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   BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03   

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https://dejure.org/2004,18458
BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03 (https://dejure.org/2004,18458)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2004 - XI B 178/03 (https://dejure.org/2004,18458)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - XI B 178/03 (https://dejure.org/2004,18458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung nicht protokollierter Verständigungen; Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG); Zustellung eines nicht ordnungsgemäß unterschriebenen Urteils; Zulässigkeit einer zweiten Außenprüfung; Prüfung der ...

  • Judicialis

    FGO § 104 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; FGO § ... 105 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 193 ff.; ; AO 1977 § 171 Abs. 4 Satz 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.02.1999 - VII S 26/98

    Urteilsgründe - Richterunterschrift - Berichtigungsbeschluß - Prozeßkostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    Ist das Urteil somit durch seine Verkündung (= Bekanntgabe) am 22. Mai 2003 wirksam geworden, kann der Mangel, dass das Urteil des Kollegialgerichts von einem Richter mitunterschrieben worden ist, der an dem Erlass des Urteils nicht beteiligt war, noch behoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Februar 1999 VII S 26/98, BFH/NV 1999, 1343, m.w.N.; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 105 Rz. 6).

    Das gilt nicht nur für den Fall, dass ein Richter an der Unterschriftsleistung verhindert war und seine Unterschrift nach § 105 Abs. 1 Satz 3 FGO ersetzt werden muss (so der Fall in BFH/NV 1999, 1343), sondern auch für den Fall, dass ein nicht beteiligter Richter seine Unterschrift unter die vollständig abgefassten Urteilsgründe gesetzt hat.

  • BFH, 08.07.2004 - XI B 124/03

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil; tatsächlichen Verständigung; Bindungswirkung

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    XI B 124/03 XI B 178/03.

    Die Beschwerden vom 11. August 2003 (erfasst unter dem Az. XI B 124/03) und vom 3. November 2003 (erfasst unter dem Az. XI B 178/03) sind als eine (identische) Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil vom 22. Mai 2003 16 K 10534/99 zu behandeln.

  • BFH, 02.09.1988 - III R 280/84

    Außenprüfung - Auswahl - Besonderer Anlaß

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    Ebenso steht die Entscheidung des FG nicht im Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 280/84 (BFHE 154, 425, BStBl II 1989, 4).
  • BFH, 24.04.2003 - VII R 3/02

    Ablaufhemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    Nach dem BFH-Urteil vom 24. April 2003 VII R 3/02 (BFHE 202, 32, BStBl II 2003, 739) setzt der die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO 1977 bewirkende Beginn einer Außenprüfung Maßnahmen voraus, die für den Steuerpflichtigen i.S. der §§ 193 ff. AO 1977 als Prüfungshandlungen erkennbar und geeignet sind, sein Vertrauen in den Ablauf der Verjährungsfrist zu beseitigen.
  • BFH, 08.03.1988 - VIII R 220/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit wiederholter Außenprüfungen

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    Die vom Kläger gerügte Divergenz zu dem Urteil vom 8. März 1988 VIII R 220/85 (BFH/NV 1988, 758) ist nicht gegeben.
  • BFH, 21.06.2000 - IV B 138/99

    Tatsächliche Verständigung bei fehlendem Bindungswillen?

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    Der BFH hat entschieden, dass tatsächliche Verständigungen keiner besonderen Form bedürfen, die Nichteinhaltung der Schriftform, die fehlende Protokollierung und der Vorbehalt der Nachprüfung aber Indiz dafür sind, dass die Beteiligten sich nicht haben binden wollen (BFH-Beschluss vom 21. Juni 2000 IV B 138/99, BFH/NV 2001, 2).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    Dieses Tatbestandsmerkmal erfasst die sog. Divergenzrevision nach altem Recht, aber auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung der FG (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 60/91

    Außenprüfung bei beendigter KG

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    Das FA ist berechtigt, auch die Verhältnisse einer zivilrechtlich bereits aufgelösten Gesellschaft zu prüfen (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 60/91, BFHE 169, 294, BStBl II 1993, 82); einer Prüfung der Gesellschaft steht die bereits durchgeführte Prüfung der Gesellschafter nicht entgegen.
  • BFH, 24.01.1989 - VII R 35/86

    Außenprüfung - Prüfungsanordnung - Zweitprüfung

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    Im Übrigen ist bereits entschieden, dass ein etwaiges Vertrauen eines Steuerpflichtigen darauf, die Verwaltung werde eine einmal durchgeführte Prüfung keinesfalls wiederholen, nur im Rahmen des Grundsatzes von Treu und Glauben schutzwürdig ist; die Regelungen der §§ 193 ff. der Abgabenordnung (AO 1977) schließen eine Zweitprüfung nicht aus (BFH-Urteil vom 24. Januar 1989 VII R 35/86, BFHE 156, 14, BStBl II 1989, 440).
  • BFH, 13.09.1988 - VIII R 218/85

    Voraussetzungen der Revision bei mehrmaliger Einlegung derselben

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - XI B 178/03
    Unterscheidet sich die erste Ausfertigung eines Urteils von der zweiten lediglich durch den Austausch einer Richterunterschrift, so ist allein das berichtigte Urteil angegriffen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 1988 VIII R 218/85, BFH/NV 1989, 354).
  • BFH, 07.05.2003 - IX B 13/03

    Urteil; Unterschrift

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