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   BFH, 02.07.2008 - II B 46/07   

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https://dejure.org/2008,10684
BFH, 02.07.2008 - II B 46/07 (https://dejure.org/2008,10684)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2008 - II B 46/07 (https://dejure.org/2008,10684)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - II B 46/07 (https://dejure.org/2008,10684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bewertung von hälftigem Miteigentum an einem Grundstück; Würdigung der Kaufpreisbildung bei verwandtschaftlicher Beziehung der Vertragspartner; Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts i.S. des § 146 Abs. 7 BewG; Aussagekraft eines Sachverständigengutachtens

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; BewG § 9 Abs. 2; ; BewG § 146 Abs. 2; ; BewG § 146 Abs. 3; ; BewG § 146 Abs. 7; ; ZVG § 74a; ; ZVG § 85a; ; ZVG § 180

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts i.S. des § 146 Abs. 7 BewG; Aussagekraft eines Sachverständigengutachtens, das vom maßgeblichen Bewertungsstichtag zehn Jahre abweicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Bewertung eines durch Kaufvertrag von einem durch kurze Zeit später Verstorbenen erworbenen Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage einer Bewertung eines Miteigentumsanteils mit dem entsprechenden Bruchteil des Werts ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.07.2005 - II B 58/05

    Bewertung - Miteigentumsanteil an einem Grundstück

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - II B 46/07
    Dabei berief sich das Finanzgericht (FG) u.a. auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 2005 II B 58/05 (BFH/NV 2005, 1980).

    Die Entscheidungen des BFH vom 18. August 2004 II R 22/04 (BFHE 207, 48, BStBl II 2005, 19) sowie in BFH/NV 2005, 1980, die eine bruchteilsgemäße Bewertung verlangten, dürften keinen Bestand haben, da sie die Öffnungsklausel des § 146 Abs. 7 BewG aushebelten und auf einem Zirkelschluss beruhten.

    bb) Ob die Frage nach der Bewertung von Miteigentumsanteilen darüber hinaus auch nicht mehr klärungsbedürftig ist (so der Beschluss des BFH in BFH/NV 2005, 1980), kann daher auf sich beruhen.

  • BFH, 02.11.1988 - II R 52/85

    Ableitung des gemeinen Werts aus dem Kaufpreis eines kurz nach dem

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - II B 46/07
    Darüber hinaus sei eine Revisionsentscheidung auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da das FG dem privatschriftlichen Vertrag vom Dezember 1995 entgegen den Entscheidungen des BFH vom 11. November 1998 II R 59/96 (BFH/NV 1999, 908) sowie vom 2. November 1988 II R 52/85 (BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80) keine Bedeutung beigemessen habe.

    Die von den Klägern zitierten BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1999, 908 und in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80 betreffen die Veräußerung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften und lassen es zu, eine nichtförmliche Einigung über den Kaufpreis vor dem Bewertungsstichtag dann zu berücksichtigen, wenn der förmliche Vertragsschluss kurze Zeit nach dem Bewertungsstichtag zustande kommt.

  • BFH, 11.11.1998 - II R 59/96

    Gemeiner Wert von Geschäftsanteilen; Ableitung aus Verkäufen

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - II B 46/07
    Darüber hinaus sei eine Revisionsentscheidung auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da das FG dem privatschriftlichen Vertrag vom Dezember 1995 entgegen den Entscheidungen des BFH vom 11. November 1998 II R 59/96 (BFH/NV 1999, 908) sowie vom 2. November 1988 II R 52/85 (BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80) keine Bedeutung beigemessen habe.

    Die von den Klägern zitierten BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1999, 908 und in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80 betreffen die Veräußerung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften und lassen es zu, eine nichtförmliche Einigung über den Kaufpreis vor dem Bewertungsstichtag dann zu berücksichtigen, wenn der förmliche Vertragsschluss kurze Zeit nach dem Bewertungsstichtag zustande kommt.

