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   BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17   

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https://dejure.org/2017,40204
BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17 (https://dejure.org/2017,40204)
BFH, Entscheidung vom 04.09.2017 - IX B 46/17 (https://dejure.org/2017,40204)
BFH, Entscheidung vom 04. September 2017 - IX B 46/17 (https://dejure.org/2017,40204)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 65 Abs 2 S 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 65 Abs 2 S 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • IWW

    Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO, § 65 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidungsgründe - und das rechtliche Gehör

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17
    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 23.03.2016 - IX B 22/16

    Steuerbarkeit einer Prämie für "Whistleblowing" als sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23. März 2016 IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 11.05.2011 - V B 113/10

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17
    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23. März 2016 IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13

    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23. März 2016 IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 26.02.2018 - X B 53/17

    Höhe einer Schätzung - Verfahrensfehler

    Anders liegt es allerdings dann, wenn aus den besonderen Umständen des Falles deutlich wird, dass es das Vorbringen entweder gar nicht zur Kenntnis genommen oder ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2017 X B 152/16, BFH/NV 2017, 1622, unter II.1.a aa aaa; BFH-Beschluss vom 4. September 2017 IX B 46/17, BFH/NV 2017, 1618).
  • BFH, 09.01.2018 - IX S 26/17

    Vertretungszwang bei Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. September 2017  IX B 46/17 wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer, der sich mit seiner Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des BFH über seine Nichtzulassungsbeschwerde vom 4. September 2017 IX B 46/17 (BFH/NV 2017, 1618) wendet, hat den Vertretungszwang im vorliegenden Verfahren nicht beachtet.

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