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   BFH, 27.10.2004 - II R 8/01   

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https://dejure.org/2004,1539
BFH, 27.10.2004 - II R 8/01 (https://dejure.org/2004,1539)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2004 - II R 8/01 (https://dejure.org/2004,1539)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - II R 8/01 (https://dejure.org/2004,1539)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BewG § 95 Abs. 1 Satz 1, § 99 Abs. 1 und 2, § 138 Abs. 3 und 5; ErbStG § 9, § 12 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und 2; AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 179 Abs. 3; FGO § 101 Satz 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BewG § 95 Abs. 1 Satz 1, § 99 Abs. 1 und 2, § 138 Abs. 3 und 5; ErbStG § 9, § 12 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und 2; AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 179 Abs. 3; FGO § 101 Satz 1
    Zugehörigkeit von Grundbesitz zu einem Gewerbebetrieb beurteilt sich nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen

  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 95 Abs. 1 Satz 1, § 99 Abs. 1 und 2, § 138 Abs. 3 und 5; ErbStG § 9, § 12 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und 2; AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 179 Abs. 3; FGO § 101 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung eines Grundbesitzes zu einem Gewerbebetrieb und Einordnung als Betriebsgrundstück im bewertungsrechtlichen Sinn - Einordnung eines Wirtschaftsguts, welches weder notwendiges Privatvermögen noch notwendiges Betriebsvermögen ist, als gewillkürtes Betriebsvermögen ...

  • Judicialis

    BewG § 95 Abs. 1 Satz 1; ; BewG § ... 99 Abs. 1; ; BewG § 99 Abs. 2; ; BewG § 138 Abs. 3; ; BewG § 138 Abs. 5; ; ErbStG § 9; ; ErbStG § 12 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 179 Abs. 3; ; FGO § 101 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück i.S. des § 99 BewG - Feststellung, ob ein Grundstück Betriebsgrundstück ist

  • datenbank.nwb.de

    Als gewillkürtes BV aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerecht - Grundstück als Betriebsgrundstück

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ertragsteuerrechtliches Betriebsgrundstück ???Auch erbschaftsteuerrechtlich ein Betriebsgrundstück ? Bedarfsbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bedarfsbewertung - Grundstück als gewillkürtes Betriebsvermögen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 99 Abs 1 Nr 1, BewG § 99 Abs 2, BewG § 138, ErbStG § 13 a
    Betriebsgrundstück; Feststellung; Fremdgewerbliche Zwecke; Gewerbebetrieb; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Grundbesitzwert; Grundstück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 55
  • BB 2004, 2734 (Ls.)
  • BB 2005, 151
  • DB 2005, 31
  • BStBl II 2005, 463
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
    § 99 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BewG betrifft nur Fälle, in denen ein Grundstück und das darauf errichtete Gebäude ertragsteuerrechtlich wegen verschiedener Nutzungs- und Funktionszusammenhänge in selbständige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 1 EStG aufzuteilen ist (vgl. zu dieser Aufteilung z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 1., m.w.N.).

    Auch hier schließt das BewG die ertragsteuerrechtlich gebotene Aufteilung des Grundstücks in Betriebs- und Privatvermögen aus (vgl. zur ertragsteuerrechtlichen Aufteilung bei mehreren Eigentümern BFH-Beschluss in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 1.).

  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
    Der sachliche betriebliche Zusammenhang wird bei unveränderter subjektiver Zurechnung des Wirtschaftsguts durch Entnahme gelöst; der persönliche betriebliche Zusammenhang geht verloren durch eine entgeltliche Veräußerung des Wirtschaftsguts oder durch dessen schenkweise Übertragung auf einen Betriebsfremden, die wiederum --ebenso wie die Lösung des sachlichen Zusammenhangs bei unveränderter subjektiver Zurechnung des Wirtschaftsguts-- eine Entnahme voraussetzt oder mitumfasst (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).

    Die Entnahme setzt regelmäßig eine von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung voraus (BFH-Urteile in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135).

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
    Ist ein Wirtschaftsgut weder notwendiges Privatvermögen noch notwendiges Betriebsvermögen, so kann es gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn es objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
    Die Entnahme setzt regelmäßig eine von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung voraus (BFH-Urteile in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135).
  • BFH, 13.11.1981 - III R 116/78

    Einheitswertbescheid - Grundstück

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
    Das FA ist verpflichtet, dies durch Ergänzungsbescheid festzustellen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1981 III R 116/78, BFHE 135, 85, BStBl II 1983, 88).
  • FG Düsseldorf, 07.12.2000 - 11 K 625/99

    Fremdgewerbliche Zwecke - trotzdem Betriebsgrundstück?

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
    Der nach erfolglosem Einspruch mit dem Ziel, eine solche Feststellung zu erreichen, erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 344 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 14.02.2007 - II R 69/05

    Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen: Gegenstand

    Dem stand die bewertungsrechtliche Sonderregelung des § 99 Abs. 2 Satz 3 BewG entgegen, die wegen der Verweisung in § 12 Abs. 5 Satz 2 ErbStG auch im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beachten ist (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 II R 8/01, BFHE 207, 55, BStBl II 2005, 463).
  • FG Köln, 16.12.2009 - 9 K 1854/05

    Keine Vergünstigung für Betriebsvermögen gem. § 13a ErbStG a.F. für gewerblich

    e) Aber auch die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27.10.2004 (II R 8/01, BStBl II 2005, 463) führen im Streitfall entgegen der Ansicht der Klägerin zu keinem anderen Ergebnis.

