Deutsches Richtergesetz
Erster Teil - Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 - 45a) |
Dritter Abschnitt - Richterverhältnis (§§ 8 - 24) |
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__paste_bez____paste_norm__ Deutsches Richtergesetz (https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html)
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§ 8Rechtsformen des Richterdienstes
§ 9Voraussetzungen für die Berufungen
§ 10Ernennung auf Lebenszeit
§ 11Ernennung auf Zeit
§ 12Ernennung auf Probe
§ 13Verwendung eines Richters auf Probe
§ 14Ernennung zum Richter kraft Auftrags
§ 15Wirkungen auf das Beamtenverhältnis
§ 16Dauer der Verwendung als Richter kraft Auftrags
§ 17Ernennung durch Urkunde
§ 17aNiederlegung eines Mandats im Deutschen Bundestag
§ 18Nichtigkeit der Ernennung
§ 19Rücknahme der Ernennung
§ 19aAmtsbezeichnungen
§ 20Allgemeines Dienstalter
§ 21Entlassung aus dem Dienstverhältnis
§ 22Entlassung eines Richters auf Probe
§ 23Entlassung eines Richters kraft Auftrags
§ 24Beendigung des Dienstverhältnisses durch richterliche Entscheidung
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Rechtsprechung zu § 8 DRiG
30 Entscheidungen zu § 8 DRiG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung ...
- OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20
Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder der Vergabekammer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2018 - 5 A 2439/17
Verfassungsmäßigkeit der Abordnung von Richtern anderer Gerichtsbarkeiten an ein ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 4 S 30.18
Laufbahnordnung für Richter; Konkurrenz eines Richters auf Probe mit Richtern auf ...
- SG Dortmund, 09.03.2021 - S 48 KR 6141/19
- OLG Hamm, 06.12.2012 - 15 Sbd 1/12
Anfechtung der Präsidiumswahl
- BGH, 16.10.2008 - RiZ(R) 2/08
Rechte eines Rechtspflegers gegenüber Maßnahmen der Dienstaufsicht; Zuständigkeit ...
- BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Besetzung der Finanzgerichte
- BVerwG, 29.03.1993 - 6 P 19.91
Ernennung von Beamten des Deutschen Patentamtes zu Richtern - Richter kraft ...
- BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R
Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der ...
Querverweise
Auf § 8 DRiG verweisen folgende Vorschriften:
- Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- Richteramt in Bund und Ländern
- Richterverhältnis
- § 17 (Ernennung durch Urkunde)