Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18) |
Diese Konvention ist nicht so auszulegen, als begründe sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als es in der Konvention vorgesehen ist.
verbot Art. 15Abweichen im Notstandsfall Art. 16Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen Art. 17Verbot des Mißbrauchs der Rechte Art. 18Begrenzung der Rechts-
einschränkungen
Rechtsprechung zu Art. 17 MRK
441 Entscheidungen zu Art. 17 MRK in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 14.02.2024 - 3 C 90/21 Corona
Teilurteil; Antragsänderung im Normenkontrollverfahren; Sachdienlichkeit
- BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine ...
- VG Bremen, 22.10.2020 - 5 V 2328/20 Corona
Kein Verbot für schwarz-weiß-rot am 24.10.2020 - Auflage; Aufzug ; Corona; ...
- EGMR, 20.10.2015 - 25239/13
Holocaust-Leugnung: Dieudonné gescheitert
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1713
Befriedung von Grundstücken wegen ethischer Jagdgegnerschaft
- VGH Bayern, 02.06.2020 - 19 B 19.1715
Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken
- DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19
Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1708
Befriedung wegen ethischer Jagdgegnerschaft
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1710
Befriedung von Grundflächen wegen ethischer Jagdgegnerschaft
- EGMR, 12.06.2012 - 31098/08
HIZB UT-TAHRIR AND OTHERS v. GERMANY