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   BFH, 30.08.2006 - XI B 153/05   

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https://dejure.org/2006,13601
BFH, 30.08.2006 - XI B 153/05 (https://dejure.org/2006,13601)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2006 - XI B 153/05 (https://dejure.org/2006,13601)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2006 - XI B 153/05 (https://dejure.org/2006,13601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; EStG § 18; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 18; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 § 15; FGO § 115 Abs. 2
    NZB: "Programmierung von Robotern" als ingenieurähnliche Tätigkeit?

  • rechtsportal.de

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 § 15 ; FGO § 115 Abs. 2
    NZB: "Programmierung von Robotern" als ingenieurähnliche Tätigkeit?

  • datenbank.nwb.de

    Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, ob die Programmierung von Robotern eine ingenieurähnliche Tätigkeit ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03

    Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?

    Auszug aus BFH, 30.08.2006 - XI B 153/05
    Entgegen der Rüge der Kläger weicht die Vorentscheidung nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Mai 2004 XI R 9/03 (BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989) ab.

    An diesem Erfordernis hat der BFH auch in dem Urteil in BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989 ausdrücklich festgehalten (vgl. unter II. und II. 2. der Entscheidungsgründe).

  • FG Köln, 19.09.2005 - 10 K 4762/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Gewerbesteuer aus den Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 30.08.2006 - XI B 153/05
    Nachvollziehbare Gründe dafür, weshalb dies bei einer praktischen Tätigkeit als Roboterprogrammierer anders sein solle, hat der Kläger jedenfalls vor dem Hintergrund nicht aufgezeigt, dass er in der Klageschrift vom 1. September 2003 (Seite 5 4. Absatz) in dem Verfahren 10 K 4762/03 selbst vorgetragen hat, als Systemsoftwareprogrammierer tätig zu sein.

    Die Kläger haben zwar um einen entsprechenden richterlichen Hinweis für den Fall gebeten, dass die Abgrenzung der Einnahmen aus der Roboterprogrammierung zu den Einnahmen aus der Erstellung der Dokumentation nach Auffassung des Gerichts eine Rolle spielen sollte (Klageschrift vom 1. September 2003, Seite 5 in dem Verfahren 10 K 4762/03).

  • BFH, 08.11.2002 - IV B 120/01

    Systemsoftware-Entwickler, Nachweis der vergleichbaren theoretischen Kenntnisse;

    Auszug aus BFH, 30.08.2006 - XI B 153/05
    Der BFH hat bereits entschieden, allein der Umstand, dass jemand im Bereich der Systemsoftwareentwicklung tätig sei, reiche nicht aus, die Ähnlichkeit mit dem Beruf eines Ingenieurs oder Informatikers zu begründen; erforderlich sei außerdem eine Vergleichbarkeit der theoretischen Ausbildung mit derjenigen eines Ingenieurs oder Diplom-Informatikers (BFH-Beschluss vom 8. November 2002 IV B 120/01, BFH/NV 2003, 170, m.w.N.).

    Denn auch bei einer Tätigkeit als Systemsoftwareprogrammierer verlangt die Rechtsprechung den Nachweis einer vergleichbaren Ausbildung (vgl. BFH in BFH/NV 2003, 170, m.w.N.).

  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 30.08.2006 - XI B 153/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH liegt eine sog. Überraschungsentscheidung dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505, m.w.N., unter II. A. der Gründe; vom 28. April 2005 IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704).
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 30/04

    Zur Auflösung einer überhöht gebildeten Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 30.08.2006 - XI B 153/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH liegt eine sog. Überraschungsentscheidung dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505, m.w.N., unter II. A. der Gründe; vom 28. April 2005 IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 28/98

    Bindungswirkung einer Zusage

    Auszug aus BFH, 30.08.2006 - XI B 153/05
    Das Unterlassen eines entsprechenden Hinweises war aber nicht verfahrensfehlerhaft, weil bei der Beurteilung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, der materiell-rechtliche Standpunkt des FG zugrunde zu legen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Juli 2002 IX R 28/98, BFHE 198, 403, BStBl II 2002, 714, 718; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 79).
  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

    Auszug aus BFH, 30.08.2006 - XI B 153/05
    Außerdem ist das Vorbringen der Kläger, mit der die Klage abweisenden Entscheidung habe nicht gerechnet werden müssen, weil nicht zu erwarten gewesen sei, dass die Roboterprogrammierung anders beurteilt werde als die Programmierung eines beliebigen Computers, nicht schlüssig (vgl. zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge einer mangelnden Sachaufklärung durch das FG z.B. das BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637).
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