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BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Entlassung aus dem Richteramt - Wirksamer Entlassungsantrag - Freiwilligkeit der Antragstellung - Drohung - Widerrechtlichkeit der Drohung - Anfechtung des Antrags - Frist - Entlassung ohne Antrag
- Judicialis
DRiG § 21 Abs. 2 Nr. 4; ; DRiG § ... 22 Abs. 1; ; DRiG § 22 Abs. 5; ; DRiG § 22 Abs. 2; ; DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 1; ; DRiG § 80 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; GKG § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 2
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DRiG § 21 Abs. 2 Nr. 4
Anfechtung eines Entlassungsantrages
Verfahrensgang
- BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
- BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 3/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1227
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
Arglistige Täuschung des Antragsstellers - Berufung in das Beamtenverhältnis auf …
Auszug aus BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
Falls die Entscheidungsfreiheit des Richters in einem solchen Fall durch widerrechtliche Drohung des Dienstherrn beeinflußt worden ist, fehlt es nicht an einem Entlassungsantrag, dieser ist vielmehr nur nach § 123 BGB anfechtbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 4.80 - ZBR 1983, 191 f.; BVerwGE 37, 19 ff.).aa) Die Anfechtung des Entlassungsantrags eines Beamten oder Richters ist auch bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung unverzüglich zu erklären (vgl. BVerwGE 37, 19 ff.;… Fürst GKÖD, BBG, K § 30 Rdn. 12).
- BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86
Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines …
Auszug aus BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
Eine Drohung ist die Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende einwirken zu können behauptet, so daß beim Bedrohten der Eindruck entstehen muß, der Eintritt des Übels sei vom Willen des Drohenden abhängig (BGH, Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - NJW 1988, 2599 unter I 1 a m.w.N.;… Heinrichs, aaO § 123 BGB Rdn. 16). - BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher …
Auszug aus BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
Wenn ein Dienstherr z.B. aufgrund von Beurteilungen, eigenen Überprüfungen und persönlichen Gesprächen solche ernstlichen Zweifel an der Eignung hat, ist die Ankündigung der Entlassung nur dann widerrechtlich, wenn ein verständiger Dienstherr die Entlassung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (vgl. zum Arbeitsrecht BAG NJW 1997, 676 unter B I 2 b und BAG NJW 1994, 1021 unter II 3).
- BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit
Auszug aus BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
Er beruft sich hierfür auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten aufgrund eines ihm abverlangten Antrags ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung rechtswidrig ist (BVerwGE 82, 196). - BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
Aufhebungsvertrag
Auszug aus BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
Wenn ein Dienstherr z.B. aufgrund von Beurteilungen, eigenen Überprüfungen und persönlichen Gesprächen solche ernstlichen Zweifel an der Eignung hat, ist die Ankündigung der Entlassung nur dann widerrechtlich, wenn ein verständiger Dienstherr die Entlassung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (vgl. zum Arbeitsrecht BAG NJW 1997, 676 unter B I 2 b und BAG NJW 1994, 1021 unter II 3). - BGH, 16.01.1997 - IX ZR 250/95
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen Überrumpelung
Auszug aus BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
Im Fall der Drohung beginnt die Anfechtungsfrist mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört (BGH, Urteil vom 16. Januar 1997 - IX ZR 250/95 - NJW 1997, 1980 unter II 2 a), also das angedrohte Übel eingetreten ist oder mit seinem Eintritt nicht mehr ernsthaft zu rechnen ist (…Palandt/Heinrichs, 58. Aufl. § 124 BGB Rdn. 2). - BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 4.80
Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Auszug aus BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
Falls die Entscheidungsfreiheit des Richters in einem solchen Fall durch widerrechtliche Drohung des Dienstherrn beeinflußt worden ist, fehlt es nicht an einem Entlassungsantrag, dieser ist vielmehr nur nach § 123 BGB anfechtbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 4.80 - ZBR 1983, 191 f.; BVerwGE 37, 19 ff.). - BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe
Auszug aus BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
Vielmehr können schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe seine Entlassung gemäß § 22 Abs. 1 DRiG rechtfertigen (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94 - DRiZ 1997, 67 f. m.w.N.).