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   BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06   

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https://dejure.org/2006,14619
BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06 (https://dejure.org/2006,14619)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2006 - VII B 30/06 (https://dejure.org/2006,14619)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - VII B 30/06 (https://dejure.org/2006,14619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zur inhaltlichen Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Zweifelhaftigkeit der inhaltlichen Bestimmtheit einer den ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 34; ; AO 1977 § ... 69; ; AO 1977 § 119 Abs. 1; ; AO 1977 § 121; ; AO 1977 § 124; ; AO 1977 § 125 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 42d Abs. 3; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, LSt-Haftung

  • datenbank.nwb.de

    Kein zu berücksichtigender Vorrang in der Heranziehung des Arbeitnehmers; inhaltliche Bestimmtheit einer den angefochtenen Haftungsbescheid abändernde Einspruchsentscheidung; zur grundsätzlichen Bedeutung der Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer nach Entstehung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Er meint, die Ausführungen des BFH in seinem Beschluss vom 3. Dezember 1996 I B 44/96 (BFHE 181, 562, BStBl II 1997, 306), wonach die fehlende Angabe des Steuerschuldners kein schwerer Fehler i.S. des § 125 Abs. 1 AO 1977 sei, solange die Haftungsschuld in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in anderer Weise konkretisiert werden könne, bedürften der Erläuterung, in welcher verfahrensrechtlichen Form und unter welchen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen die Benennung der Steuerschuldner "in anderer Weise" möglich sei.
  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Um die Klärungsbedürftigkeit seiner Frage darzulegen, hätte sich der Kläger vielmehr mit dem in dieser Entscheidung in Bezug genommenen Urteil vom 17. März 1994 VI R 120/92 (BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536) auseinandersetzen müssen, in dem ausgeführt ist, dass es für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides i.S. des § 119 Abs. 1 AO 1977 nicht erforderlich sei, dass aus ihm hervorgehe, in welcher Höhe die nachgeforderte Lohnsteuer jeweils einem konkreten Arbeitnehmer zuzuordnen sei.
  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Hier sind tragende abstrakte Rechtssätze des FG-Urteils einerseits und benannter Divergenzentscheidungen des BFH andererseits einander gegenüberzustellen (BFH-Beschlüsse vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205; vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04

    Haftung; Mitverschulden des FA

    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Er sieht darin eine Divergenz des FG-Urteils zur Entscheidung des BFH vom 30. August 2005 VII R 61/04 (BFH/NV 2006, 232).
  • BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Hier sind tragende abstrakte Rechtssätze des FG-Urteils einerseits und benannter Divergenzentscheidungen des BFH andererseits einander gegenüberzustellen (BFH-Beschlüsse vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205; vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 06.07.2005 - VII B 296/04

    LSt-Haftung: Vorstandsmitglieder einer AG

    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Dabei verkennt er, dass nach der vom FG ausdrücklich in Bezug genommenen Rechtsprechung des BFH (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2005 VII B 296/04, BFH/NV 2005, 1753, m.w.N.) das haftungsbegründende Verschulden des Geschäftsführers schon dann anzunehmen ist, wenn die Lohnsteuer nicht abgeführt wird, obwohl die Nettolöhne ungekürzt ausgezahlt wurden.
  • BFH, 17.05.1985 - VI R 137/82

    Ermessensentscheidung - Inanspruchnahme des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Der Kläger machte weiter die Divergenz der Entscheidung des FG zum Urteil des BFH vom 17. Mai 1985 VI R 137/82 (BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660) geltend, weil das FG nicht beachtet habe, dass das FA im Rahmen seines Entschließungsermessens bei richtigem Verständnis des § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG hätte prüfen müssen, ob die Lohnsteuerschuld bei den Arbeitnehmern vorrangig zu realisieren war.
  • BFH, 30.10.2002 - IX B 129/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG

    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Sodann ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen darzutun, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (z.B. BFH, Beschluss vom 30. Oktober 2002 IX B 129/02, BFH/NV 2003, 328, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2002 - VII B 190/01

    NZB; inhaltliche Bestimmtheit einer Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Im Übrigen hat der Senat die vom Kläger aufgeworfene Frage auch mit Beschluss vom 27. März 2002 VII B 190/01 (BFH/NV 2002, 1275) beantwortet: Die inhaltliche Bestimmtheit einer den angefochtenen Haftungsbescheid abändernden Einspruchsentscheidung ist nicht zweifelhaft, wenn darin auf ein vorheriges Schreiben des FA Bezug genommen wird, in dem die betragsmäßige Änderung aufgeteilt nach Steuerart und Zeitraum aufgeführt ist.
  • BFH, 06.05.1959 - VI 252/57 U
    Auszug aus BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
    Ein bei der Ermessensausübung generell zu berücksichtigender Vorrang in der Heranziehung des Steuerschuldners ist dem nicht zu entnehmen (vgl. schon BFH-Urteil vom 6. Mai 1959 VI 252/57 U, BFHE 69, 83, BStBl III 1959, 292; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 42d Rz 31, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 4 K 4263/17

    Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer für ausländische Arbeitnehmer

    Soweit ersichtlich ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt, ob bei einer Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers nach Ablauf des Kalenderjahres dessen Haftung durch die Höhe der endgültigen Einkommensteuerschuld der Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt der Akzessorietät tatbestandlich begrenzt wird (vgl. insoweit BFH-Beschluss vom 10.10.2006 VII B 30/06, BFH/NV 2007, 304), oder ob dieser Umstand nur für das Auswahlermessen des FA bedeutsam ist (siehe  BFH-Urteil vom 09.10.1992 VI R 47/91, BStBl II 1993, 169).
  • FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 47/07

    Lohnsteuerhaftung: Maß der Aufklärungspflicht bei Verletzung von

    Das Verhältnis der Lohnsteuerhaftung zur Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers hat der BFH bislang offen gelassen (vgl. BFH Beschluss vom 10.10.2006 VII B 30/06, NV 2007, 204 Tz. 7 bei juris).
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