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   BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09   

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https://dejure.org/2010,9236
BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09 (https://dejure.org/2010,9236)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2010 - VII R 31/09 (https://dejure.org/2010,9236)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - VII R 31/09 (https://dejure.org/2010,9236)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • openjur.de

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen; Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 220 Abs 2 Buchst b, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b, AKP/EGPartAbkProt 1 Art 32
    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • Bundesfinanzhof

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 220 Abs 2 Buchst b ZK, Art 220 Abs 2 Buchst b EWGV 2913/92, Art 32 AKP/EGPartAbkProt 1
    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 220 Abs 2 Buchst b ZK, Art 220 Abs 2 Buchst b EWGV 2913/92, Art 32 AKP/EGPartAbkProt 1
    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellung von Textilien durch eine Firmengruppe mit Hauptsitz in Hongkong und weiterer Unternehmen auf Jamaika und Ausfuhr in die Gemeinschaft unter Angabe des Ursprungslandes Jamaika und Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung; Falsche Angaben gegenüber einer ...

  • rechtsportal.de

    Herstellung von Textilien durch eine Firmengruppe mit Hauptsitz in Hongkong und weiterer Unternehmen auf Jamaika und Ausfuhr in die Gemeinschaft unter Angabe des Ursprungslandes Jamaika und Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung; Falsche Angaben gegenüber einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an den EuGH (Az. C-409/10): nachträgliche Überprüfung erteilter Ursprungsnachweise und Vertrauensschutz des Importeurs bei nicht feststellbarem Warenursprung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herstellung von Textilien durch eine Firmengruppe mit Hauptsitz in Hongkong und weiterer Unternehmen auf Jamaika und Ausfuhr in die Gemeinschaft unter Angabe des Ursprungslandes Jamaika und Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung; Falsche Angaben gegenüber einer ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Auch von der Kommission (OLAF) kann ein solches Ersuchen ausgehen (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood u.a.--, Slg. 1996, I-2465; und vom 1. Juli 2010 C-442/08 --Kommission/ Deutschland-- Rz 82).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-552/08

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex - Art. 220 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Da somit die nachträgliche Überprüfung im Ausfuhrland die Richtigkeit der in einem bestimmten Zeitraum für Wirk- und Strickwaren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht bestätigen konnte, waren, wie geschehen, sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen dieses Zeitraums für ungültig zu erklären (vgl. zur Nacherhebung aufgrund eines Widerrufs sämtlicher Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 eines Zeitraums: EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Amtsblatt der Europäischen Union 2010 Nr. C 11/11).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Da somit die nachträgliche Überprüfung im Ausfuhrland die Richtigkeit der in einem bestimmten Zeitraum für Wirk- und Strickwaren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht bestätigen konnte, waren, wie geschehen, sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen dieses Zeitraums für ungültig zu erklären (vgl. zur Nacherhebung aufgrund eines Widerrufs sämtlicher Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 eines Zeitraums: EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Amtsblatt der Europäischen Union 2010 Nr. C 11/11).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-97/95

    Pascoal & Filhos

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Denn das im Rahmen von Präferenzabkommen der vorliegenden Art festgelegte System der Aufgabenverteilung zwischen den Verwaltungen des Einfuhr- und des Ausfuhrlands kann nur funktionieren, wenn die Zollverwaltung des Einfuhrlands die von den Behörden des Ausfuhrlands rechtmäßig vorgenommenen Beurteilungen anerkennt und an die von diesen Behörden rechtmäßig vorgenommene Beurteilung gebunden ist (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Juli 1997 C-97/95 --Pascoal & Filhos--, Slg. 1997, I-4209; vom 9. Februar 2006 C-23 bis C-25/04 --Sfakianakis--, Slg. 2006, I-1265; und Urteil Kommission/Deutschland, Rz 70 bis 74).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Auch von der Kommission (OLAF) kann ein solches Ersuchen ausgehen (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood u.a.--, Slg. 1996, I-2465; und vom 1. Juli 2010 C-442/08 --Kommission/ Deutschland-- Rz 82).
  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Dieses im Rahmen einer Prüfung gemäß Art. 32 Protokoll Nr. 1 gefundene Ergebnis der Behörden des Ausfuhrlands haben die Zollbehörden des Einfuhrlands im Rahmen der durch das Partnerschaftsabkommen geregelten Kompetenzverteilung und der Zusammenarbeit der Verwaltungen anzuerkennen und ihren weiteren zollrechtlichen Maßnahmen zugrunde zu legen, was grundsätzlich die Nacherhebung der bei der Einfuhr nicht gezahlten Zölle durch das Einfuhrland bedeutet (EuGH-Urteil vom 7. Dezember 1993 C-12/92 --Huygen u.a.--, Slg. 1993, I-6381).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Denn nach dem EuGH-Urteil vom 9. März 2006 C-293/04 --Beemsterboer-- (Slg. 2006, I-2263, Rz 34, 35, m.w.N.) ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bereits dann eine unrichtige Bescheinigung, wenn der in der Bescheinigung angegebene Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung nicht bestätigt werden kann, denn daraus ist zu schließen, dass die Ware unbekannten Ursprungs ist, die Bescheinigung zu Unrecht ausgestellt und der Vorzugstarif somit zu Unrecht gewährt wurde.
  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    In einem solchen Fall trägt der Abgabenschuldner das Risiko, dass sich ein Handelsdokument bei einer späteren Prüfung als falsch erweist (vgl. zur Vorgängervorschrift Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79: EuGH-Urteil vom 14. November 2002 C-251/00 --Ilumitrónica--, Slg. 2002, I-10433; sowie Erwägungsgrund 11 zur VO Nr. 2700/2000).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden,

