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Europäische Menschenrechtskonvention
| Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Europäische Menschenrechtskonvention (https://dejure.org/gesetze/MRK/__paste_norm__.html)
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(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
| a) | eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist; | |
| b) | eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist; | |
| c) | eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen; | |
| d) | eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört. |
Art. 2Recht auf Leben
Art. 3Verbot der Folter
Art. 4Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
Art. 5Recht auf Freiheit und Sicherheit
Art. 6Recht auf ein faires Verfahren
Art. 7Keine Strafe ohne Gesetz
Art. 8Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Art. 9Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Art. 10Freiheit der Meinungsäußerung
Art. 11Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Art. 12Recht auf Eheschließung
Art. 13Recht auf wirksame Beschwerde
Art. 14Diskriminierungs-
verbot Art. 15Abweichen im Notstandsfall Art. 16Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen Art. 17Verbot des Mißbrauchs der Rechte Art. 18Begrenzung der Rechts-
einschränkungen
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verbot Art. 15Abweichen im Notstandsfall Art. 16Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen Art. 17Verbot des Mißbrauchs der Rechte Art. 18Begrenzung der Rechts-
einschränkungen
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Rechtsprechung zu Art. 4 MRK
568 Entscheidungen zu Art. 4 MRK in unserer Datenbank:
- OVG Bremen, 21.09.2026 - 1 LB 204/26
Berufungsverfahren - männliche nicht vulnerable Schutzberechtigte in ...
- EGMR, 19.07.2018 - 60561/14
S.M. v. CROATIA
- BVerwG, 09.06.2026 - 1 B 25.25
- EGMR, 07.01.2010 - 25965/04
[ENG]
- BVerwG, 24.04.2026 - 1 B 21.25
- EGMR, 27.05.2014 - 4455/10
MARGUS v. CROATIA
- EGMR, 19.02.2013 - 47195/06
[ENG]
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung
- OVG Hamburg, 27.10.2021 - 4 Bf 106/20
Rückkehr von erwachsenen Eritreern
- EGMR, 10.02.2009 - 14939/03
Sergeï Zolotoukhine ./. Russland
Querverweise
Auf Art. 4 MRK verweisen folgende Vorschriften:
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 15 (Abweichen im Notstandsfall)
Redaktionelle Querverweise zu Art. 4 MRK:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Wesen und Aufgaben der Gemeinde
- Einwohner und Bürger
- § 10 V (Rechtsstellung des Einwohners) (zu Art. 4 III d)