Deutsches Richtergesetz
Erster Teil - Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 - 45a) |
Dritter Abschnitt - Richterverhältnis (§§ 8 - 24) |
(1) Ein Richter auf Probe kann zum Ablauf des sechsten, zwölften, achtzehnten oder vierundzwanzigsten Monats nach seiner Ernennung entlassen werden.
(2) Ein Richter auf Probe kann zum Ablauf des dritten oder vierten Jahres entlassen werden,
1. | wenn er für das Richteramt nicht geeignet ist oder | |
2. | wenn ein Richterwahlausschuß seine Übernahme in das Richterverhältnis auf Lebenszeit oder auf Zeit ablehnt. |
(3) Ein Richter auf Probe kann ferner bei einem Verhalten, das bei Richtern auf Lebenszeit eine im gerichtlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme zur Folge hätte, entlassen werden.
(4) Die Fristen der Absätze 1 und 2 verlängern sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Bezüge.
(5) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Entlassungsverfügung dem Richter mindestens sechs Wochen vor dem Entlassungstag mitzuteilen.
Rechtsprechung zu § 22 DRiG
104 Entscheidungen zu § 22 DRiG in unserer Datenbank:
- BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18
Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund ...
Zum selben Verfahren:
- DGH Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
- DG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2016 - DG 3/15
Entlassung eines Richters auf Probe aufgrund von ernstlichen Zweifeln an der ...
- BVerfG, 28.09.2020 - 2 BvR 1235/17
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 M 92/20
Verwendung eines Proberichters beim Gericht - Hinwirken auf Ernennung auf ...
Zum selben Verfahren:
- VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20
Zuweisung eines Proberichters an andere Gerichtsbarkeit nach 4-jähriger Probezeit
- VG Magdeburg, 10.07.2020 - 5 B 187/20
- DGH Nordrhein-Westfalen, 02.06.2017 - 1 DGH 2/17
Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung (richterlicher Dienst); summarische ...
- DG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - DG 8/09
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf ...
- BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
Umdeutung des Entlassungtermins eines Richters auf Probe
- BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08