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Denn das im Rahmen von Präferenzabkommen der vorliegenden Art festgelegte System der Aufgabenverteilung zwischen den Verwaltungen des Einfuhr- und des Ausfuhrlands kann nur funktionieren, wenn die Zollverwaltung des Einfuhrlands die von den Behörden des Ausfuhrlands rechtmäßig vorgenommenen Beurteilungen anerkennt und an die von diesen Behörden rechtmäßig vorgenommene Beurteilung gebunden ist (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Juli 1997 C-97/95 --Pascoal & Filhos--, Slg. 1997, I-4209; vom 9. Februar 2006 C-23 bis C-25/04 --Sfakianakis--, Slg. 2006, I-1265; und Urteil Kommission/Deutschland, Rz 70 bis 74).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-442/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
    Auch von der Kommission (OLAF) kann ein solches Ersuchen ausgehen (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood u.a.--, Slg. 1996, I-2465; und vom 1. Juli 2010 C-442/08 --Kommission/ Deutschland-- Rz 82).
  • BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09

    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung

    Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 29. Juni 2010 (BFH/NV 2010, 2145), auf den verwiesen wird, ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebenden, die nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen sowie den Vertrauensschutz betreffenden Fragen vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 15. Dezember 2011 C-409/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 79) wie folgt beantwortet hat:.
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 42/10

    EuGH-Vorlage: Beweislastverteilung im Rahmen der Vertrauensschutzbestimmung in

    Diese unionsrechtlichen Zweifel des Senats rühren zunächst her aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der in seinem Vorabentscheidungsbeschluss vom 29.06.2010 (VII R 31/09, Az. des EuGH C-409/10) einem bestimmten Normverständnis zuneigt: Weil die Fragen der Gültigkeit der erteilten Warenverkehrsbescheinigungen und des Vertrauensschutzes - so führt der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 29.06.2010 aus - in einem engen unlösbaren Zusammenhang stünden, komme es nicht in Betracht, aus dem fehlenden Nachweis des Warenursprungs jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen abzuleiten.
  • FG Hamburg, 28.05.2014 - 4 V 63/14

    Aussetzung der Vollziehung im Zollrecht: Unersetzbarer Schaden gem. Art. 244 ZK

    aa) Nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) Unterabs. 2 ZK gilt im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung einer drittländischen Behörde die Ausstellung einer Präferenzbescheinigung durch diese Behörde, falls sich die Bescheinigung später als unrichtig erweist, als ein Irrtum, der vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte (vgl. BFH, Beschluss vom 29.06.2010, VII R 31/09).
  • FG Hamburg, 19.04.2011 - 4 K 293/09

    Antidumpingzoll nach unzutreffender Angabe des Warenursprungs

    Nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 2 ZK, der mit den folgenden Unterabs. 3 bis 5 durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 (VO Nr. 2700/2000) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 311/17) eingefügt worden ist, gilt im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung einer drittländischen Behörde die Ausstellung einer Präferenzbescheinigung durch diese Behörde, falls sich die Bescheinigung später als unrichtig erweist, als ein Irrtum, der vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte (vgl. BFH, Beschluss vom 29. Juni 2010 VII R 31/09, BFH/NV 2010, 2145; ZfZ 2010, 320).
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