Rechtsprechung
BFH, 24.10.2012 - X B 161/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung
- openjur.de
Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO; Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses; Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung
- Bundesfinanzhof
FGO § 90a Abs 2, FGO § 90a Abs 3, FGO § 94, FGO § 107 Abs 1, ZPO § 160 Abs 3 Nr 6, ZPO § 160 Abs 3 Nr 7, ZPO § 165
Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung
- Bundesfinanzhof
Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90a Abs 2 FGO, § 90a Abs 3 FGO, § 94 FGO, § 107 Abs 1 FGO, § 160 Abs 3 Nr 6 ZPO
Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung - rewis.io
Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 107
Rechte des Klägers bei irrtümlicher Bezeichnung eines klageabweisenden Urteils als Gerichtsbescheid - datenbank.nwb.de
Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO, wenn statt eines Urteils ein Gerichtsbescheid zugestellt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechte des Klägers bei irrtümlicher Bezeichnung eines klageabweisenden Urteils als Gerichtsbescheid
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 31.08.2011 - 1 K 830/10
- BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.04.1955 - VI ZB 4/55
Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung
Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Anders ist es hingegen dann, wenn sich erst auf Grund der berichtigten Entscheidung die zutreffende Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten ergibt (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 23. April 1955 VI ZB 4/55, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1955, 989, und BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 XI B 134/95, BFH/NV 1997, 48).Der Lauf der Rechtsmittelfrist beginnt mithin erst mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses (BGH-Beschluss in NJW 1955, 989; vgl. auch Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 55 FGO Rz 38).
- BFH, 18.07.1985 - VI B 124/84
Berichtigung von Beschlüssen durch das Gericht
Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Auch steht der Berichtigung nicht entgegen, dass gegen die zu berichtigende gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden ist und infolge der durchzuführenden Berichtigung der Erfolg des Rechtsmittels entfallen kann (BFH-Beschluss vom 18. Juli 1985 VI B 124/84, BFH/NV 1986, 167). - BFH, 03.07.1991 - X B 164/90
Voraussetzungen für das Vorliegen einer "offenbaren Unrichtigkeit" im Sinne des § …
Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Sie kann von Amts wegen sowie nach Einlegung von Rechtsmitteln und auch nach Eintritt der Rechtskraft vorgenommen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 1991 X B 164/90, BFH/NV 1992, 120).
- BFH, 10.07.1996 - XI B 134/95
Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen eine die Berichtigung eines …
Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Anders ist es hingegen dann, wenn sich erst auf Grund der berichtigten Entscheidung die zutreffende Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten ergibt (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 23. April 1955 VI ZB 4/55, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1955, 989, und BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 XI B 134/95, BFH/NV 1997, 48). - BFH, 21.08.2003 - XI B 239/02
Offenbare Unrichtigkeit
Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Dass der Fehler nicht allein aus der zu berichtigenden gerichtlichen Entscheidung, sondern erst mittels Heranziehung des Protokolls feststellbar ist, spielt keine Rolle (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 21. August 2003 XI B 239/02, BFH/NV 2004, 67). - BFH, 23.10.2003 - V R 24/00
Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim
Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Ergeht in einem Finanzrechtsstreit nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ein Urteil, dann wird dieses als solches mit der Verkündung gemäß § 104 Abs. 1 FGO und nicht erst mit der Zustellung wirksam und bindend (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 24/00, BFHE 203, 523, BStBl II 2004, 89). - BFH, 21.07.2005 - VIII B 77/05
Keine Beschwerde gegen AdV-Beschluss
Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Da die Erklärung von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe stammt, kann die erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 1 FGO) nicht in eine gegen den Berichtigungsbeschluss gerichtete Beschwerde gemäß § 128 FGO umgedeutet werden (vgl. zur Auslegung von Verfahrenserklärungen, die von Angehörigen von rechts- und steuerberatenden Berufen abgegeben werden BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 VIII B 77/05, BFH/NV 2005, 1861, und BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800). - BFH, 26.04.2006 - II R 35/06
Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung …
Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Da die Erklärung von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe stammt, kann die erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 1 FGO) nicht in eine gegen den Berichtigungsbeschluss gerichtete Beschwerde gemäß § 128 FGO umgedeutet werden (vgl. zur Auslegung von Verfahrenserklärungen, die von Angehörigen von rechts- und steuerberatenden Berufen abgegeben werden BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 VIII B 77/05, BFH/NV 2005, 1861, und BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800). - BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06
Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des …
Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Weicht die später zugestellte schriftliche Urteilsfassung von der verkündeten Entscheidung ab, dann ist die schriftliche Fassung im Falle des Vorliegens einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 107 Abs. 1 FGO zu berichtigen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 11/06, BFH/NV 2009, 937).