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   BFH, 24.10.2012 - X B 161/11   

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https://dejure.org/2012,41308
BFH, 24.10.2012 - X B 161/11 (https://dejure.org/2012,41308)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2012 - X B 161/11 (https://dejure.org/2012,41308)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - X B 161/11 (https://dejure.org/2012,41308)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

  • openjur.de

    Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO; Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses; Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 90a Abs 2, FGO § 90a Abs 3, FGO § 94, FGO § 107 Abs 1, ZPO § 160 Abs 3 Nr 6, ZPO § 160 Abs 3 Nr 7, ZPO § 165
    Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90a Abs 2 FGO, § 90a Abs 3 FGO, § 94 FGO, § 107 Abs 1 FGO, § 160 Abs 3 Nr 6 ZPO
    Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

  • rewis.io

    Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 107
    Rechte des Klägers bei irrtümlicher Bezeichnung eines klageabweisenden Urteils als Gerichtsbescheid

  • datenbank.nwb.de

    Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO, wenn statt eines Urteils ein Gerichtsbescheid zugestellt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechte des Klägers bei irrtümlicher Bezeichnung eines klageabweisenden Urteils als Gerichtsbescheid

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.04.1955 - VI ZB 4/55

    Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
    Anders ist es hingegen dann, wenn sich erst auf Grund der berichtigten Entscheidung die zutreffende Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten ergibt (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 23. April 1955 VI ZB 4/55, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1955, 989, und BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 XI B 134/95, BFH/NV 1997, 48).

    Der Lauf der Rechtsmittelfrist beginnt mithin erst mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses (BGH-Beschluss in NJW 1955, 989; vgl. auch Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 55 FGO Rz 38).

  • BFH, 18.07.1985 - VI B 124/84

    Berichtigung von Beschlüssen durch das Gericht

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
    Auch steht der Berichtigung nicht entgegen, dass gegen die zu berichtigende gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden ist und infolge der durchzuführenden Berichtigung der Erfolg des Rechtsmittels entfallen kann (BFH-Beschluss vom 18. Juli 1985 VI B 124/84, BFH/NV 1986, 167).
  • BFH, 03.07.1991 - X B 164/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer "offenbaren Unrichtigkeit" im Sinne des §

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
    Sie kann von Amts wegen sowie nach Einlegung von Rechtsmitteln und auch nach Eintritt der Rechtskraft vorgenommen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 1991 X B 164/90, BFH/NV 1992, 120).
  • BFH, 10.07.1996 - XI B 134/95

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen eine die Berichtigung eines

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
    Anders ist es hingegen dann, wenn sich erst auf Grund der berichtigten Entscheidung die zutreffende Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten ergibt (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 23. April 1955 VI ZB 4/55, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1955, 989, und BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 XI B 134/95, BFH/NV 1997, 48).
  • BFH, 21.08.2003 - XI B 239/02

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
    Dass der Fehler nicht allein aus der zu berichtigenden gerichtlichen Entscheidung, sondern erst mittels Heranziehung des Protokolls feststellbar ist, spielt keine Rolle (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 21. August 2003 XI B 239/02, BFH/NV 2004, 67).
  • BFH, 23.10.2003 - V R 24/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
    Ergeht in einem Finanzrechtsstreit nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ein Urteil, dann wird dieses als solches mit der Verkündung gemäß § 104 Abs. 1 FGO und nicht erst mit der Zustellung wirksam und bindend (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 24/00, BFHE 203, 523, BStBl II 2004, 89).
  • BFH, 21.07.2005 - VIII B 77/05

    Keine Beschwerde gegen AdV-Beschluss

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
    Da die Erklärung von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe stammt, kann die erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 1 FGO) nicht in eine gegen den Berichtigungsbeschluss gerichtete Beschwerde gemäß § 128 FGO umgedeutet werden (vgl. zur Auslegung von Verfahrenserklärungen, die von Angehörigen von rechts- und steuerberatenden Berufen abgegeben werden BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 VIII B 77/05, BFH/NV 2005, 1861, und BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800).
  • BFH, 26.04.2006 - II R 35/06

    Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
    Da die Erklärung von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe stammt, kann die erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 1 FGO) nicht in eine gegen den Berichtigungsbeschluss gerichtete Beschwerde gemäß § 128 FGO umgedeutet werden (vgl. zur Auslegung von Verfahrenserklärungen, die von Angehörigen von rechts- und steuerberatenden Berufen abgegeben werden BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 VIII B 77/05, BFH/NV 2005, 1861, und BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06

    Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
    Weicht die später zugestellte schriftliche Urteilsfassung von der verkündeten Entscheidung ab, dann ist die schriftliche Fassung im Falle des Vorliegens einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 107 Abs. 1 FGO zu berichtigen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 11/06, BFH/NV 2009, 937).
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