Deutsches Richtergesetz
Erster Teil - Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 - 45a) |
Dritter Abschnitt - Richterverhältnis (§§ 8 - 24) |
Wird gegen einen Richter durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkannt auf
1. | Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat, | |
2. | Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, | |
3. | Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder | |
4. | Verwirkung eines Grundrechts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes, |
so endet das Richterverhältnis mit der Rechtskraft dieses Urteils, ohne daß es einer weiteren gerichtlichen Entscheidung bedarf.
Rechtsprechung zu § 24 DRiG
28 Entscheidungen zu § 24 DRiG in unserer Datenbank:
- LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21
Richterin ließ Akten einfach unbearbeitet: Haftstrafe
- VGH Hessen, 01.06.2021 - 1 B 219/21
Ablehnung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen Verletzung ...
- BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21
Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß; ...
- VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 184/15
Beschluss der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am ...
- LG Rostock, 14.11.2019 - 18 KLs 42/18
Rechtsbeugung, Richter, Belastung, Erkrankung, Fürsorgepflicht des Dienstherrn
- BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20
Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt
- BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise ...
- OLG Oldenburg, 03.12.2015 - 1 Ws 513/15
Rechtsbeugung: Zur Strafbarkeit eines Staatsanwalts bei unzureichenden ...
- BGH, 13.05.2015 - 3 StR 498/14
Rechtsbeugung (Sperrwirkung; nachträgliches Abändern der Ratenhöhe bei ...
- BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der ...