    Zudem rechtfertigt sich die Zulassung der Revision auch aus dem Umstand, dass für den Fall, dass der Rechtsstandpunkt der Klägerin zutreffend sein sollte, der erkennende Senat mit seiner Entscheidung von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 27.10.2004 (II R 8/01, BStBl II 2005, 463) und vom 14.02.2007 (II R 69/05, BStBl II 2007, 443) abweichen würde, was bereits eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO notwendig machen würde.

  • FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 308/05

    Bewertung eines Grundstücks, das in ertragsteuerlicher Hinsicht aus mehreren

    Für eine solche Bindung gibt es keine gesetzliche Grundlage (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27.10.2004 II R 8/01, BStBl II 2005, 463).

    Das Grundstück dient dem Gewerbebetrieb im Sinne dieser Vorschriften, soweit es ertragsteuerrechtlich Betriebsvermögen ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2005, 463).

  • FG Köln, 16.12.2009 - 9 K 1853/05

    Keine Vergünstigung für Betriebsvermögen gem. § 13a ErbStG a.F. für gewerblich

    e) Aber auch die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27.10.2004 (II R 8/01, BStBl II 2005, 463) führen im Streitfall entgegen der Ansicht der Klägerin zu keinem anderen Ergebnis.

    Zudem rechtfertigt sich die Zulassung der Revision auch aus dem Umstand, dass für den Fall, dass der Rechtsstandpunkt der Klägerin zutreffend sein sollte, der erkennende Senat mit seiner Entscheidung von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 27.10.2004 (II R 8/01, BStBl II 2005, 463) und vom 14.02.2007 (II R 69/05, BStBl II 2007, 443) abweichen würde, was bereits eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO notwendig machen würde.

  • FG Niedersachsen, 10.09.2015 - 14 K 48/14

    Kraftfahrzeugsteuerpflichtigkeit des Betreibers eines gewerblich genutzten

    aa) Unter welchen Voraussetzungen Grundbesitz bewertungsrechtlich zu einem Gewerbebetrieb gehört, richtet sich bei Einzelgewerbetreibenden nach § 95 BewG (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 II R 8/01, BStBl II 2005, 463).

    Ist ein Grundstück ertragsteuerrechtlich gewillkürtes Betriebsvermögen, kann nicht angenommen werden, es diene aus bewertungsrechtlicher Sicht nicht dem Gewerbebetrieb und sei deshalb kein Betriebsgrundstück (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 463).

  • BFH, 19.05.2009 - II B 133/08

    Abgrenzung eines Betriebs der Landwirtschaft - Grundsätzliche Bedeutung

    Hinsichtlich der in der Beschwerdebegründung behaupteten Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 II R 8/01 (BFHE 207, 55, BStBl II 2005, 463) hätte ein entscheidungserheblicher Rechtssatz aus der angefochtenen Vorentscheidung herausgestellt werden müssen, der mit einem die Divergenzentscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt.
  • BFH, 26.02.2007 - II R 27/05

    Betriebsgrundstück; Eigentum von Ehegatten

    Nach § 95 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BewG umfasst das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebs i.S. des § 15 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 2004 II R 8/01, BFHE 207, 55, BStBl II 2005, 463).
  • FG Hessen, 06.09.2005 - 3 K 2119/03

    Zeitpunkt der Übertragung des zivilrechtlichen und des wirtschaftlichen Eigentums

    In solchen Fällen ist das Grundstück je nach dem Wert, zu dem es dem Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers dient, bewertungsrechtlich insgesamt als Betriebsgrundstück oder als zum Grundvermögen gehörend zu beurteilen (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 II R 8/01, BFHE 207, 55, BStBl II 2005, 463).
  • BFH, 23.04.2008 - II R 1/07

    Betriebsgrundstück und Bedarfsbewertung - Gegenstand des Verfahrens bei Erlass

    Ist bei der Feststellung des Grundbesitzwerts die Artfeststellung als Betriebsgrundstück (§ 138 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BewG) unterblieben, ist die Artfeststellung durch Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO) nachzuholen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 2004 II R 8/01, BFHE 207, 55, BStBl II 2005, 463).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 1 K 468/04

    Gewerblich genutzte Ställe als eine selbstständige wirtschaftliche Einheit und

    Es ist nicht an zum Ertragssteuerrecht ergangene Steuer- oder Feststellungsbescheide gebunden (BFH-Urteil vom 27.10.2004 II R 8/01, BStBl II 2005, 463).
  • FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07

    Tarifbegünstigte Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils

  • FG Niedersachsen, 27.04.2001 - 1 V 665/00

    Feststellungsbescheid über den Grundstückswerts als Grundlagenbescheid für die

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - 9 V 9085/22

    Aufhebung der Vollziehung: Ermessensausübung der Finanzbehörde bei der

  • FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04

    Voraussetzungen für eine wirksame Auflösung einer durch Erwerb von Grundbesitz

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