  • BFH, 02.07.2004 - II R 55/01

    Bedarfsbewertung: Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - II B 46/07
    Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zustande gekommener Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück dienen kann (so BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703) und dass ein Verkauf zwischen Verwandten durch persönliche Verhältnisse i.S. des § 9 Abs. 2 BewG beeinflusst ist, wenn wegen der verwandtschaftlichen Beziehungen ein anderer Preis als unter Fremden vereinbart werde (so BFH-Urteil vom 8. Juli 1964 I 119/63 U, BFHE 80, 242, BStBl III 1964, 561, 563; vgl. dazu auch Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, § 9 Rz 5; Knittel in Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 9 Rz 97).
  • BFH, 18.08.2004 - II R 22/04

    Keine einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei Schenkung von

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - II B 46/07
    Die Entscheidungen des BFH vom 18. August 2004 II R 22/04 (BFHE 207, 48, BStBl II 2005, 19) sowie in BFH/NV 2005, 1980, die eine bruchteilsgemäße Bewertung verlangten, dürften keinen Bestand haben, da sie die Öffnungsklausel des § 146 Abs. 7 BewG aushebelten und auf einem Zirkelschluss beruhten.
  • BFH, 08.07.1964 - I 119/63 U

    Herbeiführung einer Gewinnverwirklichung durch den Tausch eines Fabrikanwesen mit

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - II B 46/07
    Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zustande gekommener Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück dienen kann (so BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703) und dass ein Verkauf zwischen Verwandten durch persönliche Verhältnisse i.S. des § 9 Abs. 2 BewG beeinflusst ist, wenn wegen der verwandtschaftlichen Beziehungen ein anderer Preis als unter Fremden vereinbart werde (so BFH-Urteil vom 8. Juli 1964 I 119/63 U, BFHE 80, 242, BStBl III 1964, 561, 563; vgl. dazu auch Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, § 9 Rz 5; Knittel in Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 9 Rz 97).
  • BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14

    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen

    b) Demgegenüber vertritt das Berufungsgericht die Auffassung, dass der Wert des hälftigen Miteigentumsanteils jedenfalls dann dem hälftigen Wert der Immobilie insgesamt entspreche, wenn der bisherige Eigentümer der einen ideellen Hälfte mit dem Erbfall auch die andere Hälfte des Eigentums erlangt (so bereits mit Urteil vom 12. Oktober 1999, SchlHA 2000, 175, 176; ähnlich auch BFH, Beschluss vom 2. Juli 2008 - II B 46/07, juris Rn. 12 f.; vgl. auch Bißmaier in einer Anmerkung zu Schopp (s.o.), nach dem es sich um eine Frage der Beweislast handele, ZMR 1995, 106, 107).
  • FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21

    Bewertungsgesetz: Bedarfsbewertung für einen erworbenen Miteigentumsanteil an

    Dass bei der Feststellung des Wertes des Bruchteils nicht der Wert des Anteils, sondern der auf den Anteil entfallende Wert des Gesamteigentums maßgeblich sei, ergebe sich auch aus den BFH-Entscheidungen vom 18.08.2004 (II R 22/04, BStBl. II 2005, 19), vom 22.07.2005 (II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980) und vom 02.07.2008 (II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

    Überdies hatte er zu § 146 Abs. 7 BewG a. F. zuletzt offen gelassen, ob diese Frage unter der alten Rechtslage nicht mehr klärungsbedürftig sei (BFH-Beschluss vom 02.07.2008 II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

  • FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12

    Bedarfsbewertung; Bewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück

    Dies wurde zuletzt mit Beschluss des BFH vom 2. Juli 2008 nochmals ausdrücklich bestätigt und entspricht damit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt (BFH-Beschluss vom 2. Juli 2008 II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

    Sie sind daher nicht geeignet, einen generellen Minderwert von Miteigentumsanteilen zu begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juli 2008 II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

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