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   BFH, 05.12.2012 - X B 169/11   

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https://dejure.org/2012,45376
BFH, 05.12.2012 - X B 169/11 (https://dejure.org/2012,45376)
BFH, Entscheidung vom 05.12.2012 - X B 169/11 (https://dejure.org/2012,45376)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - X B 169/11 (https://dejure.org/2012,45376)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig - Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

  • openjur.de

    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig; Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 67, GG Art 3 Abs 1, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, SGB 6 § 55, SGB 6 §§ 55 ff, SGB 6 § 294, SGB 6 §§ 294ff, EStG § 32a
    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig - Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig - Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 67 EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG 2002, § 55 SGB 6, §§ 55 ff SGB 6
    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig - Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

  • rewis.io

    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig - Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 67; SGB VI § 55; GG Art. 3 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreistellung der Kindererziehungsleistungen der sog. Trümmerfrauen verfassungsmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen aber vorenthalten wird (BVerfG-Beschlüsse vom 8. Juni 2004  2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, unter C.II.1.; vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, unter B.I.1.; vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, unter C.I.1., und vom 21. Juli 2010  1 BvR 611/07, 2464/07, BVerfGE 126, 400, unter B.I.2.a, je m.w.N.).

    Bei der Einkommensteuer zeigt sich die Leistungsfähigkeit in der individuellen Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 116, 164).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    Dass der Gesetzgeber für die vor dem 1. Januar 1921 geborenen Mütter mit dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz vom 12. Juli 1987 (BGBl I 1987, 1585) --insbesondere wegen deren bereits abgeschlossener Rentenbiographie-- ein anderes Regelungssystem geschaffen hat und schaffen konnte, wurde sowohl vom BVerfG als auch vom Bundessozialgericht (BSG) eingehend und überzeugend begründet (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 7. Juli 1992  1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91, BVerfGE 87, 1, und vom 16. Dezember 1997  1 BvL 3/89, BVerfGE 97, 103; BSG-Urteil vom 29. November 1990  5/4a RJ 53/87, BSGE 68, 31).

    Der angerufene Senat verweist insoweit auf die Begründungen in BVerfGE 87, 1 unter C.III., in BVerfGE 97, 103 unter B.2., sowie in BSGE 68, 31.

  • BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    Dass der Gesetzgeber für die vor dem 1. Januar 1921 geborenen Mütter mit dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz vom 12. Juli 1987 (BGBl I 1987, 1585) --insbesondere wegen deren bereits abgeschlossener Rentenbiographie-- ein anderes Regelungssystem geschaffen hat und schaffen konnte, wurde sowohl vom BVerfG als auch vom Bundessozialgericht (BSG) eingehend und überzeugend begründet (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 7. Juli 1992  1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91, BVerfGE 87, 1, und vom 16. Dezember 1997  1 BvL 3/89, BVerfGE 97, 103; BSG-Urteil vom 29. November 1990  5/4a RJ 53/87, BSGE 68, 31).

    Der angerufene Senat verweist insoweit auf die Begründungen in BVerfGE 87, 1 unter C.III., in BVerfGE 97, 103 unter B.2., sowie in BSGE 68, 31.

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen aber vorenthalten wird (BVerfG-Beschlüsse vom 8. Juni 2004  2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, unter C.II.1.; vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, unter B.I.1.; vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, unter C.I.1., und vom 21. Juli 2010  1 BvR 611/07, 2464/07, BVerfGE 126, 400, unter B.I.2.a, je m.w.N.).

    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, u.a. also, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 110, 412, unter C.II.1., und in BVerfGE 126, 400, unter B.I.2.b bb, je m.w.N.).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen aber vorenthalten wird (BVerfG-Beschlüsse vom 8. Juni 2004  2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, unter C.II.1.; vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, unter B.I.1.; vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, unter C.I.1., und vom 21. Juli 2010  1 BvR 611/07, 2464/07, BVerfGE 126, 400, unter B.I.2.a, je m.w.N.).

    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, u.a. also, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 110, 412, unter C.II.1., und in BVerfGE 126, 400, unter B.I.2.b bb, je m.w.N.).

  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    Dass der Gesetzgeber für die vor dem 1. Januar 1921 geborenen Mütter mit dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz vom 12. Juli 1987 (BGBl I 1987, 1585) --insbesondere wegen deren bereits abgeschlossener Rentenbiographie-- ein anderes Regelungssystem geschaffen hat und schaffen konnte, wurde sowohl vom BVerfG als auch vom Bundessozialgericht (BSG) eingehend und überzeugend begründet (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 7. Juli 1992  1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91, BVerfGE 87, 1, und vom 16. Dezember 1997  1 BvL 3/89, BVerfGE 97, 103; BSG-Urteil vom 29. November 1990  5/4a RJ 53/87, BSGE 68, 31).

    Der angerufene Senat verweist insoweit auf die Begründungen in BVerfGE 87, 1 unter C.III., in BVerfGE 97, 103 unter B.2., sowie in BSGE 68, 31.

  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    c) Da bereits keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegeben ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob sich die Kläger überhaupt prozessual gegen einen "gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss" wenden können (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205).
  • BFH, 26.10.2011 - X B 12/11

    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    Aus den genannten Gründen scheidet auch eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts aus, bei der es sich um einen speziellen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 X B 12/11, BFH/NV 2012, 215).
  • BFH, 04.02.2003 - VIII B 182/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung, grundsätzliche Bedeutung bei

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    Wird ein Verfassungsverstoß geltend gemacht, so ist für die Darlegung (vgl. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) eine substantiierte, an den Vorgaben des GG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) orientierte rechtliche Auseinandersetzung erforderlich (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Februar 2003 VIII B 182/02, BFH/NV 2003, 1059, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder wenn --wie im Streitfall-- die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757, und vom 27. März 2009 VIII B 184/08, BFHE 224, 458, BStBl II 2009, 850; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 28).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers -

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • FG Münster, 07.09.2011 - 6 K 1500/05

    Versteuerung eines auf "Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten" beruhenden

  • FG München, 26.07.2004 - 6 K 1332/03

    Besteuerung einer sog. "Mutterrente"

  • BFH, 06.03.2013 - X B 93/11

    NZB; Beiladung; grundsätzliche Bedeutung

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn die Rechtslage eindeutig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 X B 169/11, nicht veröffentlicht).
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