Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
| Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
| Zwölfter Unterabschnitt - Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (§§ 294 - 299) |
(1) 1Eine Mutter, die vor dem 1. Januar 1921 geboren ist, erhält für jedes Kind, das sie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lebend geboren hat, eine Leistung für Kindererziehung. 2Der Geburt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht die Geburt im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze gleich.
(2) Einer Geburt in den in Absatz 1 genannten Gebieten steht die Geburt außerhalb dieser Gebiete gleich, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren gewöhnlichen Aufenthalt
(3) Absatz 1 Satz 2 gilt nicht, wenn Beitragszeiten zum Zeitpunkt der Geburt aufgrund einer Versicherungslastregelung mit einem anderen Staat nicht in die Versicherungslast der Bundesrepublik Deutschland fallen würden.
(4) Einer Geburt in den in Absatz 1 genannten Gebieten steht bei einer Mutter, die
die Geburt in den jeweiligen Herkunftsgebieten gleich.
(5) Eine Mutter, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, erhält eine Leistung für Kindererziehung nur, wenn sie zu den in den §§ 18 und 19 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung genannten Personen gehört.
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Rechtsprechung zu § 294 SGB VI
99 Entscheidungen zu § 294 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Hessen, 19.11.2024 - L 2 R 160/23
Zum selben Verfahren:
- BSG, 27.06.2024 - B 5 R 14/22 R
Aussparung nach § 48 Abs 3 SGB 10 bei einer Rente wegen Alters aus der ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R
Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gem § 307d SGB 6 idF des RVLVG für die ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 07.09.2011 - 6 K 1500/05
Versteuerung eines auf "Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten" beruhenden ...
- FG Münster, 07.09.2011 - 6 K 1500/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
Sozialhilfe - keine Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - Altersrente - ...
- BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 53/96 R
Kindererziehungsleistung für Spätaussiedlerin
Querverweise
Auf § 294 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 2. Steuerfreie Einnahmen
- § 3 [Steuerfreie Einnahmen]