Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18) |
Zitiervorschläge
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(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
a) | eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist; | |
b) | eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist; | |
c) | eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen; | |
d) | eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört. |
Art. 2Recht auf Leben
Art. 3Verbot der Folter
Art. 4Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
Art. 5Recht auf Freiheit und Sicherheit
Art. 6Recht auf ein faires Verfahren
Art. 7Keine Strafe ohne Gesetz
Art. 8Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Art. 9Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Art. 10Freiheit der Meinungsäußerung
Art. 11Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Art. 12Recht auf Eheschließung
Art. 13Recht auf wirksame Beschwerde
Art. 14Diskriminierungs-
verbot Art. 15Abweichen im Notstandsfall Art. 16Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen Art. 17Verbot des Mißbrauchs der Rechte Art. 18Begrenzung der Rechts-
einschränkungen
verbot Art. 15Abweichen im Notstandsfall Art. 16Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen Art. 17Verbot des Mißbrauchs der Rechte Art. 18Begrenzung der Rechts-
einschränkungen
Rechtsprechung zu Art. 4 MRK
437 Entscheidungen zu Art. 4 MRK in unserer Datenbank:
- OVG Hamburg, 27.10.2021 - 4 Bf 106/20
Rückkehr von erwachsenen Eritreern
- EGMR, 19.07.2018 - 60561/14
Erfasst Art. 4 EMRK auch die Zwangsprostitution?
- VG Gießen, 12.06.2020 - 6 K 8852/17
Nationaldienst in Eritrea
- EGMR, 21.01.2016 - 71545/12
L.E. c. GRÈCE
- VG Köln, 12.01.2023 - 20 K 6400/20
- BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22
Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO
- OLG Brandenburg, 09.03.2023 - 2 Reha 3/22
- EGMR, 07.01.2010 - 25965/04
RANTSEV v. CYPRUS AND RUSSIA
- VG Hamburg, 06.02.2020 - 19 A 641/19
Mütter; Eritrea; Nationaldienst
- BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - ...
Querverweise
Auf Art. 4 MRK verweisen folgende Vorschriften:
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 15 (Abweichen im Notstandsfall)
Redaktionelle Querverweise zu Art. 4 MRK:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Wesen und Aufgaben der Gemeinde
- Einwohner und Bürger
- § 10 V (Rechtsstellung des Einwohners) (zu Art. 4 III d)