Europäische Menschenrechtskonvention
| Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18) |
(1) 1Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. 2Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
verbot Art. 15Abweichen im Notstandsfall Art. 16Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen Art. 17Verbot des Mißbrauchs der Rechte Art. 18Begrenzung der Rechts-
einschränkungen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den tiefgreifenden Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 2 MRK
2.667 Entscheidungen zu Art. 2 MRK in unserer Datenbank:
- EGMR, 05.06.2015 - 46043/14
Schutzpflichten gegenüber dem Leben eines Patienten mit apallischem Syndrom bei ...
- VG Frankfurt/Main, 16.12.2024 - 5 L 3799/24
Keine Antragsbefugnis zur Anfechtung von Rüstungsexportgenehmigungen
- VG München, 22.02.2024 - M 10 K 22.50479
Dublin-Verfahren (Zielstaat Kroatien, Herkunftsstaat Türkei), ...
- BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 7/21 R
Krankenversicherung - kein Anspruch eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares auf ...
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
- BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen ...
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
- VG München, 22.02.2024 - M 10 K 23.50597
Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien, Herkunftsstaat Demokratische, Republik ...
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-621/21
Ehrenverbrechen, Zwangsverheiratung und häusliche Gewalt: Generalanwalt Richard ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 16.01.2024 - C-621/21
Gewalt gegen Frauen: Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen für die ...
- EuGH, 16.01.2024 - C-621/21
Querverweise
Auf Art. 2 MRK verweisen folgende Vorschriften:
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 15 (Abweichen im Notstandsfall)
Redaktionelle Querverweise zu Art. 2 MRK:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- § 227 (Notwehr) (zu Art. 2 II a))
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Die Tat
- Notwehr und Notstand
- § 32 (Notwehr) (zu Art. 2 II a))
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 127 (Vorläufige Festnahme) (zu Art. 2 II b))
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 2 II 1
- IX. Die Rechtsprechung
- Art. 102