.03.1979 - 1 BvR 419/78] = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 62, 171, 183 = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die darauf beruhende Tarifautonomie sind von der Verfassung nur in ihrem Kernbereich garantiert (BVerfGE 50, 290, 367 [BVerfG 01.03.1979 - 1 BvR 419/78] = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 62, 171, 183 = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die darauf beruhende Tarifautonomie sind von der Verfassung nur in ihrem Kernbereich garantiert (BVerfGE 50, 290, 367 [BVerfG 01.03.1979 - 1 BvR 419/78] = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 62, 171, 183 = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Ferner stellt den Tarifvertragsparteien bei streitigen Auslegungsfragen die Anrufung der ständigen Schiedsstelle und die Verbandsklage nach § 9 TVG auf Feststellung einer bestimmten Auslegung offen (vgl. BAGE 46, 61, 63 f. = AP Nr. 3 ZU § 9 TVG 1969; BAGE 5, 107, 109 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG), die sogar zu einer Rechtskrafterstreckung auf Dritte führt und auf die nach erfolgreicher Durchführung ein Einwirkungsanspruch gegen den Tarifpartner gestützt werden kann.
  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Ein wirkungsvoller Rechtsschutz, den Art. 2 Abs. 1 GG (so: BVerfG Beschluß vom 27. April 1988 - 1 BvR 549/87 - NJW 1988, 3141) oder Art. 19 Abs. 4 GG (so: Däubler, BB 1990, 2256, 2261, mit weiteren Nachweisen) garantieren, ist gewährleistet.
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 610/56
    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Ferner stellt den Tarifvertragsparteien bei streitigen Auslegungsfragen die Anrufung der ständigen Schiedsstelle und die Verbandsklage nach § 9 TVG auf Feststellung einer bestimmten Auslegung offen (vgl. BAGE 46, 61, 63 f. = AP Nr. 3 ZU § 9 TVG 1969; BAGE 5, 107, 109 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG), die sogar zu einer Rechtskrafterstreckung auf Dritte führt und auf die nach erfolgreicher Durchführung ein Einwirkungsanspruch gegen den Tarifpartner gestützt werden kann.
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Betriebsvereinbarungen, die gegen tarifliche Vorgaben verstoßen, sind unwirksam und damit nichtig (BAGE 56, 18, 32 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe a.E.).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Dieses liegt in der Nichterfüllung des von der Klägerin behaupteten materiellen Anspruchs auf Einwirkung (vgl. BGH Urteil vom 9. April 1987 - I ZR 44/85 - NJW 1987, 3138, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
    Daher hat der Senat in ständiger Rechtsprechung einen Leistungsantrag, der auf die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe gerichtet war, als unbestimmt angesehen (vgl. z.B. BAG Urteil vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975); denn ein solches Urteil ist nicht vollstreckungsfähig, weil die Klageforderung nicht beziffert ist.
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87

    Befugnis von Redakteuren zur Eingabe von Daten in ein rechnergesteuertes

  • LAG Hessen, 27.06.1991 - 12 Sa 1067/90
  • BAG, 09.08.1966 - 1 AZR 269/65

    Amtliche landwirtschaftliche Sachverständige - Steuerverwaltungen der Länder -

  • BGH, 05.03.1976 - V ZR 106/74

    Verweigerung der Zustimmung zu der Vermietung des Teiles eines Parkhauses -

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Eine Leistungsklage auf Durchführung des Tarifvertrags (grds. BAG, Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 469/91 -, juris, Rn. 20 ff.) hängt ebenfalls davon ab, dass ein Tarifvertrag geschlossen wurde.
  • LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17

    Rechtstellung des Betriebsrats bei Überschreitung der betriebsüblichen

    Im Prozessrecht ist es demgemäß keine Seltenheit, dass der Schuldner zu einer Handlung verurteilt wird, deren Einzelheiten er selbst bestimmen kann (BAG, Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 469/91 -, Rn. 15, 16, juris).
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