Rechtsprechung
   BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31525
BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11 (https://dejure.org/2011,31525)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11 (https://dejure.org/2011,31525)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 21. Februar 2011 - 4 BGs 2/11 (https://dejure.org/2011,31525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,31525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 EMRK; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 406e Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 StPO; § 172 StPO
    Akteneinsicht des Verletzten (Antrag auf gerichtliche Entscheidung; überwiegendes schutzwürdiges Interesse anderer Personen; Geheimhaltungsinteressen bei der Kunduz-Affäre: Schutz der ISAF-Soldaten und der mit ihnen zusammenarbeitenden Informanten, militärische ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 406e Abs 1 StPO, § 406e Abs 2 S 1 StPO, § 406e Abs 4 S 2 StPO
    Akteneinsichtsrecht des Verletzten: Versagung der Einsichtnahme in die als "VS-GEHEIM" eingestuften Teile der Ermittlungsakte

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Akteneinsicht in als "VS-GEHEIM" eingestufte Aktenbestandteile wegen der Gefährdung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingerichteten internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF)

  • rewis.io

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten: Versagung der Einsichtnahme in die als "VS-GEHEIM" eingestuften Teile der Ermittlungsakte

  • rewis.io

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten: Versagung der Einsichtnahme in die als "VS-GEHEIM" eingestuften Teile der Ermittlungsakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406e
    Versagung der Akteneinsicht in als "VS-GEHEIM" eingestufte Aktenbestandteile wegen der Gefährdung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingerichteten internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF)

  • rechtsportal.de

    StPO § 406e
    Versagung der Akteneinsicht in als "VS-GEHEIM" eingestufte Aktenbestandteile wegen der Gefährdung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingerichteten internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung umfassender Akteneinsicht durch Generalbundesanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 170
  • StV 2012, 327
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
    Deshalb sind im Rahmen des § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO die gegenläufigen Interessen des Verletzten sowie des Beschuldigten oder anderer Personen sorgfältig gegeneinander abzuwägen, um hierdurch festzustellen, welchem Interesse im Einzelfall der Vorrang gebührt (BVerfG, NJW 2007, 1052, 1053; BVerfG, ZIP 2009, 1270 Rn. 24; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 501, 503).

    Mag auch der Schwerpunkt der Gesetzesbegründung in dem Schutz des Rechts der genannten Personen auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, ZIP 2009, 1270 Rn. 16 mwN) zu sehen sein (vgl. Löwe-Rosenberg/Hilger, aaO Rn. 9; KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., § 406e Rn. 3), so lässt die Begründung doch keine Beschränkung der im Rahmen des § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO zu berücksichtigenden schutzwürdigen Interessen auf diesen Gesichtspunkt und damit auch keine entsprechende Beschränkung des schutzwürdigen Personenkreises auf solche Personen, deren personenbezogene Daten in der Akte enthalten sind, erkennen.

    Dem entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in den bereits erwähnten Entscheidungen ausgeführt, zu den schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten zähle auch (mithin: nicht alleine) sein Interesse an der Geheimhaltung persönlicher Daten (BVerfG, NJW 2007, 1052, 1053; BVerfG, ZIP 2009, 1270 Rn. 24).

    Zwar ist im Rahmen der Abwägung gemäß § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO zu berücksichtigen, dass der vom Antragsteller beauftragte Rechtsanwalt, durch den Akteneinsicht genommen werden soll, als Organ der Rechtspflege in der Pflicht steht, seinem Mandanten nur die Auskünfte zukommen zu lassen, die zur Verfolgung von dessen Ansprüchen - oder hier der Klageerzwingung - dringend erforderlich - sind (vgl. BVerfG, ZIP 2009, 1270 Rn. 25).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
    Deshalb sind im Rahmen des § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO die gegenläufigen Interessen des Verletzten sowie des Beschuldigten oder anderer Personen sorgfältig gegeneinander abzuwägen, um hierdurch festzustellen, welchem Interesse im Einzelfall der Vorrang gebührt (BVerfG, NJW 2007, 1052, 1053; BVerfG, ZIP 2009, 1270 Rn. 24; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 501, 503).

    d) Schließlich begegnet die Versagung der Akteneinsicht in die als "VS GEHEIM" eingestuften Teile der Akte auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 501, 503; BeckOK-StPO/Weiner, aaO; KK-Engelhardt, aaO Rn. 5; Löwe-Rosenberg/Hilger, aaO Rn. 8) keinen Bedenken.

  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
    Dabei ist im Rahmen der Abwägung der gegenläufigen Interessen auch zu berücksichtigen, dass der Verletztenvertreter, wie der Generalbundesanwalt in seiner oben genannten Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, mit der bereits gewährten (Teil-) Akteneinsicht und der offenen Version des Einstellungsvermerks, die vom Originalvermerk in geringstmöglichem Maße abweicht und keine tatsachenoder sinnverändernden textlichen Abweichungen aufweist, ausreichende Informationen für die Fertigung eines zulässigen Klageerzwingungsantrags (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2000, 1027 mwN) erhalten hat.
  • BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 742/02

    Aussetzung der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
    Demgemäß werden als schutzwürdige Interessen gemäß § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO neben den persönlichkeitsrechtlichen Interessen im weitesten Sinne (vgl. hierzu im Einzelnen: Löwe-Rosenberg/Hilger, aaO; vgl. auch BeckOK/Weiner, Bearb. 15. Januar 2011, § 406e Rn. 3; Meyer-Goßner, aaO) beispielsweise auch wirtschaftliche Interessen, wie etwa Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse umfasst (Löwe-Rosenberg/Hilger, aaO mwN; vgl. auch BVerfG, wistra 2002, 335, 337).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
    Bei der Prüfung gemäß § 406 Abs. 2 Satz 1 StPO ist davon auszugehen, dass diese Vorschrift einen vertretbaren Ausgleich im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten sucht (BGH, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 5 AR (VS) 44/92, BGHSt 39, 112, 115; LöweRosenberg/Hilger, aaO Rn. 3; vgl. auch BT-Drucks. 10/5305, S. 18).
  • OLG Hamm, 07.12.2017 - 5 Ws 541/17

    Zulässigkeit der Beschwerde der Verletzten gegen die Versagung der Akteneinsicht

    Bei der Prüfung gemäß § 406 Abs. 2 S. 1 StPO ist davon auszugehen, dass diese Vorschrift einen vertretbaren Ausgleich im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten sucht (BGH, Beschluss vom 21.02.2011, 4 BGs 2/11).
  • KG, 01.08.2017 - 3 WF 150/17

    Familiensache: Abgrenzung zwischen einem Erörterungstermin und der Durchführung

    Ein Verfahrensbevollmächtigter ist grundsätzlich aufgrund seiner verfahrensrechtlichen Funktion berechtigt, die von ihm im Rahmen eines Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse an seinen Mandanten weiterzugeben und mit diesem zu erörtern (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 4 BGs 2/11 -, juris, Rn. 29 f.) Es liegt daher die Möglichkeit nicht fern, dass der Verfahrensbevollmächtigte den Zeitpunkt der persönlichen Anhörung seinem Mandanten mitgeteilt hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht