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   BFH, 14.04.2009 - II B 92/08   

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https://dejure.org/2009,4096
BFH, 14.04.2009 - II B 92/08 (https://dejure.org/2009,4096)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2009 - II B 92/08 (https://dejure.org/2009,4096)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2009 - II B 92/08 (https://dejure.org/2009,4096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rüge eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht; gerichtliche Entscheidung über Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts; Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Dienstleistungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Befugnis zur Steuerberatung bei Betreiben eines Gewerbebetriebs am Wohnsitz in Deutschland sowie eines "Belasting Adviesburos" in den Niederlanden - Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen bei Vertretung eines Mandanten in der Bundesrepublik und Zurückweisung des ...

  • Judicialis

    FGO § 78 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 4; ; EG Art. 50 S. 3; ; EG Art. 234; ; StBerG § 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis zur Steuerberatung bei Betreiben eines Gewerbebetriebs am Wohnsitz in Deutschland sowie eines "Belasting Adviesburos" in den Niederlanden; Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen bei Vertretung eines Mandanten in der Bundesrepublik und Zurückweisung des ...

  • rechtsportal.de

    Befugnis zur Steuerberatung bei Betreiben eines Gewerbebetriebs am Wohnsitz in Deutschland sowie eines "Belasting Adviesburos" in den Niederlanden; Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen bei Vertretung eines Mandanten in der Bundesrepublik und Zurückweisung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht; Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH; ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage des Gemeinschaftsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (47)

  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 14.04.2009 - II B 92/08
    Soweit er die Beschwerde darauf stützt, dass die Vorentscheidung von der Rechtsprechung des EuGH abweiche, fehlt es an der erforderlichen Gegenüberstellung eines abstrakten, die Vorentscheidung tragenden Rechtssatzes und eines ebenfalls tragenden, abstrakten Rechtssatzes aus einer anderen Entscheidung (vgl. zu diesen Begründungsanforderungen BFH-Beschlüsse vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293; vom 20. Februar 2008 VIII B 83/07, BFH/NV 2008, 978, und vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980).

    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07 und VIII B 110/07, BFH/NV 2008, 590 und 613; in BFH/NV 2008, 980, und in BFH/NV 2009, 183).

  • BFH, 10.10.2008 - VIII B 20/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 14.04.2009 - II B 92/08
    Der Kläger hat in der Beschwerdebegründung nicht hinreichend deutlich angegeben, welche auf Tatsachen bezogene Beweisanträge er mit dieser Rüge ansprechen will, welche Beweise im Einzelnen das FG hätte erheben sollen, welche Tatsachen eine Beweiserhebung voraussichtlich ergeben hätte und inwiefern diese Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (vgl. zu diesen Darlegungsanforderungen BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603; vom 29. Februar 2008 IV B 21/07, BFH/NV 2008, 974, und vom 10. Oktober 2008 VIII B 20-22/08, BFH/NV 2009, 183, ständige Rechtsprechung).

    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07 und VIII B 110/07, BFH/NV 2008, 590 und 613; in BFH/NV 2008, 980, und in BFH/NV 2009, 183).

  • BFH, 29.10.2008 - I B 84/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BFH, 14.04.2009 - II B 92/08
    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (BFH-Beschlüsse vom 8. September 2005 II B 122/04, BFH/NV 2006, 100; vom 20. März 2007 X B 185/06, BFH/NV 2007, 1181, und vom 29. Oktober 2008 I B 84/08, BFH/NV 2009, 191).

    Wird ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht gerügt, ist eine substantiierte, an den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (BFH-Beschlüsse vom 9. November 2007 IV B 169/06, BFH/NV 2008, 390; vom 26. März 2008 II B 86/07, BFH/NV 2008, 1127, und in BFH/NV 2009, 191).

  • BFH, 13.01.2011 - V B 65/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Liegt zu der im Beschwerdeverfahren herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, gehört zu der erforderlichen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) auch eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2007 II B 107/06, BFH/NV 2008, 573; vom 14. April 2009 II B 92/08, n.v.).

    Das FG ist danach auch dann nicht verpflichtet, eine solche Vorabentscheidung einzuholen, wenn es die Revision gegen sein Urteil nicht zulässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 169/95, BFH/NV 1996, 652; vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/NV 2008, 1213, und vom 14. April 2009 II B 92/08, n.v.).

  • FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 278/18

    Einschränkung der Befugnisse eines in den Niederlanden ansässigen Steuerberaters;

    Es bleibe daher dabei, dass nach dem Wortlaut des ex-Art. 50 EGV = Art. 57 AEUV und somit auch nach der gefestigten Rechtsprechung (z.B. EuGH 11.12.2003 C-215/01, Sammlung 2003 I-14847-14886; BGH vom 26.1.2006 IX ZR 225/04; BFH vom 14.4.2009 II B 92/08) in den Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit nur eine grenzüberschreitende, vorübergehende Hilfeleistung, also eine zeitlich beschränkte Leistung falle, die ohne dauerhafte Niederlassung in Deutschland erbracht werde.

    Das Urteil des BFH vom 14.4.2009 (II B 92/08 a.a.O.) sei auch nicht etwa gemeinschaftsrechtswidrig.

  • BFH, 18.11.2011 - V B 25/11

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich verweigert worden ist (BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822; vom 14. April 2009 II B 92/08, juris).
  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich verweigert worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 2009 II B 92/08, nicht amtlich veröffentlicht).
  • FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 2652/17

    Rechtsstreit über die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines

    Nach dem Wortlaut des Art. 50 EG-Vertrag und der gefestigten Rechtsprechung (z.B. EuGH, 11.12.2003, C-215/01; BGH, 26.1.2006, IX ZR 225/04; BFH, 14.4.2009, II B 92/08) falle in den Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit nur eine grenzüberschreitende, vorübergehende Hilfeleistung, also eine zeitlich beschränkte Leistung, die ohne dauerhafte Niederlassung in Deutschland erbracht werde.
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